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Zitat von »El_P@so«
Ich hatte im September 2002 bei einen BMW Händler ein gebrauchtes Auto gekauft "UNFALLFREI lt aussage des Händlers"
Heute 13.08.2004 hat eine andere Werkstatt festgestellt das der Wagen aber einen Unfallschaden hatte und der nicht fachmännisch ausgeführt worden ist !
Habe ich noch eine Chanche das zu reklamieren ????
MFG
Marco
Zitat von »Weihnachts-FUNK«
Falls du die Passage "unfallfrei" schriftlich im Kaufvertrag hast, kannst du diesen wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Sollte drinstehen "gekauft wie gesehen", hat die mündliche Auskunft "unfallfrei" vor Gericht keinen Bestand, da du in der Beweispflicht stehst.
Zitat von »Bruce_Lee«
Hmm... Na ja...
Du hast das Auto immerhin schon 2 Jahre.
Da stellt sich mir die Frage, ob sich dem Händler nachweisen läßt, dass sich der Schaden schon vor dem Kauf am Auto befand.
Der Verkäufer könnte dreist behaupten, dass der Schaden und die nicht fachmännische Reparatur dein Werk sind.
:-/
Zitat von »El_P@so«
Ich habe den Wagen aber beim Händler gekauft und nicht vom Vorbesitzer
major23hh
God
Zitat von »mike97«
jo- mit der formulierung ist die schweinebacke auf der sicheren seite. andererseits würde ich mir überlegen, ob es jetzt noch sinn mach mich mit dem roßtäuscher zu streiten. schließlich wurde der schaden immerhin so behoben, daß du ihn beim kauf nicht erkennen konntest....
mike97
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