ohne es genau zu wissen: laut EU-recht wurde doch vor kurzem die mindestgarantiezeit von 6 auf 12/24(?) monate erhöht? das sollte somit kein vertrag rechtskräftig unterschreiten dürfen (ausg. privatverkäufe)
OT:
+klugscheiss
ABG´s
ABG`S
zunächst sollte man keine französischen zeichen wie ` und ´ zum apostrophieren benutzen, sondern (achtung: eselsohr) ein apostroph. das sieht so aus: ' und findet sich links der eingabetaste (dt. tastaturlayout).
zwischenstand:
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1
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ABG's
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dann dient das apostroph im deutschen (und auch im englischen) für wortabkürzungen ("Auf der Wies'n", "Was gibt's"), im englischen zusätzlich zur besitzangabe ("Peter's jacket", aber: "Janis' shoes"). aber in keiner der beiden sprachen ist es zur mehrzahl-angabe gedacht. daher: "CDs", "PCs".
zwischenstand:
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1
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ABGs
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weiterhin heisst es AGB für "
Allgemeine
Geschäfts
bedingungen".
zwischenstand:
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AGBs
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bereits mit ein wenig nachdenken wird einem auffallen, dass o.g. begriff bereits in der mehrzahl ist, und es demnach nicht "Allgemeine Geschäftsbedingungen
s" heisst.
zwischen- und damit heutiger endstand:
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AGB
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vielen dank für die aufmerksamkeit. macht es richtig, schont anderer leute nerven, seid vorbild, belehrt die unwissenden, bewahrt intellektuelles niveau und schützt so den weltfrieden (gruß an chewy

)
-klugscheiss