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BongoKarl

unregistriert

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Freitag, 9. Januar 2004, 21:08

mich würd jetz aber doch mal interessieren , was mit deiner freundin war

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 02:08

Hallo zusammen!

1. Die 500€ sind gerechtfertigt! Was glaubt ihr, was solch ein "Einsatz" kostet?!
2. Hier in der Hauptstadt ist es Gang und Gebe, dass gerufenen Rettungswagen unverrichteter Dinge wieder abziehen, wenn die hinzugezogene Polizei nicht "Hilflosigkeit" bestätigt! D.h., deine Freundin liegt zuckend am Boden, fünf Freunde drum rum, Rettungswagen kommt mit Pol, weil du 110 gewählt hast und pol sagt, nicht hilflos, weil noch fünf andere da sind! Hört sich verdammt mies an, ist aber so, habe ich selbst schon erlebt.
3. Kann sein, dass deine Freundin anteilig den einsatz bezahlen muss, da sich die Gestze geändert haben. Es ist ja uach so, dass wenn du die Pol anrufts wegen Unfall ohne Personenschaden, der Anrufer den Pol-Einsatz bezahlen muss wegen Bagatelle.

Staat und dessen Oragnisationen haben kein Geld mehr.

Und ehe ich es vergesse, Anfahrten von mehr als 50km gelten als Bergung und werden gemeinhin nicht von den Kassen gedeckt.

Gruß
Minusch

AndreasH

God

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 02:12

ich ahbe auch anteilig einen Krankenwagen bezhalen müssen...aber mal ehrlich: das habe ich gerne bezahlt. Das so ein Einsatz nicht billig sein kann dürfte klar sein. Schaut euch mal einen Stundenlohn einer kleinen KFZ-Werksatt an. Da halte ich 500€ kaum für übertrieben.

Nacht-Elf

unregistriert

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 02:13

tut man eigentlich nicht nur leichen bergen?

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 02:17

@eihwaz:

Verunfalle mal im Berg und lass dich ausfliegen. Auf der rechnung steht dann nicht: "Eihwaz Reste ausgeflogen" sondern "Bergungskosten".

Wenn du eine Unfallversicherung hast, solltest du mal schnell nachlesen, ob die dich nachhause bringen, wenn du in Timbuktu einen Unfall hast.

Gruß
Minusch

marduk

Full Member

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 15:06

Da ich ja selber Rettungssanitäter bin muss ich da auch mal meinen Senf zu abgeben:)

Erstmal zur Ausbildung:

Diese ist meines wissens länderabhängig, d.h. dass is Hessen z.B. andere Rettungsdienstgesetze gelten wie da wo ich wohne in NRW. HIer ist es auf jeden Fall so, dass ein Rettungswagen immer von mindestens einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter besetzt werden muss.
Der Assistent ist dabei der der die richtige Berufsausbildung über zwei Jahre genossen hat und die Verantwortung trägt.

Die Ausbildung des RA zieht sich über zwei Jahre wobei das zweite Jahr ein praktisches an einer Lehrrettungswache ist.

INhalt des ersten Jahres ist schon ein kleines Medizinstudium.:)

Zu den 500€:
Das ist vollkommen normal und für Kölner verhältnisse sogar noch billig. DU musst überlegen deine freundin hatte einen Rettungswagen und einen NOtarzt sogar noch dazu, was ja auch vollkommen gerechtfertigt war da sie anscheinend bewusstlos auf dem boden rumlag. Das sind aber 2 einsatzfahrzeuge und die werden ja nicht nach erbrachter leistung abgerechnet. Wenn diese Fahrzeuge ausrücken muss die Krankenkasse das übernehmen es sei denn grober MIßbrauch der Rettungskräfte wäre im spiel was aber in deinem fall ja wohl nicht so war.

Je nachdem ob deine Freundin privat oder normal versichert ist muss sie halt den Betrag erst selbst bezahlen und bekommt ihn dann von der privaten kasse zurückerstattet oder sie muss bei einer normalen kasse nur den selbstkostenanteil von 13€ bezahlen.



Hotzenplotz

Senior Member

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 16:10

Zitat von »Marduk«

INhalt des ersten Jahres ist schon ein kleines Medizinstudium.:)


Sag das mal einem Arzt.
lol

Zitat von »oldman«

Gehe Deine Lehrer verprügeln, die haben versagt.

Draco

God

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 17:02

1.) mich interessiert, was mit deiner Freundin schlussendlich gewesen ist.

2.) hab ich ma ne allgemeine Frage zu Rettungseinsätzen:
Wer fordert im Notfall einen heli an ? Hört die Leitstelle nur auf erfahrenes Personal (Sani, NotDoc...) oder kann ich als Anrufer auch sagen "hey wir brauchen einen weil das hier böse aussieht" ?

3.) was is eigentlich im Winter bei starkem Schneefall und Glatteis, wenn plötzlich ein RTW gerufen wird ? Ich glaub ich würd die totale Panik bekommen, wenn ich am ende der Stadt bin und der RTW aufgrund der Wetterlage nich durchkoommt. Wie verhält man sich denn dann als Fahrer ?

