Hallo!
Eigentlich wurde schon alles gesagt, was zu sagen ist, aber ein bißchen Senf hät ich denn doch noch...
Wie schon gesagt, muss jeder Neubau über ein Panikschloss verfügen, welche den Schließbolzen beim Klinken von innen auslösen und somit den Fluchtweg freigeben. Dies erstreckt sich nun mittlerweile aber auch auf Altbauten, auch hier müssen
alle Fluchtwege frei zugänglich sein. Zuwiderhandlungen gegen dieses Vorschrift können mit bis zu 30.000 € Bußgeld geahndet werden. Verantwortlich ist in jedem Fall die HV.
Bei Bürogebäuden/Wohnhäusern mit mehr als 60 Angehörigen/Bewohnern, müssen mindestens 2 Fluchtwege vorhanden sein, die eine lichte Breite von mindesten 2 Metern haben müssen!
Fluchttüren und -wege müssen mit fluorezierenden Schildern ausgewiesen werden und die Türen im Öffnungsbereich und bis 6 Meter danach nicht durch irgendwelche Gegenstände (Blumeneimer, usw.) behindert werden. Alle Fluchttüren müssen nach aussen öffnen und müssen in regelmäßigen Abständen auf die einwandfreie Funktion hin überprüft werden.
Elektrische und/oder elektronische Notöffnungsanlagen, sind verboten, da, wenn diese nicht autark versorgt werden ausfallen können, siehe Fahrstuhl, einzige Ausnahme sind hier magnetische Anlagen, die ihre schließende Funktion mit einem Stromausfahl verlieren, die die Magneten ja den Strom brauchen um anzuziehen. Empfohlen werden Druckluft betriebene Anlagen, wie z.B. bei Entrauchungsanlagen. Diese Anlagen, müssen in nächster Näher zur Fluchttür sein, damit im Falle eines Falles auch noch geringster Druck zum Auslösen reicht.
So, genug
Gruß
Minusch