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Erdnuss
Full Member
Zitat von »Erdnuss«
Holla, lauter Juristen hier... willkommen im Club.
Mhmm, noch würde ich mir nicht allzu viele Sorgen machen, da in den Bewertungen von extremen Lieferzeiträumen berichtet wurde und es durchaus auch schon positve Kommentare von Leuten gibt, die eine 9800 ersteigert und geliefert bekommen haben.
Ohne deinem Daddy nun hereinreden zu wollen - aber ich würde anders vorgehen:
Du schreibst Ihn (per Post, nicht per Email!) an und forderst ihn unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung auf, binnen 14 Tagen die Karten zu liefern.
Falls die Lieferung nicht erfolgt, erklärst du dem Beklagten gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderst ihn nach §812 BGB Abs. 1, 1 auf, den Betrag zurückzuzahlen (Frist setzen).
Solllte auch diese Frist verstreichen: Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen und vollstreckbaren Titel erstreiten.
Viel Glück und Erfolg!
Erdnuss
Full Member
Zitat
Deine Kritik in Ehren, aber ich versteh nicht ganz, welcher Sinn hinter dieser "milderen" Vorgehensweise stecken sollte
Zitat
Keiner der Kunden hat jemals eine Rechnung erhalten (siehe Beanstandungen auch bei Neutralen und Positiven Bewertungen), was auf ein "unsauberes" Geschäft schließen lässt.
Zitat
Die Gästebuch-Einträge ab dem 24.09 lassen durchaus darauf schließen, dass mein Fall kein Einzelfall ist und es Leute gibt, die teilweise schon länger warten.
Zitat
Herrn Roos wurde von unserer Seite schon bereits am Samstag eine Frist bis zum heutigen Tage gesetzt, da dieser am Samstag vergangener Woche behauptet hatte, das Paket habe sein Haus schon verlassen!
Zitat von »Jornada«
Ich bin (gottseidank) "nur" mit 30 Euro bei ebay hingeflogen :
Habe dort aber auch schon mehrere hundert überwiesen
Mehr als 100 Euro bekommt so ohne weiteres keiner mehr von mir
Zitat von »ThaDog«
Sorry, aber auch nachnahme schutzt nicht.....
Es gibt ja ein ganz berühmter Ebay fall wo einer Ziegelsteine oder brickets verschickt hat anstatt ein teures Notebook..... und das mehrmals..... >
Aua !
Das einzige was sicher ist, ist mit der Treuhand und das kostet geld und ist darum wieder ein nachteil für den verkäufer !
mfg,
ThaDog
Erdnuss
Full Member
Zitat
Das einzige was sicher ist, ist mit der Treuhand und das kostet geld und ist darum wieder ein nachteil für den verkäufer !
mfg,
ThaDog
den
Senior Member
Zitat von »Erdnuss«
Holla, lauter Juristen hier... willkommen im Club.
Falls die Lieferung nicht erfolgt, erklärst du dem Beklagten gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderst ihn nach §812 BGB Abs. 1, 1 auf, den Betrag zurückzuzahlen (Frist setzen).
Seraphim
Senior Member
Zitat von »Seraphim«
So Heute kamm eine Entschuldigungs- Email von IHM (!!!!!!!) :o die erste Email die ich ueberhaupt bekommen habe :. Er sei nicht in der Lage die Karte zu Liefern und bietet mir an das Geld mit zusaetzlich 15 Euro auf mein Konto zurueck zu ueberweisen.
Muss ich ja praktisch annehmen und ich kann jetzt nur hoffen das wenigstens das ueber die Buehne geht...
-breeze-
Senior Member
Zitat
Sehr geehrter Herr *****,
ist inzwischen die Ware bei Ihnen angekommen?
Wenn nicht, muss ich Ihnen das Geld zurücküberweisen, da die Ware nicht mehr
lieferbar ist.
Selbstverständlich ist eine Entschädigung enthalten.
Ich benötige dann nur Ihre Bankverbindung.
MfG
Marc-Oliver Roos
-breeze-
Senior Member
Zitat von »breeze_«
2750746943 such bei ebay mal nach der artikelnr. ;O
und vergleiche den nick
die url vom forum poste ich dann noch
http://www.uv-clan.com/Breeze/phpBB2/[/quote]
;D
Dann sind wir ja jetzt schon 3 allein hier aus dem Forum
Ciao,
Cricket
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