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Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Donnerstag, 30. Dezember 2004, 19:09

Aha... na dann hab ich ja nochmal glück gehabt, dass Du Dich auch gemeldet hast ;)

von speedcat:

Zitat

Die Kanzlei gibt es, die Daten selbiger stimmen auch und die Anwälte stehen beide im Anwaltsregister.

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 00:26

wie geht es denn jetzt weiter?
wirst du nochmal reagieren, oder lässt du's einfach auf dich zu kommen?
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 01:12

Hmm... gute Frage. Werde wohl erst im neuen Jahr reagieren, wenn überhaupt. Die tolle Frist (die ich eh nicht einhalten konnte) ist ja sowieso schon verstrichen... also kommt es auf die paar Tage mehr oder weniger auch nicht mehr an.

Ich weiß aber ehrlich gesagt auch nicht wirklich, was ich machen soll... so richtig Bock auf ein Gerichtsverfahren hab ich ja nicht. Und der Studiendirektor ist bestimmt so ein Korintenkacker zu sein der seine Rechtsschutzversicherung halt bis zum Anschlag ausreizt... naja. Vielleicht sollte ich ihn nochmal per negativer ebay Bewertung auf übelste beschimpfen... ;)

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 01:23

Zitat von »steff79«

Vielleicht sollte ich ihn nochmal per negativer ebay Bewertung auf übelste beschimpfen... ;)



Naja du hast ja recht, aber das ist dann das nächste das er über seinen Anwalt ausfechten lässt.

nik

Full Member

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 10:29

hallo steff!
interessanter thread :)
leute gibt´s, aber lehrer waren mir schon immer suspekt ;D
und anwälte erst recht, ich hab beruflich öfter mit ihnen zu tun und was da teilweise von so einzelnen kanzleien ankommt ist mit den schreiben an dich durchaus vergleichbar, soviel nur zur theorie "die frau war´s" ;)
mit zivilrecht hab ich leider schon länger nix mehr zu tun, aber ich würd mal so sagen: wenn´s wirklich ne englische version war, könnte es ja auch sein, dass ihr euch beide in nem irrtum über den kaufgegenstand befunden habt; wie das bei gericht ausgeht kann, glaub ich, kaum jemand seriös beantworten (zumindest nicht aufgrund der hier angeführten fakten).
aber ein lösungsvorschlag:
biet ihm doch an, du nimmst die cd zurück, wenn er sie dir zuerst schickt (samt handbuch), damit du prüfen kannst, ob es sich tatsächlich um eine englische version handelt und biete ihm weiter an, dass du ihm sein geld zurücküberweist, wenn er schriftlich erklärt, dass er das betriebssystem nie installiert, registriert und keine hardwarekey (oder wie das bei xp heißt) erzeugt hat, und dass er dir andernfalls schadenersatz zu leisten hat.
ich könnt mir vorstellen, dass er bei einem solchen vorschlag gezwungen ist, die karten auf den tisch zu legen und wenn es sich tatsächlich um eine englische version handelt, die er noch nie installiert und registriert usw hatte, kannst du sie ja weiterverkaufen.
viel glück
nik

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 12:22

@niks vorschlag:
wäre der korrekte weg der kulanz

aber: wenn es wirklich eine deutsche version war (im zweifelsfall vom pc händler bestätigen lassen), dann bist du im recht und der typ probiert ein krummes ding mit dir... und dann würde ich mich da nicht drauf einlassen. ohne genauen rechts-hintergrund würde ich einfach sagen, hat er das bekommen, was in der auktion stand.

übrigens: man denke nur mal an die leute die einen karton / ein foto von irgendetwas bei ebay gekauft haben, statt dem eigentlichen gegenstand. hier ist der betrug ja viel offensichtlicher, und auch da kann man (leider) nichts mehr dran machen... weil: gekauft wie beschrieben und keine rücknahme.

ich würde mir an deiner stelle einen anwalt suchen und einen brief aufsetzen lassen, der den sachverhalt klar darstellt, seine forderungen für nichtig erklärt, und es drauf ankommen lassen.

und wenn es zu einer verhandlung kommen sollte: ich glaube nicht dass ein studiendirektor (o.ä.) glaubhafter ist als ein student... vor gericht sind alle menschen gleich (oder sollten es zumindest sein) und nur die fakten zählen.
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PharaoHat-Mo-Neten

unregistriert

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 13:19

Mal eine andere Frage...

Kann ich mich denn auf ein Bild bei E-Bay verlassen?
Ich nehem meine Bilder sowieso nach abwicklung immer
von meinem Webspace...theoretisch könnte Steff ja mal
eben ein anderes Bild unter selbigen Namen auf dem Webspace
hochladen...Heidi Klum, zum Beispiel...beschwert er sich dann
weil es Heidi nicht zu der CD dazu gab??

