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Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 11:03

http://www.heise.de/newsticker/meldung/52137

Zitat


Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms, welches das Bild hervorbringe, "ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient". Dagegen sei es beim Lichtbildner nicht damit getan, nur auf den Bildauslöser zu drücken. Aus diesem Grund ergebe sich ein rechtlicher Schutz für digitale Grafiken nur in Ausnahmefällen, so die Richter aus Hamm.


hmm... also ich hab meine grafiken bisher noch selbst erstellt..
:P

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 11:05

Muß man nicht verstehen, oder? ;D

CU
Die Weisheit des Tages: "Nein, ISDN ist nicht die Abkürzung für 'Ich seh da nix'..." ^^

"10 Stunden harte Arbeit sind nix für ne Bürotussi wie mich..." - Chewy

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 11:07

Zitat von »Onkel«

Muß man nicht verstehen, oder? ;D

CU


doch muss man ;D

kurzfassung mit verständlichen worten: die richter gehen anscheinend davon aus dass man photoshop startet, den "mache tolle grafik"-button klickt und 10 minuten später is alles fertig ;)

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 11:18

Zitat


Insgesamt habe sie für die Erstellung der Grafiken und der Website einen Betrag von 15.000 Euro aufwenden müsse


lol
wenn sie soviel geld ine website steckt ohne sich vorher abzusichern, selbst schuld :P

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 11:44

naja, die frage ist, wie sollte man sich absichern?
so wie ich das verstehe ist das rechtlich überhaupt nicht möglich, da ja "der computer das bild macht".

also ich find das irgendwo nen witz... nen kumpel betreibt nebenbei webdesign (hat z.B. auch das neue logo für moddingtech.de entworfen), und ich weiss daher wieviel arbeit allein in dem logo steckt.... dass nun ein x-beliebiger quasi das auf seine seite übernehmen dürfte find ich irgendwo krass... das versteh ich doch richtig oder?
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 11:51

Zitat von »futureintray«



lol
wenn sie soviel geld ine website steckt ohne sich vorher abzusichern, selbst schuld  :P

eigentlich nicht.
im normalfall wäre davon auszugehen, dass solche grafiken durchaus geschützt sind. wenn ein architekt einen plan erstellt, dann ist auch dieser geschützt. egal ob nun von hand, oder mithilfe eines CAD-programms. es geht hierbei ja eher um die idee zum bild, die schützenswert ist. nicht um den weg dahin. denn so gesehn, dürfte man dann ja auch die zitierten fotos als ungeschützt betrachten. denn "jeder" kann sich hinstellen, ein bestimmtes bild arrangieren, auf den passenden moment warten, um dann den auslöser zu betätigen.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 12:12

weitere Infos, etwas detaillierter als bei heise:
http://www.intern.de/news/6108.html

die Originalseite des Beklagten, geht aber bei mir nicht...
http://web.archive.org/web/20030721134133/http://www.ntek.de/
(die Originalseite ist leider vom Netz...)

und vom Kläger:
http://www.ipandmore.de/
Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 14:35

@nikomo
so argumentiert bin ich jetzt auf deiner seite ^^

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 14:42

tja das kommt davon wenn man unwissende richter einsetzt >:(
seids mir nicht bös, aber jeder, der zumindest EINMAL mit einem grafikprogramm gearbeitet hat (und sei es nur paint!) weiß, daß grafiken erstellen ein sehr zeitraubender, aufwendiger und kreativer prozess ist...

hierbei kein urheberrecht anzuerkennen ist in meinen augen grobe fahrlässigkeit :P
8) there is no gravity - the world sucks 8)

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 15:00

wasn dat für ein Quatsch von Urteil >:(

Toll, wenn das Bild vom Computer erzeugt wird, dann wird ein Foto auch von der Kamera erzeugt

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 16:30

das urteil ist in meinen augen einfach lächerlich und zeigt nur mehr als deutlich die haarsträubende inkompetenz der richter.

auf eigene werke hat man ein urheberrecht, ob das bilder sind oder eben auch das webdesign. das darf keiner einfach übernehmen, so ein quatsch. das ist geistiges eigentum und dafür gilt auch das, was in anderen bereichen wie musik, film, malerei, fotografie etc. gilt. bei leicht vervielfältigbaren bereichen wie der digitalen welt sollte hier umso dringender ein exempel statuiert werden, wenngleich es wahrscheinlich schon einige davon gibt.

ich kann nur auf eine baldige revision dieses "urteils" hoffen.

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 18:01

sry for offtopic aber kleine frag indirket passend zum thema :
sind windows icons wie hdd, arbeitsplatz, papierkorb etc. rechtlich geschützt ? einige verwenden diese ja auf indanetseiten...

mfg
:thumbsup:

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http://claasd.de/

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 19:51

ja, das sind sie. eigentlich hat auf alles (worauf es anwendbar ist) irgendwer ein urheberrecht, sofern es nicht zu public domain geworden ist.

