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) wütende Bedienung in dem Laden hat ein großes Glas umgeschmissen, zerschlagen oder auf den Boden geschmissen oder irgendsowas, so genau konnte ich das noch nicht eruieren. Auf jeden Fall hat das Teil so gesplittert, dass die Scherben geflogen sind und meine Freundin, sowie eine Freundin von ihr davon verletzt wurden.


there is no gravity - the world sucks

DerDaniel
God





Zitat von »Bluefake«
Schadenersatz kannst Du nach dem §278 BGB von dem Arbeitgeber der Bedienung verlangen. Sie ist in ihrer Funktion Erfüllungsgehilfin.
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