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Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 16:22

Also, wenn ich ehrlich bin, ich würde auf das Shuttle pochen. Ist doch nicht Dein Problem, wenn er die Texte vertauscht... Artikeltitel hin oder her!

War doch letztens erst im Fernsehen. Da hat ne Frau ein Haus für 4 Euro gekauft, weil der Verkäufer sich falsch ausgedrückt hat.

Und nach der email von dem Typen (meiner Meinung nach eine Frechheit) würde ich erst Recht auf Stur schalten und ihm schreiben, dass Du das haben willst, was in der Artikelbeschreibung als Lieferumfang steht.

Aller Wahrscheinlichkeit nach kannst Du Rechstbeistand aber vergessen, weil der Streitwert einfach zu gering ist.

Aber ein Versuch ist es auf jeden Fall wert...

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 16:26

hmmm, mir fällt da noch was ein:

Das war kein offensichtlicher Fehler des Verkäufers, der Vertrag dürfte mE komplett rechtsgültig sein.
D.h. der Händler muss liefern...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 16:36

Was mir dazu auffällt:

Es steht nirgendswo in dem Artikel "Änderungen oder Irrtümer" vorbehalten.

Und laut AGB gibt ein Verkäufer mit der Sofort-Kauf Option ja ein verbindliches Angebot ab. Heist es nicht, daß ein verbindliches angebot auch eingehalten werden muß?
(Aber ich bin mir da nicht ganz so sicher. Kann auch anders sein.)

> wie Sie bereits vor Abschluss der Auktion bemerkt haben

Du hast es doch gar nicht vor abschluß der auktion bemerkt, oder ? Ist es dann nicht UN-schön, wenn er dir unterstellen will, daß es doch so gewesen sei?

> wie wir es in den vergangenen zwei Jahren bereits 2x erleben durften.

Diese aussage sagt nix außer graue brühe aus. Denn sie sagt nicht, von wievielen leuten  2 leute zu denen freundlich gewesen sind. Es können auch 2 leute von 1000 leuten gewesen sein, und somit sein, daß ca 97-99 % der leute in so einem fall "nicht freundlich gewesen sind" und auf das angebot bestanden haben.

In der Auktion steht:
"Unser Angebot - verlängert aufgrund der großen Nachfrage"

..Da steht was von "Angebot" - deshalb könnte man denken, daß gerade wegen diesem "Angebot" der preis so niedrig ist und sogar noch ein grund dafür. das macht den Irrtum perfekt.

Ob für den verkauf und für den Vertrag der Artikel-Eintrag oder die Artikel-Beschreibung wichtig ist, weiß ich nicht.

Wenn Der Artikel-Eintrag wichtig ist, könnte es sein, daß du Pech hast. Ich glaube aber nicht, daß das so ist. Warscheinlich ist die Artikel-beschreibung aussage kräftig. Und dort steht ganz klar und eindeutig drin, daß du das 150-Euro Board mit Gehäuse usw für 89 Euro bekommst. Man kann das ganze ja auch so sehen, daß Der Verkäufer bei dem Artikel-Eintrag und nicht bei der Artikel-Beschreibung ausversehen den fehler gemacht hat.

Im extremfall kannst du hingehen und sagen:
Die haben dir ein (glaubeich sogar verbindliches) Angebot gemacht (Haftet der Verkäufer nicht für seine angebote irgendwie?), du hast es ersteigert (ist sofortkaufen eigentlich auch noch ersteigern?) und jetzt willst du auch das haben, was dir zusteht.

..Der Verkäufer muß seine eingestellten Artikel vollkommen prüfen, bevor er sie abgibt oder einstellt. Wenn er nicht aufpaßt, ist es sein problem. Du erklärst dich ja auch mit dem Gebot, was du abgibst einverstanden.

