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FredFruchtig

Senior Member

Re: Rechtsstreitfrage

Mittwoch, 14. April 2004, 22:57

Zitat von »Stulli«

DerWeisseRusse link=board=4;num=1081939021;start=15#18 date=04/14/04 um 20:35:26]

Ist die Karre in Ordung, gehört es sich meines Erachtens auch so, das Gutachten zu bezahlen. Wenn aber herauskommt, dass etwas nicht stimmt, ist es doch normal, dass der potentielle Käufer weder Auto noch Gutachten bezahlt. Warum sollte er denn auch ein Gutachten für ein "defektes "Auto bezahlen...?


Weil der Käufer das Gutachten haben wollte vielleicht? ;)
Ansonsten halt ich mich aber raus aus Spekulationen, bin ja kein Jurist. 8)

Zitat von »Chewy«

wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät 8)

Kamelhoecker

unregistriert

Re: Rechtsstreitfrage

Mittwoch, 14. April 2004, 23:24

ich denke mal die Tusse wußte von dem Makel, wollte das pferd loswerden und versucht jetzt noch größtmöglichen nutzen aus euch zu ziehen.

auf jeden Fall einen Anwalt zuschalten, und jegliche Korrespondenz mit der Dame aufbewahren (elektronisches Ausdrucken und mails beibehalten etc.)

Das Problem ist, wie schon erwähnt, dass man hier nicht pauschal sagen kann, dass man wegen "Mangel an der Sache" nicht kaufen will.
Das Pferd als Tier, wird soweit ich das kenne als Sache gehandhabt (z.b. : Tötung eines Tieres ist Sachbeschädigung)

Ich denke eure Chancen stehen ganz gut, wenn ihr im Rechtsschutz seid, dass ihr maximal die kosten für die Untersuchung bezahlt, evtl. , wenn der Mangel der Halterin irgendwie ersichtlich war, sogar garnichts.
Schliesslich muss sie auf alle Mängel an der Sache hinweisen...
wenn das Tier z.b. Lahmt oder so, merkt man das ja schon ohne untersuchung ...

Lange Rede, kurzer Sinn :
Geh zum Anwalt und zahl garnichts (der Rat eines Jurastudenten ;) )

x-stars

God

Re: Rechtsstreitfrage

Donnerstag, 15. April 2004, 13:46

Zitat von »Kamelhoecker«



Lange Rede, kurzer Sinn :
Geh zum Anwalt und zahl garnichts (der Rat eines Jurastudenten ;) )


Sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen, könnte es da nicht auch soweit gehen, dass das Gericht der Verkäuferin die Anwaltsgebühren und soinstigen Auslagen auferlegt oder muss es zwingend die Rechtschutzversicherung/der Kläger tragen?

cya
x-stars
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

steff79

God

Re: Rechtsstreitfrage

Donnerstag, 15. April 2004, 13:50

Hmm... da hab ich auch keine Ahnung, aber ich dachte immer, dass der "Verlierer" die Kosten trägt... in unserem Falle wäre das dann die Versicherung (denke ich), aber wenn sie keinen Rechtsschutz hat, muss sie es aus eigener Tasche zahlen...