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Sonntag, 7. November 2010, 16:26

Definitiv hat der LKW Fahrer schuld.
Hast du nicht irgendwo anders letztens geschrieben, dass du in 3 Jahren 18 wirst und demzufolge 15 bist und eigentlich keinen Führerschein haben dürftest ?
Soll kein Angriff sein, aber die Selbstverständlichkeit fand ich grad lustig :D


Die Verkehrsregeln kenne ich trotzdem ;)
Out of Style, but it's Retro!

Sonntag, 7. November 2010, 16:28

Der LKW Fahrer hat ganz klar Schuld. Wie prinz81deluxe schon schrieb, das Vorfahrt gewähren Schild steht hinter der Ampel und hat demzufolge nix mehr damit zu tun


Das Vorfahrt gewähren-Schild klebt an der Ampel und gilt daher nur, wenn die Ampel außer Betrieb ist. Beim Rest geh ich mit.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Sonntag, 7. November 2010, 16:39

relativ eindeutige sache ... ganz klar der LKW unfallverursacher und schuldiger....
Aber wenn ich Skizze und Bilder so sehe - stellt sich mir nur eine Frage ? Was wollt der LKW auf deiner Spur oder wie kommt der da hin?
Auf dem Foto sehe ich keine nähere Möglichkeit Links abzubiegen, so dass er möglichst schnell nach dem Auffahren auf die Straße auf die Linkeste Spur hätte wechseln müssen.
Wenn der LKW so früh auf die Fahrbahn muss und soweit Ausscherren muss, dass er sogar auf die linkeste Fahrspur kommt, dann war der in meinen Augen einfach viel zu schnell für die Abbiegung und hat die Kurve nicht gepackt?
Ansonsten haette er ja einfach normal den Auffahrts-/Beschleunigungsstreifen nutzen koennen und gemütlich auf die Fahrbahnwechseln bzw. endet der Beschleunigungsstreifen ueberhaupt ? oder kommt da sogar ne 3. Spure dazu ? Wenn ich die Beampelung so sehe, behaupte ich es kommt ne 3. Spur dazu, da der Rechtsabieger ja nen Grün Pfeil hat also ungestörrt ohne auf etwas Rücksicht nehmen zu müssen (so lang er auf seiner Fahrspur bleibt, da ein Fahrspurwechsel beim Abbiegen eh verboten ist) abbiegen kann.

Sonntag, 7. November 2010, 16:54

Natürlich macht das keinen Sinn das der da so komplett rausgezogen hat und trotzdem hat mich der Polizist noch vollgequatscht der LKW hätte die freie Wahl der Fahrspur und son Käse, da musst ich mich echt zusammen reisen das ich ihm nix tue oder was falsches sag.
Die Inkompetenz hoch 10.
Und dann hat der noch so Sprüche gerissen wie "haben sie nen Führerschein ? Dann müssten Sie die Verkehrsregeln ja kennen!" usw. ich glaub der wollts provozieren.
Also die Einfädelungsspur endet nach ca. 200m oder so grob geschätzt aber bis dahin hat er Zeit mal nen bisschen das Gas zu betätigen damit er niemanden ausbremsen muss.
Wieso er direkt rausgezogen hat oder ob er einfach gerutscht is weis kein Mensch, war ja nass und LKWs haben schon gern mal glatt gerubbelte Reifen.
In meinen Augen hat die Polizei da komplett versagt... hätten wir die nicht geholt würden wir jetzt vermutlich besser da stehn.
Die hätten seine Lenkzeiten kontrollieren können, die Reifen und was weis ich alles... vor allem sollten die die Verkehrsregeln aber kennen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Steinman« (7. November 2010, 16:56)

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Stergi

Senior Member

Sonntag, 7. November 2010, 17:40

Ja, wie schon ne paar mal geschrieben wurde

LKW hat schuld

Grund:
Das Vorfahrtsschild gild nur für defekte Ampel, das stimmt, aber:
1. An dieser Stelle besitzt der LKW durch den Beschleunigungsstreifen keine freie Fahrspurwahl weil
2. extra eine DOPPELT durchgezogene Linie da ist und somit
3. er beim Fahrspurwechsel keine Vorfahrt hat, sondern den fließenden Verkehr durchlassen muss

den

Senior Member

Sonntag, 7. November 2010, 18:12

Ich kann dir sagen, wie das ausgeht: mindestens teilschuld für euch wegen erhöhter betriebsgefahr beim abbiegen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Sonntag, 7. November 2010, 18:25

Sollte aber eigentlich nicht da das Abbiegen in dieser Situation nicht von belang ist, es geht eigentlich nur um nicht erlaubtes überfahren mehrerer Fahrspuren seitens des LKW-Fahrers. Die Kreuzung ist in der Sache Beschleunigungsstreifen vs die 2 Fahrspuren eigentlich keine relevante Angelgenheit mehr, die könnte auch 100m vorher gelgen haben oder halt nur 10, so oder so ist das Abbiegen bei beiden eignetlich eine abgeschlossene vorhegende Handlung.

