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Katzenfreund

God

Re: Strafbar oder nicht strafbar?

Sonntag, 13. Juni 2004, 21:16

Zitat von »Lord_Overflowed«

Was wäre denn gewesen wenn ers gewusst hätte und Sie 15 gewesen wäre?
Iss das nicht genau so schlimm wie 15?


Nein!
15 und 15 ist das selbe, aber mit 16 ist das eine andere Geschichte (rechtlich)
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KingofBohmte

Senior Member

Re: Strafbar oder nicht strafbar?

Sonntag, 13. Juni 2004, 22:27

Mit 16 wird sie ja wohl so klar im Kopf sein, dass sie weiß, wem sie ihre Nummer gibt und wem nicht. Außerdem ist nix passiert, und wenn schon, was soll da passieren? Sie wollte es ja scheinbar auch, sonst hätte sie ihm die Nummer nicht gegeben.

btw: Und wenn sie erst 15 gewesen wäre. Sie hat gesagt, sie ist 16. Woher hätte er es anders wissen sollen? Ihre Eltern fragen?

The_Cow

Senior Member

Re: Strafbar oder nicht strafbar?

Sonntag, 13. Juni 2004, 23:47

Mit 16 ist man bedingt schuldfähig.

Ich glaube nicht, dass man ihne belangen wird, dazu muss erst einmal eine Zivilklage gegen ihn eingereicht werden.
Und, bevor das passiert, müsste die Gute das Ganze erst ihren Eltern beichten, weils sies dank der Klage so wie so erfahren.
Dann muss SIE erstmal erklären, wieso er die Nummer hat usw. usw.... Dann muss sie Beweise bringen, weil das Ganze sonst gleich abgeschmettert wird.


Falls das geschehen sollte wird man warscheinlich (unter Vorwand von Gegenseitigkeit usw.) das Ganze fallen lassen.
Ich schreib hier besser nichts rein! ;-)