einen betriebsrat gründet man nicht, man wählt ihn. gewählt wird bei der allerersten einführung eines betriebsrates auch der wahlausschuss - im gegensatz bei einem bestehenden betriebsrat (der als existenter BR den wahlausschuss bestimmen kann) - vom gesamten (berechtigten) Personal gewählt.
ich bin seit 2 Jahren Arbeitgebervertreter im BR (also die andere Seite ;D) und ich kann Nikomo in seiner These nur rechtgeben : So ein Betriebsrat hat auch sein Gutes. Viele unangenehme Dinge muss nun der BR den Leuten beibringen und nicht ich - dafür kassiert der BR die Schläge des Personals. Was das BR-Gehabe im Allgemeinen angeht : Da muss man immer auf eines achten : Man streitet sich grundsätzlich nur um die Sachlage - niemals um persönliches.
Verhindern der Wahl kann man nicht - im Normalfall schnuppern die Gewerkschaften nämlich immer mal wieder rein und begleiten diese Entwicklung zur Wahl und Bildung des BR von vorne bis hinten. Wie gesagt, kann denen auch ein Fehler unterlaufen. Dieser wird die Wahl im Endeffekt aber nicht verhindern (Kaum ein Arbeitsrichter würde aufgrund formaler Fehler einer einstweiligen Verfügung zustimmen sofern es nicht wirkliche und echte "Kracher" sind) sondern nur hinauszögern. Das einzigste was meiner Erfahrung nach was bringt, ist eine Zusammenarbeit. Tipps und Kniffe kann ich Dir aus meiner Erfahrung gerne geben aber dafür gibts KMs oder ICQ....