Glaube hier gibts ja einige, die sich da besser auskennen.

marduk

Full Member

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 17:19

Also die Helis werden bei bestimmten einsatzstichworten mitgeschickt: z.b bei einer offensichtlichen wirbelsäulenversletzung

oder wenn grad kein NEF (Notarzteinsatzfahrzeug, besetzt mit einen RA und einem Notarzt) verfügbar ist kommt bei uns in Köln auch manchmal der heli weil da ja auch ein Arzt drauf ist.

ansonsten sind die Helis in ländlichen gegenden manchmal einfach schneller als herkömmliche rettungsmittel


zu 3:
ich kann dir nur raten mal nen erste hilfe kurs zu machen
der dauert 2 halbe tage und da lernst du wie du dich dann verhalten musst/kannst
wenn du da interesse hast wende dich an deinen lokalen ortsverein des asb oder drk...
kostenpunkt ca 30€

Hotzenplotz

Senior Member

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 17:46

1) Für dich wird es reichen zu wissen, daß es ein Krampfanfall war, der Rest ist sehr privat, wobei sogar schon das genannte sehr in die Privatsphäre eindringt und nichts mit dem zu tun hat, was der Topic-Ersteller wissen wollte.

2) Ob ein Hubschrauber bei Einsatzbeginn gebraucht wird, entscheidet die Leitstelle anhand der Beschreibung des Notfalls durch den/die Meldenden.
Nachgefordert werden kann der Hubschrauber durch das Einsatzpersonal. Primär wird es der Notarzt sein, da er größtenteils die Verantwortung trägt und sich die Situation normalerweise nicht von einem Einsatz ohne bodengebundenen Notarzt zu einer Indikation für den Hubschrauber ändert.
Desweiteren dient der Hubschrauber auch als einfacher Notarztbringer.

3) Diese Situation ist zum Glück selten, aber kann vorkommen. Es wird sicherlich so sein, daß seitens der Besatzung des RTWs versucht wird die Anfahrt in kürzst möglicher Zeit zu bewältigen, aber nicht um jeden Preis. Denn es ist wichtiger anzukommen als bei halsbrecherischen Manövern selbst aus dem Wagen geschnitten werden zu müssen. Die Feuerwehr und Hilfsorganisationen können eventuell bei einer solchen Situation mitmischen, indem sie geeignete Möglichkeiten zur akuten Erstversorgung bereitstellen, z.B. Geländewagen.
Aber auch wenn es in den Ohren mancher hart klingt: Wenn es nicht geht, geht es nicht.

Zitat von »oldman«

Gehe Deine Lehrer verprügeln, die haben versagt.

woodstock

God

Re: Für Rettungswagen 500€ berechnet

Samstag, 10. Januar 2004, 18:12

@Draco:

Rettungsdienst ist Ländersache. Daher ist eine Pauschalantwort auf die Frage nach den Einstzkriterien unter denen ein RTH geschickt wird hier auch nicht möglich.
Grundsätzlich ist aber zu sagen daß es eine ganze Reihe von Kriterien gibt unter denen der Einsatz eines Hubschraubers sinvoll und/oder notwendig ist.

Vorteile eines RTH sind:
  • Schnelle Eintreffzeiten besonders in ländlichen Gebieten
  • Schneller Transport des Patienten zur Zielklinik
  • Schonender (weil erschütterungsfreier) Transport
  • Bestimmte Einsatzorte können nur vom Heli erreicht werden

dagegegn gibt es einige Nachteile
  • Einsatz in Städten schwierig da Landemöglichkeiten begrenzt
  • Landepunke müssen in der Stadt immer duch die Polizei abgesichert werden (zusätzliche Einsatzkräfte erforderlich)
  • Platzangebot im Heli ist sehr begrenzt deshalb ist der transport von besonders instabilen Patienten ob der nur begrenzten Arbeitsmöglichkeiten im RH nicht immer möglich


Daraus ergeben sich eineige klassische Heli-Einsätze
  • Schwerer verkehrsunfall mit langer Anfahrtsstrecke zur nächsten aufnahmefähigen spezialklinik (z.B.Neurochirurgie)
  • Schwerstbrandverletzte (es gibt nur wenige Verbrennungszenztren in der BRD - lange Anfahrtswege. hier von Bonn aus z.B. Köln Mehrheim, RWTH Aachen, BWK Koblenz)
  • Wirbelsäulenverletzungen (möglichst schonender Transport)
  • Einsäztze auf See und im Gebirge da dort bodengebundene Rettungsmittel oft nicht hinkommen

aber auch die von marduck erwähnte Verwendung des RTH als einfachen Notarzt ohne die oben genannten Gründe ist durchaus denkbar und kommt vor.

Die entscheideung über den Einsatz des Helis liegt letztlich, bei einem Anruf durch den Ersthelfer, in der Hand des Leitstellendisponenten. Dieser wird aber bei einem vernünftigen Notruf (brauchbare Informationen über das Notfallgeschehen vom Anrufer) in den meisten angebrachten Fällen den RTH auch schon mit dem ersten Einsatzbefehl parallel zu Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug losschicken. "Anweisungen" im Sinnes deines 2. Punktes nimmt der Disponent aber nur vom RettSan, RettAss und Notarzt entgegen.

Der Ratschlag des Erste Hilfe Kurses ist sicherlich dick zu unterstreichen.
Kein Glied in der Rettungskette ist so wichtig wie der Qualifizierte Ersthelfer. Versäumnisse in der ersten hilfe können wir vom professionellen Rettungsdienst trotz aller Technik und aller Erfahrung nicht wieder wettmachen. Der Kurs ist einfach, geht schnell und gibnt Dir ein erhebliches maß an Sicherheit in einer Notfallsituation. Und diese Sicherheit kann Leben retten.

Woodstock

P.S: Den Spruch mit dem kleinen Medizinstudium überhör ich jetzt mal. Anspruchsvoll ist die Ausbildung des RA mit sicherheit, aber das geht dann doch zu weit.....