Du mußt natürlich berücksichtigen, daß darunter die Freundschaften leiden, wenn du jetzt auf das bessere Angebot bestehst. Darüber mußt du dir im klaren sein. Danach hast du einen feind mehr. :)

Und du mußt bedenken, daß der Verkäufer versuchen wird, seine Möglichkeiten auszuschöpfen, die er hat, um das zu verhindern, was du vorhast. D.h., wenn er das Angebot zurückziehen oder löschen kann, wird er davon gebrauch machen. Dann kannst du das "darauf bestehen" auch sein lassen und ihm die gebühren ersparen.

Wenn er hingegen keine Möglichkeit hat, das angebot zurückzuziehen, dann kannste ja nochmal darauf bestehen. Du könntest sogar rechtliche schritte androhen (Kann man eigentlich keinen ärger kriegen, wenn man einfach so "rechtliche schritte" androht? aber ich glaube nicht.). Aber ich schätze, der hersteller weiß, daß du geld für ein rechtliches verfahren ausgeben müßtest. und wenn du pech hast und verlierst, liegt dir das geld fürs verfahren mehr zu lasten als dem. deshalb glaubt er eventuell, daß du schon keine rechtlichen schritte einleiten wirst, wenn er den krams nicht rausrückt. das hängt aber davon ab, wie sicher er sich sein kann, ob er dabei gewinnt oder nicht.

Noch fallen mir zwei beispiele ein:
Jemand wollte bei ebay diamanten im wert von 20000 Euro versteigern. Aufgrund des fehlenden festgelegten mindestgebotes konnte jemand die Diamanten für 402 Euro oder so ersteigern. das gericht gab ihm recht der verkäufer mußte die Diamanten rausrücken.

In einem anderen fall wurden für eine Hardware komponente lediglich wenige Euro geboten. Auch hier mußte der verkäufer die Hardware dann doch zu dem niedrigen preis rausrücken.

Das problem ist aber: Das waren biet-fälle. Ob sowas für Sofort-Kaufen auch gilt, weiß ich nicht.


So, ich glaube, das war alles, was mir dazu einfällt. Ich hoffe, etwas davon kann helfen. :)
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 16:52

Hab noch was übersehen:

> Das Epia Board ohne Mini Gehäuse kann ich nicht verwenden.

Sag ihm das als grund dafür, daß du nix mit dem anderen board anfangen kannst. er kann dir nicht plötzlich einen ganz anderen artikel dafür andrehen.


>ist das denn nicht asozial?

Nein, ist es nicht. Wenn er (der saftgurke) mal durch zufall in die sche.isse geritten wird, könnte genau das selbe auch ihm passieren. und dann wäre er der doofe ohne vorher mal einmal auch mal durch sowas glück gehabt zu haben. denn ein anderer würde sicher genau so darauf bestehen.

aja.. und der verkäufer hat von dieser sache eindeutig den geringeren schaden. er verdiehnt viel geld mit diesen massen-verkäufen, da machen sich 61 Euro nicht so bemerkbar. bei einem armen kleinen privat-käufer macht sich so etwas dann schon eher mal bemerkbar.
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 17:16

Zitat von »j1nnai«

Auf das Shuttle zu bestehen fänd ich persönlich etwas assozial.
Ich mein, wenn du mal einen Fehler machst, willst du ja auch nicht, dass er so schamlos ausgenutzt wird.
"Was du nicht willst, was man dir tut - das füge keinem andren zu!"

mfg j1nnai


also assozial ist andere als assozial abzustempeln !!! jeder versucht das größtmögliche mit seinem geld zu erzielen und sind wir mal ehrlich wenn du in soner sittuation stecken würdest und hättest die möglichkeit n mega schnäppchen zu machen würdeste auch nich nein sagen ;-)

außerdem hat der schon zwei mal den fehler gemacht und wenner darus nix lernt ........ pech gehabt der verkauft ja nicht erst seit gestern bei ebay !!!!!!

ich hatte so nen ähnlichen fall ma hab auch recht bekommen also wenn man sowieso ne rechtschutz hat warum nicht drauf ankommen lassen ........

greezzzz

jitmo
[glow=red,2,300] [/glow]

