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Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:23

dann hast du die gleiche Situation wie mit den Schleichern auf den Landstraßen....Dort habe ich täglich welche mit 60-70 Km/h vor mir (ländliche Gegend) die spazieren schauen. Diese nötigen massiv zum überholen. Was ich auf der Landstraße als gefährlicher einstufe wie auf der Autobahn.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:45

Da smit Tempolimits auf allen Autobahnen finde ich einen schmarn, da das meiner Meinung einfach nur unnötig ist.
Wenn man ein Tempolimit von 130 hat fahren alle gemütlichen und neugierigen leute wieder nur 80-100 und wir haben das gleich problem wie vorher.

Genauso sollt edie Polizei die langsamfahrer öfters bestrafen, da ja meistens immer nur der dahinter auffahrende "drängler" bestraft wird. Ich weiß auch nicht warum, gibt es für drängeln mehr geld als für langsamfahren ?
Im fernsehen werden auch immer nur die schlimmen und brutalen drängler gezeigt. klar, dass es ausnahmen gibt, die auch bestraft gehören. Aber dass man gleich jeden da mit reinzieht finde ich nicht in ordnung.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:50

ich finde das schlimm, dass manche jetzt die tatsche des dicht auffahrens herabspielen, unabhängig von dem raser-fall. rechtlich handelt es sich ganz klar um nötigung, ausserdem MUSS man den sicherheitsabstand von einem halben tacho immer einhalten - zauberwort: 'vorausschauend fahren'...
ich fahre auch gerne schnell, aber abstand muss sein. den unbelehrbaren ist dann auch nicht mehr zu helfen. und bei notorischen rasern wie "turbo-rolf", die auch in ihrem kollegenkreis schon einen schlechten ruf haben, und relativ eindeutiger indizien, ist ein solches urteil durchaus zu rechtfertigen. ich denke es hat aber auch eine rolle gespielt, dass man einfach ein exempel statuieren wollte.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:56

Zitat von »MadRat«

Hi.
Was ich aber mal loswerden möchte ist, dass meiner Meinung nach das ewige mit 120 links schleichen oder auf der Landstrasse mit 80 gurken auch bestraft gehört, da es meiner Meinung nach auch sehr dazu beiträgt, dass eben Unfälle passieren. Wenn man solche langsamfahrer vermeiden könnte, wäre das drängeln geschichte.

Das Problem ist ja genug bekannt. Wenn ein Auto auf der Landstraße unter 75 oder so fährt (wenn keine Begrenzung), kannst du dem die Bullen auf den Hals hetzen, wegen Behinderung des Straßenverkehrs. Dasselbe geht auch mit notorischen Linksfahrern und -schleichern.

Zitat von »MadRat«

Da smit Tempolimits auf allen Autobahnen finde ich einen schmarn, da das meiner Meinung einfach nur unnötig ist.
Wenn man ein Tempolimit von 130 hat fahren alle gemütlichen und neugierigen leute wieder nur 80-100 und wir haben das gleich problem wie vorher.

Genauso sollt edie Polizei die langsamfahrer öfters bestrafen, da ja meistens immer nur der dahinter auffahrende "drängler" bestraft wird. Ich weiß auch nicht warum, gibt es für drängeln mehr geld als für langsamfahren ?

Kann ich nur zustimmen.
Generell sollten die Strafen für Verkehrsdelikte mal angezogen werden, ich halts für zu lasch. Viel früher sollten Fahrverbote ausgesprochen werden und die Geldbußen... Viel zu lasch. Kollege wurde mit 79 zu viel angehalten, auf ner Landstraße. 3 Monate Verbot und NUR 250 EUR. Halbes Jahr Fahrverbot und locker vierstelliger Geldbetrag wären da angepasster. Denn jetzt rast er wieder nach dem Motto, die packen mich eh nicht und das Geld, Peanuts.
Tempolimits mal anders rum wären auch was. z.B. zweispurige Autobahn, linke Spur mind. 100, bei dreispurigen mitte mind. 100, links mind. 150 oder sowas. Und dann noch generelles Überholverbot für LKWs und "die Sprinter"

Cyrius

Senior Member

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:58

Hier mal was wegen Abstand halten

Funktioniert wunderbar. Probierts mal aus.

http://www.kfv.at/1999/99-09-30.htm

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:13

Zitat von »AndreasH«

PS: Tempolimit auf 140.....oh graus....ich faht demnächst wieder auf die Cebit und habe 600km vor mir. Da fahre ich gerne 160-180 Km/h im Durchschnitt. Wer langsam fahren will soll das doch tun...auf der rechten Spur. Dafür ist sie da.

