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Minusch@Linux

unregistriert

[rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 11:21

Hallo zusammen!

Diese Frage richtet sich speziell an alle unter euch angehenden und fertigen Juristen und alle, die sich mit dem o.g. Thema auskennen:

Kann man die Gründung des Betriebsrates in einem Betrieb in irgendeiner Weise verhindern bzw. wenn "ja", wie kann man das umgehen?

Ich habe gerade das BetrVGes überflogen und nichts gefunden... Google half auch nicht...

Dank und Gruß
Minusch

Hannibal-Lecter

God

Re: [rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 11:53

Ab einer Größe von sechs Mitarbeitern oder so geht da nix mehr, es sei denn, KEINER will ihn! Ist doch gut so...

Gruß Hannibal

Chewy

Moderator

Re: [rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 12:13

ich habe 2002 erfolgreich eine betriebsratswahl angefechtet - vor dem arbeitsgericht habe ich beantragt die betriebsratswahl aus formalen gründen als ungültig zu erklären. Formalfehler sind bei so einer Wahl echt an der Tagesordnung und wenn man sich mit allen Fristen und Terminen auseinandersetzt kann selbst Profis ein Fehler unterlaufen.

verhindern oder umgehen kann man die wahl nicht. keine chance. hab ich 3 jahre lang versucht....

Minusch@Linux

unregistriert

Re: [rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 12:28

Es geht nicht um die verhinderung einer wahl, sondern um die gründung, oder ist dass das selbe?

Gruß
Minusch

NikoMo

NikoMod

Re: [rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 12:58

wie oben schon erwähnt, kann man gegen die gründung selbst nichts machen.
aber, ein betriebsrat muss nicht zwangsläufig etwas negatives sein.

das problem hierbei ist, dass vielen betriebräten ihre "neue macht" arg zu kopf steigt, und sie dann versuchen ihren chefs ans bein zu pinkeln. dass sollte aber weder im sinne des BR sein, noch ist es gut fürs betriebsklima oder gar für die angestellten.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Chewy

Moderator

Re: [rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 13:06

einen betriebsrat gründet man nicht, man wählt ihn. gewählt wird bei der allerersten einführung eines betriebsrates auch der wahlausschuss - im gegensatz bei einem bestehenden betriebsrat (der als existenter BR den wahlausschuss bestimmen kann) - vom gesamten (berechtigten) Personal gewählt.

ich bin seit 2 Jahren Arbeitgebervertreter im BR (also die andere Seite ;D) und ich kann Nikomo in seiner These nur rechtgeben : So ein Betriebsrat hat auch sein Gutes. Viele unangenehme Dinge muss nun der BR den Leuten beibringen und nicht ich - dafür kassiert der BR die Schläge des Personals. Was das BR-Gehabe im Allgemeinen angeht : Da muss man immer auf eines achten : Man streitet sich grundsätzlich nur um die Sachlage - niemals um persönliches.

Verhindern der Wahl kann man nicht - im Normalfall schnuppern die Gewerkschaften nämlich immer mal wieder rein und begleiten diese Entwicklung zur Wahl und Bildung des BR von vorne bis hinten. Wie gesagt, kann denen auch ein Fehler unterlaufen. Dieser wird die Wahl im Endeffekt aber nicht verhindern (Kaum ein Arbeitsrichter würde aufgrund formaler Fehler einer einstweiligen Verfügung zustimmen sofern es nicht wirkliche und echte "Kracher" sind) sondern nur hinauszögern. Das einzigste was meiner Erfahrung nach was bringt, ist eine Zusammenarbeit. Tipps und Kniffe kann ich Dir aus meiner Erfahrung gerne geben aber dafür gibts KMs oder ICQ.... ;)

Minusch@Linux

unregistriert

Re: [rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 13:22

Hallo!

Ich habe mich mal wieder unklar ausgedrückt und Randinfos vergessen!!! ::) ::)

Es geht darum, dass ein Azubi zu mir gekommen ist und mir seine Schulunterlagen mit einer Frage vorgelegt hat.

Zitat

Die Gründung des Btriebsrates kann durch die Firmenführung verhindert werden. Die Gründung kann durch den Eintrag in das Gewerkschaftsregister rechtskräftig gemacht werden.


Die Frage des Azubis war, ob das nicht gegen die demokratischen Grundsätze verstieße.

Gruß
Minusch

Chewy

Moderator

Re: [rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 14:18

;D.... das nennst du "Randbedingung" ?? ;D

dann halt so herum :

die gründung eines betriebsrates, sofern alle BR-tauglichen Vorgaben bestehen, ist in keinem Fall aufzuhalten.

zitat :

Das Gesetz sagt eindeutig, dass niemand – auch nicht der Arbeitgeber – eine Betriebsratswahl behindern darf. Ein solcher Versuch kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. Die Initiatoren, der Wahlvorstand, die Kandidatinnen und Kandidaten sind auch individuell vor Repressalien geschützt, vor allem vor einer ungerechtfertigten Kündigung. Sollte der Chef es trotzdem versuchen, was immer mal wieder vorkommt, ist es am besten, sich so schnell wie möglich mit der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, die für den Betrieb zuständig ist.

Lev

God

Re: [rechtliches] Der Betriebsrat

Dienstag, 27. Januar 2004, 15:21

Wär ja sinnlos wenn der Arbeitgeber den BR verhindern könnte. Geht ja unter anderem drum dem ab und an auf die Finger zu kloppen.
Das Gesetz sagt ja es "werden Betriebsräte gewählt", von dem her kann mans endgültig kaum verhindern. Einzelheiten wie die Wahl an sich lassen sich natürlich (fast) immer irgendwie anfechten, viel mehr is aber ned drin.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir