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Re: verdammt

Dienstag, 15. Juni 2004, 15:47

Zitat von »mike97«


verbuche den vorgang unter "erfahrungen"


Nix gibts, mir gehts nicht nur ums Geld, sondern auch ums Recht, und das lass ich mir nicht nehemen. Wenn ich das Geld nicht von Ihm bekomme, dann von Ebay, und dann hat er gleich noch die KSP Rechtsanwälte auf dem Kicker, die fuchteln nicht lange und Pfänden auch gern und schnell. Mal schauen was sich ergibt, er ist 65ziger Baujahr, also fast 40, mal schauen was mir da gegen über steht :-)


Thor95

Re: verdammt

Dienstag, 15. Juni 2004, 15:51

Warum solltest du von Ebay Geld bekommen ???

MfG

Jarod
[right]Intel QX9650 Asus Rampage Formula 0408 EVGA 8800Ultra 4GB Apogee GDGT Samsung 500GB, Segate Barracuda 500GB All cooled by LC[/right]

mike97

unregistriert

Re: verdammt

Dienstag, 15. Juni 2004, 15:52

ich versteh deinen ärger, aber pfänden kannste nur da, wo es auch was zu pfänden gibt... wie gesagt, der kerl ist so blöd, der kann nix drauf haben. es gibt leute jeden alters, die pleite sind.
ich wünsche dir daß du deine kohle zurückbekommst, aber ich bin sehr skeptisch...

edit: stimmt jarod! ebay zahlt keinen cent... --> s. agb

Re: verdammt

Dienstag, 15. Juni 2004, 15:57

Hast du dich mit den anderen "Opfern" mal in Verbindung gesetzt?
Wenn da mehrere Kläger sind, erreicht man vielleicht mehr.

MfG

Jarod
[right]Intel QX9650 Asus Rampage Formula 0408 EVGA 8800Ultra 4GB Apogee GDGT Samsung 500GB, Segate Barracuda 500GB All cooled by LC[/right]

ThimschE

unregistriert

Re: verdammt

Dienstag, 15. Juni 2004, 16:02

Zitat von »Shelby«

doch, geht ja schließlich auch wenn man ne verkehrt nummer eingeben hat, dann kann mans auch zurückholen!

Aber ich weiß jetzt nicht bis wann, da gabs auch wieder eine einschränkung!


Soweit wie ich das weiß kommt das direkt zurück, da die Gegenstelle die ganzen Daten abgleicht.

Bei einer Überweisung kann man das Geld nicht zurückziehen.

Re: verdammt

Dienstag, 15. Juni 2004, 16:03

Ich habe auch etwas bei einem betrüger gekauft , es war ein 15 TFT für 215 euro , nun habe ich vor ca. einem Monat den Käuferschutzantrag gestellt und bekomm 200 euro ( man bekommt maximal 200 euro wieder , nur wenn man eine EBay Visa Card hat bkeommt man maximal 300 € ) davon in den nächsten Tagen wieder auf mein Konto Überwiesen :)

Re: verdammt

Dienstag, 15. Juni 2004, 16:47

Und genau wie Cartman werde ich auch den Käuferschutz in Anspruch nehmen, auch wenn ich nur 51€ statt 76€ wieder sehe...mal schauen....

Ne Sammelklage gibts ja schon, 4 Leute sind geschädigt.

ich meld mich wenn ich mehr weis!

Thor95

Re: verdammt

Dienstag, 15. Juni 2004, 23:47

Zitat von »Thor95«

Ne Sammelklage gibts ja schon, 4 Leute sind geschädigt.

Sammelklagen sind in Deutschland leider nicht zulässig ;).
it's no fun being an illegal alien

Re: verdammt

Mittwoch, 16. Juni 2004, 00:20

Schick ganz schnell einen Brief an deine Bank, dass sie die Überweisung rückgängig machen sollen. Wenn du denen den Sachverhalt erklärst sollten die das eigentlich machen, wenn sie nett sind.
Habe auchschon Überweisungen storniert, allerdings aus anderen Gründen
Member of P.E.T.A. - People eating tasty animals Meine Gurke

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 16:43

@all gerade von Ebay gekommen:

Hallo,
vielen Dank, dass Sie eBay angeschrieben haben. Wir moechten Ihnen mitteilen, dass unser Kaeuferschutz-Team Ihren Kaeuferschutzantrag zur Artikelnummer 4183680382 erhalten hat. Ihr Kaeuferschutzantrag ist uns sehr wichtig und wird sorgfaeltig geprueft werden. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Diese Benachrichtigung ist lediglich eine Eingangsbestaetigung Ihres Kaeuferschutzantrages.
Was geschieht jetzt?
Ihr Kaeuferschutzantrag wird an einen unserer Mitarbeiter weitergeleitet, der Ihr Anliegen detailliert ueberpruefen wird. Dieser Vorgang kann bis zu 45 Tage in Anspruch nehmen. Wir wissen Ihre Geduld waehrend dieser Zeit zu schaetzen und werden Sie eventuell in diesem Zeitraum anschreiben und nach zusaetzlichen Informationen fragen. Wir werden gleichzeitig versuchen, Ihren Handelspartner zu kontaktieren und Ihn zu ermutigen den Vorfall auf direktem und einvernehmlichem Wege zu loesen.
Wie kann es zu Verzoegerungen kommen?
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung von Kaeuferschutzantragen, die unvollstaendig eingereicht wurden, verzoegern kann. Ein vollstaendiger Kaeuferschutzantrag besteht aus:
1. Einem ausgefuellten und unterschriebenen Antragsformular: http://ebay.apfel.de/kaeuferschutz/antrag.pl
2. einer Kopie der Auktionsseite oder der Bestaetigungsmail, die Sie nach Beendigung der Auktion erhalten haben

3. Einem Zahlungsnachweis in Form einer Kopie des Kontoauszuges

4. Einem Ablehnungschreiben der Kreditkartengesellschaft, sollten Sie mit Kreditkarte bezahlt haben

5. und zusaetzlichen Informationen, die Ihr Anliegen unterstuetzen koennten, wie Schriftverkehr, Fotos, etc.
Falls Sie einen unvollstaendigen Antrag eingereicht haben, moechten wir Sie bitten die fehlenden Unterlagen an die folgende Anschrift zu schicken:
eBay International AG
Buyer Protection Program
Postfach 239
14526 Stahnsdorf
oder per Fax: 030 690 88225
Bitte geben Sie bei jeder Benachrichtigung immer die Artikelnummer mit an! Mit freundlichen Gruessen eBay Buyer Protection Program Team

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 16:48

hrhr
der hat immer das 8250 verkauft..


guckst du denn nicht vorher auf die bewertungen ?

cu

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 16:49

wann rallt ihr eigentlich enldich mal das eine überweisung von einer Bank nicht rückgängig gemacht werden kann !?
Fas - Ite, Maledicti, in Ignem Aeternum

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 17:21

....und wer denken kann, ist klar im Vorteil, als ich das Handy ersteigert hatte, waren keine Bewertungen ersichtlich.

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 18:09

Na die Entschuldigung ist ja besser. ::)

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 23:15

Zitat von »KuhOiter«

wann rallt ihr eigentlich enldich mal das eine überweisung von einer Bank nicht rückgängig gemacht werden kann !?


Das stimmt einfach nur in manchen Fällen.
Ich schreib hier besser nichts rein! ;-)

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 23:38

NEIN, das stimmt IMMER, sofern es sich um eine UEBERWEISUNG handelt und das Geld schon gebucht ist.

Beim Bankeinzug ist das eine andere sache....

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 23:39

jo vor allem immer dieses, 'eigentlich geht das ja' - Unsinn ::)

Re: verdammt

Donnerstag, 17. Juni 2004, 23:50

Es gibt die Möglichkeit in außergewöhlichen Fällen,
so habe ich z.B. gelesen, dass nach Betrug, oder nennen wir es Diebstahl ( PIN/TAN Gen usw.)
Überweisungen sehr wohl rückgängig gemacht werden können.
Ich schreib hier besser nichts rein! ;-)

Re: verdammt

Freitag, 18. Juni 2004, 01:09

Zitat von »The_Cow«

Es gibt die Möglichkeit in außergewöhlichen Fällen,
so habe ich z.B. gelesen, dass nach Betrug, oder nennen wir es Diebstahl ( PIN/TAN Gen usw.)
Überweisungen sehr wohl rückgängig gemacht werden können.



ES IST WAHR!ICH HABS IN BILD/INTERNET/BUNTE/PRALINE GELESEN!

wenn das Geld gebucht ist kannst du NIX mehr machen, höchstens wenn der Betrüger bei der gleichen Bank ist, dann könnte ichs mir eventuell in ausnahmefällen vorstellen das es möglich sein könnte.

Re: verdammt

Freitag, 23. Juli 2004, 11:21

Jungs ! und Mädels ;D es gibt neues :D

da gucke ich doch heute in meine Inbox und was sehe ich 8)

Hallo,

Wir haben Ihren Kaeuferschutzantrag zum Aktenzeichen xxxxxx ueberprueft
und festgestellt, dass alle Voraussetzungen fuer die Inanspruchnahme des
Kaeuferschutzes erfuellt sind, so dass wir die Kaeuferschutzsumme an Sie
auszahlen koennen.

Wir moechten Sie noch bitten, uns Ihre genauen Bank- und
Kontoinformationen mitzuteilen bzw. zu bestaetigen. Sie koennen auf
Reply/Antworten gehen und diese E-Mail mit folgenden Informationen an
uns zuruecksenden:

Sehr schön, nun bekomme ich wenigstens 75% meines Geldes zurück, und kann relaxet ins Wochenende, auch wenn man bedenkt, das ich fast 3 Monate auf mein Geld hoffen musste.

Der Schuldige scheint wenn er noch nicht vorbestraft ist, mit einen blauen Auge weg zu kommen. Gibt er die Tat zu, oder kann die Staatsanwaltschaft belegen, das er die Tat begangen hat, so wird das Verfahren eingestellt, und er muss dafür die Vorderungen der Staatsanwaltschaft erfüllen, (Soziale Arbeit e.t.c) jedenfalls so der Staatsanwalt, wenn sie seine Schuld nicht beweisen können wird das Verfahren eingestellt, und das wars >:(

Ist er nicht vorbestraft ist noch nicht klar was passiert, jedenfalls war das die Aussage des Staatsanwaltes den ich gerade am Telefon hatte....

Naja ein Teilerfolg, Schönes Wochenende!

Thor95

Topic Closed! ;D