Ich mein jetzt mal ernsthaft...
Was sagt das Bild im schlimmsten Fall aus?
Wie will er ja auch beweisen, sollte er das Angebot ausdrucken,
o.ä. dass er nicht einfach ein anderes Bild reinmanipuliert hat?

nik

Full Member

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 13:35

Zitat von »DrStrange«



übrigens: man denke nur mal an die leute die einen karton / ein foto von irgendetwas bei ebay gekauft haben, statt dem eigentlichen gegenstand. hier ist der betrug ja viel offensichtlicher, und auch da kann man (leider) nichts mehr dran machen... weil: gekauft wie beschrieben und keine rücknahme.



also wenn einer versucht mir n bild oder n karton zu verhöckern und das ganze so tarnt, dass man meinen könnte es sei der gegenstand, dann kann er gar nicht so schnell schauen, wie ich den wegen betrug (oder versuchtem betrug) angezeigt habe. ich mein SO blöd sind die gerichte nun auch wieder nicht, dass sie ihn damit durchkommen ließen, aber wenn die leute sich sowas gefallen lassen, kann man ihnen auch nicht helfen....

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 13:42

nix anbieten ... durchhalten :(

Pi

Full Member

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 13:42

@ nik
Wenn du etwas verkaufst und die Ware wirklich verschickst, und dann ein paar Wochen später der Typ reklamiert das es eine englische Software ist, würdest du ihm glauben oder den Verdacht hägen das er versucht, eine ander Version die er möglicherweise davor ersteigert hat, bei dir wieder loszuwerden?

Lese mal alles durch!

Teckel

Senior Member

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 14:07

Also nachträglich das Bild zu verändern... Das grenzt an Betrug! Ausserdem stehst Du dann dumm da, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und der Prozessgegner einen Ausdruck mit Datum von der Auktion hat....

Also ich mache mir schon lange um solche Sachen keinen Kopf mehr! Der erste Brief wäre schon zu meinem Anwalt gegangen. Dann hätte ich von meinem Anwalt immer nach und nach Post bekommen, in der er mich auf dem aktuellen Stand hält. Die hätte ich abgeheftet und abgewartet....

Gruß Teckel
Biete:

2 mal AquaDrive in blau.

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 15:00

so leute wie dieser studiendirektor sind der grund warum man heutzutage fast eine rechtsschutzversicherung haben muss... :(

kostet halt geld sich gegen so einen zu wehren, man verliert also so oder so.

aber ich wäre jetzt an dem punkt wo ich dieser frechen type nicht indirekt recht gebe würde, ich würds drauf ankommen lassen.

kann man nur hoffen das ihn irgendjemand aus seinem logik-koma aufweckt.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 15:14

Zitat von »PharaoHat-Mo-Neten«

Mal eine andere Frage...

Kann ich mich denn auf ein Bild bei E-Bay verlassen?
Ich nehem meine Bilder sowieso nach abwicklung immer
von meinem Webspace...theoretisch könnte Steff ja mal
eben ein anderes Bild unter selbigen Namen auf dem Webspace
hochladen...Heidi Klum, zum Beispiel...beschwert er sich dann
weil es Heidi nicht zu der CD dazu gab??

Ich mein jetzt mal ernsthaft...
Was sagt das Bild im schlimmsten Fall aus?
Wie will er ja auch beweisen, sollte er das Angebot ausdrucken,
o.ä. dass er nicht einfach ein anderes Bild reinmanipuliert hat?


Geht nur, wenn die Auktion selbst erstellt wurde (also in HTML+eigene Bilder), bei Standart-Auktionen lässt sich eba die Bilder bezahlen, dafür werden die aber auch auf den Ebay-Webspace geladen->du kommst da nicht mehr dran um das zu ändern ;).

cya
x-stars
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 15:21

auf gar keinen fall das bild im nachhinein ändern! das wäre wirklich betrug, auch wenn bilder kein schlüssiger beweis sind.

wie viele tage / wochen später hat er sich denn mit der beschwerde gemeldet?
für gewöhnlich prüfe ich bei erhalt der ware und reklamiere sofort.
alles andere ist ja selbstverschuldetes versäumnis.
hätte er innerhalb 3 tagen geschrieben, sähe die sache für mich anders aus, aber so...

halt durch und gibt dem spinner nicht nach!
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*gockel gockel boaarrcck*

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 16:32

ich weis nicht aber irgendwie kommt es mir komisch vor das eine win xp version die bei einem deutschen computer dabei ist enlisch sein soll und noch ein deutsches handbuch dabei hat

informire dich doch mal beim hersteller von dem computer den du gekauft hast ob die ne englische win xp version beigelegt haben.