Buddy_der_Elf

unregistriert

Re: Ebay Rechtsfrage

Donnerstag, 12. August 2004, 17:55

Hi,
nun ist die Antwort vom Chef höchstpersöhnlich da:

Zitat

Sehr geehrter X,

Ihnen stehen selbstverständlich jegliche Schritte frei, die Sie zu gehen wünschen. Es war für Sie klar und einfach ersichtlich, dass es sich bei der Auktion um einen Fehler gehandelt hat. Auch Ihre Mail zur Kaufabwicklung sowie sonstige Angebote bei eBay und die "Sofort-Kaufen"-Eigenschaft des Angebotes machen dies deutlich.

Ganz im Gegenteil sieht es so aus, dass Sie offensichtlich eine vorsätzliche Schädigung im Auge hatten als Sie das Angebot beendet haben.

Wie bereits von dem Herrn Decker erwähnt, finde auch ich es faszinierend, dass einige eBay-Mitglieder derart kalkulierend und ohne auch nur peinlich berührt zu sein, eine derartige Vorgehensweise wählen.

Es wäre auch nicht wirklich ersichtlich, warum Sie ein Barebone SK41G in der Kategorie Mainboards suchen sollten und auch über den Suchbegriff Shuttle oder SK41G war das System nicht zu finden, da die Titelzeile ebenfalls anders lautete.

Mit freundlichen Grüßen


Marc Rauchschwalbe | comp-creation ®


Ich denke das diese Antwort nichts weiter als die vorherige ist und ich mich jetzt an den Ebay Käuferschutz wenden sollte? Er scheint noch nicht ein mal zu wissen, das es ein Markierfeld bei der Suche gibt beziffert mit "Artikelbezeichnung und Beschreibungen durchsuchen".

Bin ein wenig verzweifelt weil meine Mail anscheinend ja nichts gebracht hat :(

Re: Ebay Rechtsfrage *Update  S.2

Donnerstag, 12. August 2004, 18:36

Doch, der weiß, daß er jetzt den krams rausrücken muß, wenn dir nix anderes einfällt. :)

> Ihnen stehen selbstverständlich jegliche Schritte frei, die Sie zu gehen wünschen.

Du darfst also machen, was du willst. Er kann nix dagegen machen.

> ..alles weitere, was unten drunter sonst noch steht..

..Wie er gemein versucht, noch dich zu einer anderen meinung zu überreden. Einfach unverschähmt, wie die das handhaben tuen. Na und.. dann haben die einen fehler gemacht. jetzt können die es nicht mehr ändern. Diese wenigen fälle sind über mehrere jahre hinweg für die auch nicht der totale hals- und beinbruch. Das ist einfach dreisteste geschäftspraktik und geschäfts-optimierung, was die da betreiben. Wenn die auf eine schon eher komische art und weise versuchen, dir die schuld in die schuhe zu schieben, wieso solltest du dann noch erbarmen zeigen und auf das preiswertere objekt verzichten.

Wenn die freundlich darum bitten, daß es ein fehler ist und sagen, daß du das objekt trotzdem haben kannst aber dir nicht doch überlegen willst, nochmal drauf zu verzichten, dies aber freundlich tuen, dann würde ich es mir vielleicht ja nochmal überlegen. aber so.. wenn die direkt schon mit den stärksten maschen versuchen, dir die ganze schuld in die schuhe zu schieben, warum solltest du dann noch nachgeben..

hm.. oder die wissen tatsächlich nicht, daß es das mit dem "In Artikel-Beschreibung suchen" gibt. aber ich halte das für unwarscheinlich. die spekulieren darauf, daß du es hoffentlich nicht wußtest, und hoffen, daß du sagt: "ja ich habe das echt so versucht und vorgehabt" aber hast du ja nicht. ..kannst du ja sagen, daß du mit "In Artikelbeschreibung suchen" angedrückt hast und dann einfach alles angeklickt hast, was da stand. Woher mußt du auch wissen, was ein "V8000" ist. Der tut so, als wüßtest du schon direkt, was das ist und könntest was damit anfangen.