Also bitte... und die linke ist für alle die sich für Schnellfahrer halten? Und wenn Du Schnitt 170km/h fährst heißt das wohl dass Du zwischen 80 (in Baustellen) und gut über 200 (vorausgesetzt dass sich Leute die gerade einen LKW überholen in Sicherheit bringen, denn die linke ist immer noch die Überholspur) fährst.

Ich wär sofort dabei wenns um die Einführung eines Tempolimits auf der Rennbahn geht... es ist so angenehm in einem Land wie Dänemark auf der Autobahn zu fahren, alle bewegen sich zwar ca. 5-10% über der Höchstgeschwindigkeit, aber es wird nicht gedrängelt, geschubst oder sonstwas (außer von Deutschen :-/)

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:16

bitte?

mit 130 n ur noch over die autobahn...
nein danke ohne mich
dann gurken alle nur noch rum und keiner kommt wirklich ans ziel

stell dir mal vor du wuerdest von mue nach hh fahren mit nur 130!!!
schlimm!


und in daenemark ohne tempomat fahren ist viel gefaehrlicher weil man sofort einschlaeft!

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:16

Zitat von »KingofBohmte«


Und dann noch generelles Überholverbot für [...] und "die Sprinter"

Da sagste was. Es gibt momentan nix schlimmeres als Courierdienste ! Überlegt euch das mal, da gibts nen riesen Kastenwagen von Mercedes, in den passt das 50 fache rein wie in mein Autolein. Aber er hat genau die gleichen Bremsen wie mein Auto !!! Ich versteh das wirklich nicht, das ist sowas von lächerlich und gefährlich. Zudem muss man sich auf der BAB auf der mittleren Spur von solchen Pennern bedrängen lassen - wo sind wir eigentlich ?
Scheiss Terminfracht. Da sollte die Polizei mal deutlicher werden.

Was mich aber mal interessiert, kann man mir wirklich rechtlich was, wenn ich mit 70 auf ner Landstrasse fahre, wo man 100 fahren könnte ?
Oder ich fahr mit 35 durch die Stadt, wo 50 ist ?

Ich dachte bisher, ne Richtgeschwindigkeit gäbe es nur auf der BAB ?! ALso Richtgeschw. 130 auf BAB, mehr kenn ich nicht. Klärt mich ma auf, interessiert mich.
Aus der Fahrschule kenne ich noch die eckigen blauen Schilder mit einem PKW drauf und ner Zahl dran, weiss nicht wie das genau heißt. Wenn da 70 dran steht, dann muss (?) mann 70 fahren oder so.
Aber dass man einen auf den Sack bekommt, wenn man auf Landstrasse und in der Stadt nicht die höchstgeschwindigkeit fährt, ist mir neu

edit:
Ich bin auch gegen ne einheitliche Geschwindigkeit auf Autobahnen. Dänemark und Österreich, dat is doch Schwachfug *find*

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:18

Zitat von »das«

Ich wär sofort dabei wenns um die Einführung eines Tempolimits auf der Rennbahn geht... es ist so angenehm in einem Land wie Dänemark auf der Autobahn zu fahren, alle bewegen sich zwar ca. 5-10% über der Höchstgeschwindigkeit, aber es wird nicht gedrängelt, geschubst oder sonstwas (außer von Deutschen :-/)

*Schüttel*
Ich glaub, dann würde ich auswandern. Aber sonst ist ja überall Tempolimit *heul*.
Schnell fahren JA, aber drängeln oder gar schubsen NEIN.

edit:

Zitat von »Draco«

Was mich aber mal interessiert, kann man mir wirklich rechtlich was, wenn ich mit 70 auf ner Landstrasse fahre, wo man 100 fahren könnte ?
Oder ich fahr mit 35 durch die Stadt, wo 50 ist ?

Ich dachte bisher, ne Richtgeschwindigkeit gäbe es nur auf der BAB ?! ALso Richtgeschw. 130 auf BAB, mehr kenn ich nicht. Klärt mich ma auf, interessiert mich.
Aus der Fahrschule kenne ich noch die eckigen blauen Schilder mit einem PKW drauf und ner Zahl dran, weiss nicht wie das genau heißt. Wenn da 70 dran steht, dann muss (?) mann 70 fahren oder so.
Aber dass man einen auf den Sack bekommt, wenn man auf Landstrasse und in der Stadt nicht die höchstgeschwindigkeit fährt, ist mir neu

Zu dem "unter-Höchstgeschwindigkeit-fahren": Ja, da kannst du für angekackt werden. Ist Behinderung des Straßenverkehrs. Dürfte dich ein kleines Bußgeld kosten oder mehr, wenn es extrem wird (z.B. kilometerlange Autoschlange). Könnte man u.U. auch als Nötigung sehn, wenn der vor dir das aus Absicht macht.
Also an alle Opas mit Hut, die Sonntags cruisen: Ob mit 70 oder 100 gegen nen Baum, kaputt ist das Auto so oder so.

