Sie sind nicht angemeldet.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Aqua Computer Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Donnerstag, 8. Dezember 2011, 17:07
hier habe ich dann die Schäden aufgeführt: Beule Front/Motorhaube, Beule Türe hinten links, Stoßfänger hinten links
Zitat
Unfall Beschädigung
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es in seinem Eigentum war folgende Unfallschäden ___ erlitten hat
Hier habe ich dann "keinen Unfallschaden" angekreutzt da ich in dem Moment nicht gecheckt habe das damit die Zeit VOR meinem Kauf gemeint war und nicht die übrige Zeit in meinem Besitz... Ich hätte also HIER den Frontschaden eintragen müssen und nicht in dem Feld darüber.
Zitat
Unfall Beschädigung
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der übrigen Zeit, soweit ihm bekannt folgende Unfallschäden ___ erlitten hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Man_In_Blue« (8. Dezember 2011, 20:06)
juristischer Tipp - lass dich anwaltlich beraten und nicht in einem Forum.Aber echt Dino... wäre ja auch mal was neues wenn so was mal ohne Probleme abläuft!
@ a: ja das hast du schon recht... meiner Versicherung und der Zulassungsstelle hab ich den Besitzerdwechsel nun schriftlich inkl. Beleg mitgeteilt... im Vertrag wurde auch festgehalten das alles was nach der Fahrzeugübergabe passiert nicht mehr zu meinen Lasten geht... da bin ich hoffentlich raus.
Denke nun heißt es Abwarten und Tee trinken!
Die Rechtsschutz werde ich trozdem abschließen, die dichte an solchen Vorfällen spricht da einfach für sich.![]()
@ Lev:
Naja ich hab ihm mehrfach gesagt und irgendwo auch geschrieben das der Wagen vorne einen Weg bekommen hat... und das davon die Beule ist...
Hab den Wagen ja auch nur so gekauft... was kann doch den Wagen nicht erstmal komplett durch en Gutachten jagen bevor ich ihn verkaufe...
Ich rieche da jedenfalls eine Abzocke hinter.
Sören
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »junglelist« (8. Dezember 2011, 22:14)
Das Fahrzeug ummelden könnte er trotzdem. Er muss "nur" den Verlust der Kennzeichen an Eides statt versichern und ggf. Anzeige wg. Diebstahl stellen.Nope ist es nicht. Außerdem würde das nur dazu führen, dass der Käufer das Auto gar nicht ummelden kann.wieso? ist ja wohl dein kennzeichen
Stimmt, dass war nicht bedacht worden.Das Fahrzeug ummelden könnte er trotzdem. Er muss "nur" den Verlust der Kennzeichen an Eides statt versichern und ggf. Anzeige wg. Diebstahl stellen.Nope ist es nicht. Außerdem würde das nur dazu führen, dass der Käufer das Auto gar nicht ummelden kann.wieso? ist ja wohl dein kennzeichen
kann nur der halter machen der im fahrzeug schein steht.
-