Hallo Herr *****,
vor einigen Tagen wurde erneut eine Abmahnwelle gegen Betreiber von .de-Domains mit KFZ-Kennzeichen bekannt. Die abmahnende Firma LVH- Lizenzvertrieb verlangte mit sehr kurzer Fristsetzung von den
Domain-Inhabern 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Darüber hinaus sollten die Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben.
Die Firma LVH-Lizenzvertrieb beruft sich mit wohl eher zweifelhafter Begründung auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt
sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen.
Sollten auch Sie von dieser Abmahnwelle betroffen sein, so sollten die nachstehenden Links weitere lesenswerte Informationen für Sie beinhalten:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-17.10.03-000/
http://www.heise.de/newsticker/data/jo-20.10.03-000/
http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=7651&t=7651
http://www.intern.de/news/4885.html
http://xwolf.blogger.de/stories/4620/
Leider ist uns eine Rechtsberatung nicht möglich. Sofern Ihnen die zusammengetragenen Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen einen auf Domainrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr 1&1 WebHosting-Team