Es ist doch so, wenn beide korrekt fahren dann sind nach dem Abbiegen beide Fahrzeuge parallel zueinder auf zwei verschiedenen Fahrspuren, anders ist es nicht möglich. Der LKW konnte dort eigentlich nicht sein wo er war und es gilt immernoch in der StVO der Vertrauensgrundsatz, nämlich dass man sich darauf verlassen darf dass die anderen sich an die Regeln halten werden. Und genau darauf würde ich auch pochen wenn einem da jemand mit Vorischt usw ankommen will, immerhin wurde dieser ja durch die Benutzung der linken statt der mittleren Spur auch genüge getan.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Sonntag, 7. November 2010, 18:49

Freie Wahl der Spur innerorts gilt meines Wissens nach auch nur für Fahrzeuge bis 3,5t. Gabs doch ne schöne Theoriefrage zu.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Sonntag, 7. November 2010, 19:25

Freie Wahl der Spur innerorts gilt meines Wissens nach auch nur für Fahrzeuge bis 3,5t. Gabs doch ne schöne Theoriefrage zu.


Kenn ich auch nur so. AFAIK müssen LKWs auch innerorts rechts fahren.
:rolleyes:

Sonntag, 7. November 2010, 19:43

Freie Wahl der Spur innerorts gilt meines Wissens nach auch nur für Fahrzeuge bis 3,5t. Gabs doch ne schöne Theoriefrage zu.


Kenn ich auch nur so. AFAIK müssen LKWs auch innerorts rechts fahren.


theoriefrage bei der autoprüfung oder hast du was gröseres?

Sonntag, 7. November 2010, 20:22

Freie Wahl der Spur innerorts gilt meines Wissens nach auch nur für Fahrzeuge bis 3,5t. Gabs doch ne schöne Theoriefrage zu.


Kenn ich auch nur so. AFAIK müssen LKWs auch innerorts rechts fahren.
Nein das sit nicht korrekt.
LKWs müssen wie alle anderen verkehrsteilnehmer die möglichkeit haben auch auf mehrspurigen Straßen sich in linksabieger ect. ein zu ordnen was mit von dir genannter Regelung nicht gewährleistet wäre...

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit mehr als zwei Spuren ist die linkeste für LKWs und PKWs mit Hänger nicht zu befahren... aber das hat jetzt absolut nix mehr mit der sache zu tun...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Sonntag, 7. November 2010, 22:03

Zitat

LKWs müssen wie alle anderen verkehrsteilnehmer die möglichkeit haben auch auf mehrspurigen Straßen sich in linksabieger ect. ein zu ordnen was mit von dir genannter Regelung nicht gewährleistet wäre...


Schwachsinn, es geht hier um mehrspurige Straßen/Rechtsfahrgebot, nicht um das einordnen zum Abbiegen oder Richtungsfahrbahnen.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Sonntag, 7. November 2010, 22:41

Ich kaufe eine StVO und möchte lösen:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Soweit das Rechtsfahrgebot. Und nun die LKW:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Die freie Fahrspurwahl gilt nur für PKW. Aber wenn Platz ist, darf auch ein LKW auf die linke Spur. Und zum Abbiegen usw. natürlich auch, das steht auch ind diesem kleinen Heftchen...

Montag, 8. November 2010, 05:02

ich würd auch sagen, daß sich der LKW-Fahrer allein durch überfahren der doppelten Linie disqualifiziert hat.

Aber bei den Polizisten würd ich auch ausflippen :)
Frontplatten und Twinplexe aus Alu in allen Größen, geschliffen & eloxiert? Für Mich kein Problem :-)

Montag, 8. November 2010, 08:31

Thema: Toter Winkel.

Hat der euch überhaupt gesehen? Wie weit nach der Kreuzung hat es denn geknallt? Hatte er sein Gefährt schon vollständig gerade gerichtet, oder stand er in der ganzen länge quer oder schräg zur/auf der Fahrbahn? Wo genau hat er euch erwischt und mit was? Vorderrad, Hinterrad, oder mit nem Auflieger...

Montag, 8. November 2010, 08:49

Der Stand noch komplett quer über alle 3 Spuren... der kam eigentlich wie auf der Zeichnung gerade raus und hats erst auf der linken Spur für nötig gehalten einzulenken, sonst wär er auf die Straßenbahnschiene gefahren.
Es war vielleicht ein Fehler die Fahrbahn zu räumen und am Seitenstreifen auf den Trachtenverein zu warten.
Aber sollte mir mal sowas passieren weis ich in Zukunft das is mitten auf der Straße stehen bleibe auch wenn ich 20km Stau produziere, dann siehts auch der dümmste Polizist auf Erden was Sache ist.
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Montag, 8. November 2010, 08:53

Danach ist man immer schlauer. :thumbsup:

Montag, 8. November 2010, 09:18

Aber sollte mir mal sowas passieren weis ich in Zukunft das is mitten auf der Straße stehen bleibe auch wenn ich 20km Stau produziere, dann siehts auch der dümmste Polizist auf Erden was Sache ist.


Damit macht man sich aber keine Freunde... In Zeiten von Fotohandys einfach direkt Aufnahmen von der Situation machen und anschliesend die Straße räumen find ich da irgend wie der besser Weg.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »palme|kex`« (8. November 2010, 11:35)

Montag, 8. November 2010, 10:08

Ja nur wenn man zuguckt das einem grad nen LKW direkt in die Seite fährt ist man unter Umständen nicht direkt so geistesgegenwärtig, das man ausm Auto springt und erstmal nen Foto macht.
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Montag, 8. November 2010, 10:32

Muss man sich einbläuen. Sieht man ja, wo's hinführt. :huh:
Gruß, Micha.

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