das stimmt schon so, was dein freund sagt. sonst könntest du ja deinen freund bitten, dir dein auto billiger in der schweiz zuzulassen und dann damit in .de rumfahren. und das will vater staat nicht. deshalb darfst du als deutscher zwar ein auto mit ch-kennzeichen in der schweiz fahren, aber nicht bei dir zu hause.
er wiederum dürfte auch kein DE-kennzeichen in der schweiz haben.
ich weiß aber nicht, wie das aktuell zwischen eu-staaten geregelt ist.
und die gerüchteküche wirft sowieso mit sehr viel mist um sich, deshalb will ich jetzt hier keine aussagen über details der bestimmung treffen, wie zB. dass es auch in begleitung des wagenbesitzers nicht erlaubt wäre oder so. das "hört" man nur so. (wohne 'n paar km von der schweizer grenze entfernt, da hat man's schon mal mit dem thema zu tun..

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