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Freitag, 31. Dezember 2004, 19:56

Ich finde das alles sehr zum Lachen! Vorallem die forulierungen.

Ich würde dir raten dir mal nen Anwalt zu nehemn und nicht immer nur irgendwelche UNI leute fragen. Der wird dir bestimmt spezeiller helfen können.

ich denke er hat keine gelegenheit sein Geld wieder zubekommen. Wenn man auf etwas ein Gebot gibt muss man sich vorher, mit absprache mit dem verkäufer, im klaren sein um was es sich handelt.

Die Unterschreiften sind bestimmt von der selben Person, daran würde ich nicht zweifeln.

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Samstag, 1. Januar 2005, 19:32

einiges was hier genannt wurde ist zwar ganz lustig, aber hilft hier nicht weiter. bleiben wird doch bei den fakten.

die kanzlei scheint es ja wohl zu geben. das die ehefrau den brief geschrieben hat ist nicht auszuschließen. darauf rumzureiten ob nun der brief ein fake ist oder nicht, ist doch unwichtig. worauf kommt es also an? letztendlich nur ob du im recht bist oder nicht! und wenn du im recht bist, nennst du die fakten und berufst dich darauf.

die vorgehensweise des anwaltes, dich unter druck zu setzten, ist verständlich und unbedeutend. schließlich will er die interessen seines mandanten vertretten. sebstverständlich kann er dich um eine rückzahlung auffodern. das heißt aber noch lange nicht das du dem auch nachgehen must! er belegt dies ja auch nicht durch einen einzigen paragrafen!

der anwalt schreibt "unser mandant wollte auch ausdrücklich lediglich eine deutsche version". fakt ist, das er dir dies nicht mitgeteilt hat und du auch nicht explizit die deutsche version angeboten hast. es war sein versäunniss hier nachzufragen. du hast in deinem angebot auch nicht erwähnt das die version original verschweißt ist. nur das die version unbenutzt und unregistriert ist. das auktionsbild zeigt eine sk-hülle (sk= selbstklebend). der käufer hat das bild gesehen. da er sich selbst auf das bild beruft, und durch den schriftzug "schritte" auf eine deutsche version schliesst, muss er auch gesehen haben das die cd nicht verschweißt oder ähnlich eingepackt und ungeöffnet ist, akzeptieren. er kann also nicht auf ein deutsche version schließen welches nur durch ein foto zu schließen wäre, und gleichzeitig anmerken (und mehr ist es ja auch in seinem schreiben nicht!) das die version keine ungeöffnete version sei. schließlich hat er das dann auch auf dem bild sehen müssen.

die "ungeöffnete" version wird dir also keine schwierigkeiten machen. ist nur die frage ob der schriftzug auf dem bild allein ausreicht, auf eine deutschen version schließen zu lassen und auch auf eine solche zu bestehen. wie die richter die sache sehen, wird dir hier im forum niemand sagen können. ich persönlich wäre nicht zu optimistisch. aber ich würde es darauf ankommen lassen und mein "glück" versuchen.

viel glück, bekiro

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Samstag, 1. Januar 2005, 19:59

@bekiro:
eine solche darlegung der fakten würde ich als antwort an den anwalt schicken... dann forderung zurückweisen - fertig.
:)
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Manolito

unregistriert

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Sonntag, 2. Januar 2005, 13:19

Muss da auch mal meinen Senf dazu geben.......

Ich habe schon viele Spiele oder andere Software gekauft, die in englische Sprache waren und eine deutsche Anleitung dabei war!

ggf. würde ich auch einen Anwalt einschalten, da es mir schon viel zu lange gedauert hat bis er reklamierte.

Wenn ich etwas kaufe (egal ob ebay oder Laden) prüfe/teste ich das was ich gekauft habe, damit ich von meinem Rückgaberecht gebrauch machen kann.......

PharaoHat-Mo-Neten

unregistriert

Re: Ebay Problem *wieder Post vom Anwalt *scan**

Sonntag, 2. Januar 2005, 16:37

Ich meine ja nicht, er soll das Bild verändern. Mir ging es um die aussagekräftigkeit eines Bildes...vielleicht sollte man in den
nächsten Auktionen "Abbildung ähnlich" unter das Bild schreiben.

Meine Fresse, wenn man heutzutagen nicht aufpasst und an
so einen Typen gerät, kein wunder das ebay keine Spaß
macht.... ::)