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PharaoHat-Mo-Neten
unregistriert
;D
), muss der Händler die Ware in den ersten sechs Monaten annehmen und sie auf eigene Kosten und Haftung an der Hersteller schicken. Nach dieser Zeit ist die Ware vom Kunden direkt an den Hersteller zu schicken, außer der Händler macht dies auf Kulanz.
TobiasBC
unregistriert

den
Senior Member




Zitat von »NikoMo«
die gesetzliche gewährleistung sieht so aus:
der händler muss für die dauer von 2 jahren gewähren, dass der gekaufte artikel frei von sachmängeln ist
Zitat
die ersten sechs monate liegt die beweislast beim händler. d.h. er muss dir beweisen, dass du das ding kaputt gemacht hast (z.b. durch fallen lassen, übertakten, unsachgemässen gebrauch usw)
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