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Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Dienstag, 3. Februar 2004, 16:54

Habe da mal ne Frage.

Es sei gesagt, ass ich mich bisher nie groß mit dem Thema auseinandergesetzt habe und es bis grad ebend auch nicht für nötig hielt.
Habe vor einiger Zeit ein Gerät im Netz bei einem Händler gekauft. Dies gefiel mir nach einiger Zeit des Testens nicht und so habe ich es wieder zurückgeschickt mit dem Hinweis auf das Fernabgesetz.
Lief bis jetz auch alles reibungslos.
Habe allerdings kein geld auf dem Konto gesehen, also email Anfrage gestellt.
Und folgendes kam dabei als Antwort (sinngemäß / Namen und Firma sind fiktiv und entsprechen nicht der Wirklichkeit)

Sehr geehrter Draco
 
Gerät ist angekommen, wurde bereits überprüft.
 
Die Überprüfung ergab 43 Betriebssunden.
Das ist meines Erachtens eine Mehrnutzung, was einen Test im Sinne des FAGs übersteigt.
Die Gutschrift habe ich bei der Buchhaltung veranlasst.
abzgl. 4 % Wertminderung für die Nutzung des Gerätes.
 
Mfg
Firma Krumm und Bügel

Die 4%, auf die ursprügnnliche Kostensumme bezogen ergaben bei meiner Rechnung 18 Euro. Ist verschmerzlich.

Aber mich interessiert jetzt mal genauer das FAG !

Wo steht da was von begrenzter Benutzung ?

Und wie kann man ein Gerät wie z.b. Drucker oder Monitor auf die Nutzungsdauer prüfen ?




Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Dienstag, 3. Februar 2004, 17:06

wie man es auf nutzungsdauer prüfen kann weiß ich nicht? ich glaub fernseher haben einen zähler...


was aber die 4% angeht so ist das korrekt, du darfst das gerät laut FAR (FAG ist der vorgänger) so testen wie du es im geschäft tun könntest und das sind keine 43 stunden :D der shop darf dir also die wertminderung berechnen

Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Dienstag, 3. Februar 2004, 17:10

wieso, ich fahr einfach 2 Wochen lang jeden Tag ins geschäft und stell mich 3 Stunden pro Tag davor und teste ;D

aba gut zu wissen ;)

Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Dienstag, 3. Februar 2004, 17:14

die Regelung hat ja einen Sinn...Anfangs haben viele gemeint sie müssten Farblaserdrucker kaufen und in 1,5 Wochen den Toner halb leer drucken. Dann das Gerät wieder zurückgeben....und gegen solche ****** gibt es diese Regelung :)

Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Dienstag, 3. Februar 2004, 17:17

Wäre nett, wenn Du verraten würdest, um was für ein Gerät genau es sich handelt (450 Euro...). Hast Du bei der Bestellung schon eine Rücksendung erwogen oder hat Dich das Gerät einfach nicht zufriedengestellt?

Gruß Hannibal

Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Dienstag, 3. Februar 2004, 17:18

Zitat von »AndreasH«

die Regelung hat ja einen Sinn...Anfangs haben viele gemeint sie müssten Farblaserdrucker kaufen und in 1,5 Wochen den Toner halb leer drucken. Dann das Gerät wieder zurückgeben....und gegen solche ****** gibt es diese Regelung  :)


ja klar, ist ja auch zum Schutz der Händler gedacht, schon klar.

Hat zufällig jemand die Doku des Gesetztes zur Hand ? Mich interessiert, was da noch so geregelt ist

@hanniball:
Tut nix weiter zur Sache, um was es sich handelt ;)
Hatte eigentlich nicht vor, es zurück zu schicken, war meine erste Erfahrung in dem Gebiet. Was neues is schon unterwegs

den

Senior Member

Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Dienstag, 3. Februar 2004, 17:24

also erstmal vor ab fernabsatzgesetz bzw fernsabsatzrichtlinie sind mit der schuldrechtsreform ins bgb aufgenommen worden und finden sich dort in den §§ 312b-312d, 355 ff.

§ 357 III BGB schreibt eine pflicht des verbrauchers zum wertersatz vor, für eine nutzung die über das bloße prüfen der sache hinausgeht.
das ergibt sich auch aus sinn und zweck der vorschriften: selbiger ist nämlich, den verbraucher vor den spezifischen gefahren, die ein solcher kauf mit sich bringt (u.u kein zuverlässiges speichern der daten möglich, unsichtbarkeit des vertragspartners, falsche angaben etc.) zu schützen.

das umfasst jedoch gerade nicht eine umfassende nutzung, mit der der verbraucher ja gerade seinen gefallen an dem produkt zum ausdruck bringt.

edit: die relevanten vorschriften kannst du hier und hier einsehen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Mittwoch, 4. Februar 2004, 15:02

Hallo!

Mehr als den dazu gesagt hat gibt es nicht. Ausser, dass Quelle, Otto und Konsorten das Prinzip der Wertminderung schon seit Jahren praktizieren, anscheinend fällt es bei solchen Großkonzernen und "die wissen schon was sie tun und ausserdem lege ich mich doch mit denen nicht an".

Gruß
Minusch

Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Mittwoch, 4. Februar 2004, 16:39

...andererseits habe ich für solche Praktiken durchaus Verständnis, sonst würde ich als Student zum Abtippen einer Hausarbeit in den Computer auch mal eben so ein Komplettpaket bei Quelle bestellen und nach getaner Arbeit zurückschicken....

Gruß Hannibal

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Produktrücksendung mit Fernabgesetz / Fragen

Mittwoch, 4. Februar 2004, 16:44

@Hannibal: Ich habe auch nichts gegen diese Praktiken gesagt. Aus eigener Erfahrung, kann ich nur sagen, dass es vereinzelte Kunden gibt, die diese Regelung schamlos ausnutzen und dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Gruß
Minusch