Die blauen Schilder heißen "empfohlene Geschwindigkeit". Ist aber anders als Richtgeschwindigkeit. Das ist wegen Verkehrssicherheit und sowas. Fährst du mehr und baust nen Unfall, dann bekommst du Teilschuld und die Versicherung zahlt evtl. nimmer, auch wenn du nicht Schuld bist. Außer du beweist, dass das auch passiert wäre, wenn du die empfohlene Geschwindigkeit drauf gehabt hättest.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:19

exakt..
schnellfahren ja
aber schubbsen
nein!

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:28

Ich bin absolut GEGEN ein generelles Tempolimit auf Autobahnen.
Meinetwegen sollen sie die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlenden Abstand, Nötigung und dergleiche drastisch erhöhen.
Das bringt meiner Meinung nach mehr.
Wenn sich die Leute mehr an die Regeln halten würden, passieren auch weniger Unfälle. AUCH wenn man auf unbeschränkten Teilstücken "beliebig" schnell fahren kann.
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:40

Zitat von »-Joker-«

Ich bin absolut GEGEN ein generelles Tempolimit auf Autobahnen.
Meinetwegen sollen sie die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlenden Abstand, Nötigung und dergleiche drastisch erhöhen.
Das bringt meiner Meinung nach mehr.
Wenn sich die Leute mehr an die Regeln halten würden, passieren auch weniger Unfälle. AUCH wenn man auf unbeschränkten Teilstücken "beliebig" schnell fahren kann.

Und wer soll das kontrollieren? Da wirds doch keinen Unterschied zu jetzt geben...

Allerdings ist die Lobby der Heizer eh viel zu groß um jemals ein Tempolimit durchzubringen :-/

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:41

ja gott sei dank!

ich bin froh in letzten land ohne tempolimit rum zu cruisen ;)

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:49

da stimme ich ganz klar zu !!

Kein Tempolimit auf deutschen autobahnen (zumindest nicht überall)

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 13:53

Ja und wieso? Wieso kein Tempolimit? Ich will ein Argument hören...

Zitat

Zu viele sterben auf der Autobahn
Was die Polizistinnen und Polizisten Tag für Tag erleben, fließt auch in die Unfallstatistik ein: So wurden auf deutschen Autobahnen im vergangenen Jahr (2002) 24.625 Menschen bei Unfällen verletzt. Das ist zwar etwas weniger als noch im Jahr zuvor, dafür ist aber die Zahl der Getöteten angestiegen. 857 Menschen bezahlten einen Unfall auf der Autobahn mit dem Leben. Und die meisten dieser Unfälle wurden durch ein unseliges Gemisch aus Rücksichtslosigkeit und zu hoher Geschwindigkeit verursacht. Sie wären vermeidbar gewesen.

Quelle

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 14:09

Zitat von »Cyrius«

Hier mal was wegen Abstand halten

Funktioniert wunderbar. Probierts mal aus.

http://www.kfv.at/1999/99-09-30.htm[/quote]

Ich hab mir das jetzt nicht wirklich durchgelesen,
aber es darf jeder gerne mal versuchen morgens kurz nach sieben auf der A81 Richtung Stuttgart den Mindestabstand einzuhalten.

Zudem,
eine Fahrzeug überholt mit einer geringen geschwindigkeit andere Fahrzeuge, und man selber hängt hinten dran und könnte selber zügiger fahren.
Wenn man nun mit Sicherheitsabstand hinterherfährt, wird dieser auch bei einer grösseren Lücke auf der rechten fahrbahn nicht kurz nach rechts wechseln, um das hintere Fahrzeug vorbeizulassen.
Erst wenn man ein wenig "dichter" auffährt, wird dieser dann kurz die Spur wechseln. Und man selber kommt vorbei.

Schönes Phänomen auf der A81, linke Spur ist dicht, da fahren sie mit 80, komplette rechte Spur ist aber über 1km frei!!! Es wechselt aber keiner nach rechts!!!
Solange jeder einzelne Fahrer nicht umdenkt bringt auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht sehr viel

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 14:20

Zitat von »mafiahamster«

Schönes Phänomen auf der A81, linke Spur ist dicht, da fahren sie mit 80, komplette rechte Spur ist aber über 1km frei!!! Es wechselt aber keiner nach rechts!!!
Solange jeder einzelne Fahrer nicht umdenkt bringt auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht sehr viel

