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Stefan_K.

Moderator

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

Freitag, 22. Oktober 2004, 18:52

ole ole ole ole

endlich .. wohne im 4. Stock und hatte bis gerade eben das gleiche Problem ;D

Eldrik

Senior Member

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

Freitag, 22. Oktober 2004, 18:56

Zitat von »Stefan«

ole ole ole ole

endlich .. wohne im 4. Stock und hatte bis gerade eben das gleiche Problem  ;D


Hä? Hast ne neue Tür bekommen?
Prost Wakü Auflösung unter anderem Aquatube Plexiglas Sonderserie!! Klick mich!!

Bluefake

God

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

Freitag, 22. Oktober 2004, 22:14

Schätze, Stefan musste bis heute auch immer runter laufen, um seine Gäste raus zu lassen. Ich habe einen netten Aushang gemacht und ihn an die Tür geklebt. Wirkt schon. Eben war die Tür noch auf. ;)
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Y0Gi

God

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

Montag, 25. Oktober 2004, 07:11

Zitat von »Weihnachts-Dr.Eike«

bei dir gehts ja noch, stell dir vor das wäre bei uns so :P

stell dir vor, bei spani wäre das so! wenn der immer selbst die gäste rauslassen müsste.. jungejunge ;)


Zitat von »derJoe«

Irgendwo im ersten Link stand sogar, dass derjenige der die Tür abschließt Schadenersatz leisten muss, wenn im Brandfall Personen zu Schaden kommen, weil sie nicht schnell genug das Haus verlassen konnten.

"geht ne verkohlte leiche vor gericht..."

ptah

Senior Member

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

Montag, 25. Oktober 2004, 18:01

Ich arbeite bei der Stadt Cuxhaven (meiner Heimat 8) )
und dort habe ich mich informiert. Seit einem bestimmten
Datum des Jahres 2003 muss jede Neubaut, welche eine
zentrale Ein- bzw. Ausgangstür besitzt und weitergehend
über keinen Notausgang (Feuerleiter ausgenommen) ver-
fügt über einen sogennanten "Panikbeschlag" verfügen.
Dieser Panikbeschlagt ermöglicht die Öffnung der Tür,
selbst wenn sie verschlossen sein sollte. Der Panikbeschlag
ist nur an der hausinneren Seite der Tür wirksam.
"fortunately, i'm adhering to a pretty strict ..uh.. drug ..uh.. regimen to keep my mind, you know ..uh.. limber"

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Rechtliches zum Feuerschutz

Montag, 25. Oktober 2004, 18:44

Hallo!

Eigentlich wurde schon alles gesagt, was zu sagen ist, aber ein bißchen Senf hät ich denn doch noch... :D

Wie schon gesagt, muss jeder Neubau über ein Panikschloss verfügen, welche den Schließbolzen beim Klinken von innen auslösen und somit den Fluchtweg freigeben. Dies erstreckt sich nun mittlerweile aber auch auf Altbauten, auch hier müssen alle Fluchtwege frei zugänglich sein. Zuwiderhandlungen gegen dieses Vorschrift können mit bis zu 30.000 € Bußgeld geahndet werden. Verantwortlich ist in jedem Fall die HV.

Bei Bürogebäuden/Wohnhäusern mit mehr als 60 Angehörigen/Bewohnern, müssen mindestens 2 Fluchtwege vorhanden sein, die eine lichte Breite von mindesten 2 Metern haben müssen!

Fluchttüren und -wege müssen mit fluorezierenden Schildern ausgewiesen werden und die Türen im Öffnungsbereich und bis 6 Meter danach nicht durch irgendwelche Gegenstände (Blumeneimer, usw.) behindert werden. Alle Fluchttüren müssen nach aussen öffnen und müssen in regelmäßigen Abständen auf die einwandfreie Funktion hin überprüft werden.

Elektrische und/oder elektronische Notöffnungsanlagen, sind verboten, da, wenn diese nicht autark versorgt werden ausfallen können, siehe Fahrstuhl, einzige Ausnahme sind hier magnetische Anlagen, die ihre schließende Funktion mit einem Stromausfahl verlieren, die die Magneten ja den Strom brauchen um anzuziehen. Empfohlen werden Druckluft betriebene Anlagen, wie z.B. bei Entrauchungsanlagen. Diese Anlagen, müssen in nächster Näher zur Fluchttür sein, damit im Falle eines Falles auch noch geringster Druck zum Auslösen reicht.

So, genug :)

Gruß
Minusch