Naja aber letztendlich mußt du selber überlegen, was du machst. Wenn du darauf bestehst, hast du einen freund weniger. aber irgendwie habe ich das gefühl, das man diesen laden sowieso nicht als "freund" betrachten kann, wenn er auf so eine art und weise versucht, dich davon zu überzeugen, doch nicht das zu verlangen, was dir zusteht. und spätestens beim nächsteng garantiefall ist er vielleicht sowieso nicht mehr dein freund, wenn du und er unterschiedliche meinungen haben. :)


jedenfalls er schreibt ja drüber: ..du darfst tuen, was du willst.

..er versucht halt nur nochmal unten, dich davon zu überzeugen, das doch nicht zu tuen.

Ob er dir am ende ne negative bewertung zurückschreibt, weiß ich nicht. mußt du selber überlegen, ob die bei dir störend ist. :)


..und du mußt halt damit rechnen, daß ers am ende doch nicht rausrückt, und es darauf ankommen läßt, daß du dann hoffentlich doch keinen anwalt einschaltest. aber nen versuch ists natürlich auf jeden fall wert.
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Re: Ebay Rechtsfrage *Update S.2

Donnerstag, 12. August 2004, 18:40

was hast du denn geschrieben?

ich denke ja immer das man mit freundlichkeit weiter kommt, und man sich dann einigen kann.

aber dafür scheints zu spät zu sein.

ich als händler hätte auf eine freundliche mail wohl das gehäuse + board für einen sonderpreis rausgerückt, eben weil ich einen fehler gemacht hab, aber natürlich auch nichts zu verschenken habe, aber trotzdem gut dastehen will.

aber je nach reaktion (fordernd, unfreundlich oder gar mit dem anwalt drohend) wärs dann bei mir auch vorbei.

ich finde die mail des händler auch nicht gut, weil er dir was unterstellen will.
aber schon verständlich je nachdem was du geschrieben hast.

auf jeden fall scheint ihr da gegeneinandergelaufen zu sein, und du kannst da nichts mehr gütlich regeln.

entweder verzichtest du auf das board, oder suchst dir nen anwalt.
der wird dir auch mehr über deine erfolgsaussichten sagen können als das forum.

edit:
Mit "Ihnen stehen selbstverständlich jegliche Schritte frei, die Sie zu gehen wünschen." wird der händler wohl rechtliche schritte meinen, das ist bestimmt kein eingeständnis das er das gehäuse bekommt.

aber kann natürlich sein das er es einfach rausrückt um sich den ärger zu ersparen.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Ebay Rechtsfrage *Update  S.2

Donnerstag, 12. August 2004, 21:00

@Saftgurke:

Zuerst fragst Du hier im Thread, ob das wirklich ein Shuttle in der Auktion ist, und dann machst Du einen auf "mir ist nicht aufgefallen, daß da ein Fehler ist, erst als ich gekauft habe".
Das wirkt auf mich schon unseriös.  :(
Im Shuttle ist übrigens auch kein Epia ITX verbaut sondern ein
FlexATX-Mainboard.

Gruß Empi
Mein PC70 mit Config & Bilder Mein VFD passt leider nicht quer in die PC 70 Front. :-( Verkaufe aquagrATIx 9800, bei interesse bitte KM

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Ebay Rechtsfrage *Update  S.2

Donnerstag, 12. August 2004, 21:57

Zitat von »Empi«

@Saftgurke:

Zuerst fragst Du hier im Thread, ob das wirklich ein Shuttle in der Auktion ist, und dann machst Du einen auf "mir ist nicht aufgefallen, daß da ein Fehler ist, erst als ich gekauft habe".
Das wirkt auf mich schon unseriös.  :(
Im Shuttle ist übrigens auch kein Epia ITX verbaut sondern ein
FlexATX-Mainboard.

Gruß Empi


Aus diesem kühnen Grunde...

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