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 20:37

so wie ich das ganze verstanden habe wurde die Klage abgewiesen weil der Verteidiger nur wegen des Designs geklagt hat und der Richter meinte dies wäre eine zu geringe "Schöpfungshöhe" (was auch immer das heißt) wenn sie auf den Code, sei es html, css oder sonst was auch geklagt hätten, hätten sie den prozess gewonnen.

oder hab ich da jetzt was falsch verstanden ? und was is ne schöpfungshöhe ? berechnen die mir jetzt meine krativearbeit und messen des an ner art tabelle ob es ausreichend is oder net ?
Steve Jobs: "Wenn Computer so schlau sind, wäre es dann nicht sinnvoller, den Computern etwas über die Menschen beizubringen, statt den Menschen den Umgang mit Computern zu lehren?"

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 21:00

Zitat von »XanderCage«

so wie ich das ganze verstanden habe wurde die Klage abgewiesen weil der Verteidiger nur wegen des Designs geklagt hat und der Richter meinte dies wäre eine zu geringe "Schöpfungshöhe" (was auch immer das heißt) wenn sie auf den Code, sei es html, css oder sonst was auch geklagt hätten, hätten sie den prozess gewonnen.

oder hab ich da jetzt was falsch verstanden ? und was is ne schöpfungshöhe ? berechnen die mir jetzt meine krativearbeit und messen des an ner art tabelle ob es ausreichend is oder net ?


soweit ich das mitbekommen hab ging es um die grafiken + css..

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 21:10

so in etwa würde ich mir das vorstellen. allerdings hab ich schon leute mit grafikprogrammen arbeiten gesehen, dagegen ist der bildhauer von nebenan ein dreck ;)
offensichtlich haben die richter wohl nicht ausreichend technisches verständnis um den sachverhalt ausreichen abschätzen zu können. aber auch wenn das ganze nicht unbedingt als kunst angesehen würde, so hätte man dennoch ein urheberrecht, dass anderen den diebstahl verbietet. woanders gibts patente, auch wenn teilweise trivialste dinge patentiert worden sind, wird das ausgefochten. irgendwo muss man auch mal die relation erhalten.

mike97

unregistriert

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Freitag, 15. Oktober 2004, 22:38

;D vor gericht und auf hoher see, bist du allein in gottes hand

Zitat von »Y0Gi«

woanders gibts patente, auch wenn teilweise trivialste dinge patentiert worden sind, wird das ausgefochten.


jupp-und manchmal auch nicht.... das hab ich auch schon oft beobachtet. wieviele stef(ph)ans denken wohl:"wenn die nur wüssten" ;D

der knackpunkt war hier allerdings wohl ein fehler der anwälte:

Zitat

Doch dabei unterlief dem Kläger beziehungsweise seiner Rechtsvertretung ein Fehler. Vielleicht etwas genervt durch die Formulierung des Landgerichts, das die zur Verdeutlichung genannten Dateinnamen als Gegenstand des Verfahrens interpretiert hatte, machte man dem OLG nun deutlich, dass auf diese Namen kein Urheberrechtsschutz angestrebt werde.....

Und was die Übernahme der Graphiken angeht, so handelt es sich dabei doch nur um ein bloßes Schmuckelement. Dem hat der Kläger im übrigen auch nicht widersprochen.



DAS war wohl der fehler, wobei ich euch aber nur zustimmen kann: diese art der "amerikanischen" rechtslagenklärung ist pervers und äußerst unfair..

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Samstag, 16. Oktober 2004, 20:53

wenn man den letzten satz des zitats betrachtet, könnte man es derart weiterspinnen: auch eine diamantbesetzte goldkette ist nur ein schmuckstück. sie kann zwar nicht einfach kopiert werden, aber wenn jemand diese ungefragt "woanders verwendet", wird der besitzer vermutlich ebenfalls nicht darüber erfreut sein.

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Samstag, 16. Oktober 2004, 21:55

das urteil kann ich auch nicht nachvollziehen. wenn jemandem die bilder gut gefallen haben, und er sie dann ähnlich nachmacht, kann ich ja noch verstehen. aber das das kopieren der bilder, wofür zum erstellen viel, sehr viel geld angefallen ist, kann doch nicht rechtlich in ordnung sein. da bedient sich jemand auf einfachste weise bei leuten die für eine sache sehr viel geld investiert haben oder arbeit damit hatten! ok, die bilder auf einer html seite sind nun mal sehr leicht zu kopieren und verleiten sicher auch dazu. warum denn selbst geld dafür ausgeben wenn man es doch umsonst haben kann!

ABER - demnach ist das kopieren von programmen auch rechtlich vertretbar. programme sind sicher auch nicht von künstlericher natür. ich kann sie mir doch auch einfach im netz kopieren. wo soll dann der unterschied sein? schliesslich sind beides "digitale" erzeugnisse. also nichts materielles. das müsste doch dann auch für filme und musik auch gelten - oder nicht? >:(

Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Sonntag, 17. Oktober 2004, 12:24

Hi

Stimmt Bekiro, jedes Lied was nicht mit konvetionellen Musikinstrumenten produziert wurde, kann ab jetzt legal gezogen werden ;).

@Topic, Sauerei, mehr kann man dazu net sagen.


Gruß MISZOU