Der Grund liegt genau in der Rücksichtslosigkeit: Jeder denkt, dass er aufgrund seiner PS im Recht ist, zu überholen und weil keiner mehr andere Autos, die rechts fahren, vor einem LKW einfädeln lässt, bleiben alle gleich links (ist ja auch praktisch, weil: Schuld ist immer der Schleicher vor einem oder der Drängler hinter einem :-/ ...)
You have the right to remain silent. Anything you say will be misquoted, then used against you.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 14:42

an diesem thread erkennt man warum es in deutschland auf der autobahn kaum vorangeht...

zu dichtes auffahren führt nämlich zu staus, genauso wie rechts überholen (das kotzt mich ja so richtig an wenn mal wieder vor mir einer schleicht) und die immer beliebten mit-80-auf-der-linken-spur-fahrer.

kann ich aber verstehen, wenn ich nach oder von ddorf weg fahre, und abstand halten würde, müsste ich dauernd bremsen weil jm rechts überholt und vor mir reinzieht.
das passiert ja schon oft genug mit einem gefährlich geringem abstand.

andererseits nervt es auch immer wieder wenn man nicht rechts rüberkommt, weil dort keiner abstand hält.
da muss man jm ausbremsen (ok, ist er selber schuld) um von der bahn zu kommen.
und der bmw hinter einem muss noch schnell überholen um dann wiederum mich auszubremsen und dann in der abfahrt zu schleichen.

naja, da kann man stundenlang beispiele bringen was leute so falsch machen.

ist mir aber auch schon passiert das ich jm im toten winkel nicht gesehen hab und dann auf die linke spur bin... passiert meist wenn man meint, ok der eine ist vorbei, hinter ihm war keiner.... mist, wieder einer ohne abstand.

---
der gebrauch der lichthupe ist durchaus gestattet, ist ja ein warnhinweis.
wenn man schneller ist, und man sieht das rechts frei ist, darf man den vor einem fahrenden durchaus damit den hinweis geben das man vorhanden ist.
aber einmal, und nicht wenn man 1m hinter ihm fährt...

links blinken dagegen nicht.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 14:49

Zitat von »crushcoder«


der gebrauch der lichthupe ist durchaus gestattet, ist ja ein warnhinweis.
wenn man schneller ist, und man sieht das rechts frei ist, darf man den vor einem fahrenden durchaus damit den hinweis geben das man vorhanden ist.
aber einmal, und nicht wenn man 1m hinter ihm fährt...
links blinken dagegen nicht.


also mir hat die Polizei erzählt, sowas sei absolut verbboten und würde genau wie die Hupe unter Nötigung fallen.
Selbiges gilt für LKW Fahrer, die mit Blinkern und Lichthupe untereinander kommunizieren (kennt ihr sicher, 1 LKW überholt einen andern, dieser wiederum macht Lichthupe um zu signalisieren "jo kannst rechts rüber, bist vorbei" /// oder rechts - links - rechts blinken als Dankeschön) Sowas wird von der Rennleitung sofort entsprechend bestraft.

Finde dat ein bisschen kitschig, grad bei LKW ists dooch schwer für den Fahrer abzuschätzen, ob er schon vorbei ist oder nicht... wen stört denn da die lichthupe des LKWs, der auf ner ganz andern spur fährt ?

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 14:51

Zitat von »das«

Ja und wieso? Wieso kein Tempolimit? Ich will ein Argument hören...

Zu lasche Strafen für überhöhte Geschwindigkeit.
Autofahrer wiegen sich in Sicherheit und wenn dann plötzlich ein Raser kommt, Chaos.
Unkontrollierbar.

edit:

Zitat von »Draco«

also mir hat die Polizei erzählt, sowas sei absolut verbboten und würde genau wie die Hupe unter Nötigung fallen.

Wenns zu oft ist, dann ist es Nötigung. Aber als Warnhinweis, wenn z.B. ein "Schleicher" plötzlich vor dich zieht, ist es erlaubt, genau wie dann auch die Hupe.

Zitat von »Draco«

Selbiges gilt für LKW Fahrer, die mit Blinkern und Lichthupe untereinander kommunizieren (kennt ihr sicher, 1 LKW überholt einen andern, dieser wiederum macht Lichthupe um zu signalisieren "jo kannst rechts rüber, bist vorbei" /// oder rechts - links - rechts blinken als Dankeschön) Sowas wird von der Rennleitung sofort entsprechend bestraft.

Das Blinken ist klar, weil es den Hintermann verwirren kann, weil der nicht sieht, was vor dem LKW abläuft. Die Lichthupe hat deshalb Sinn, weil der überholende Trucker früher einscheren kann, was dem Verkehrsfluss sehr entgegen kommt. Kann auch Unfällen vorbeugen, damit der Überholende nicht zu früh einschert.