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KK Antrag

Samstag, 21. Mai 2005, 13:50

Hallo,

Kann ich einen KK Antrag erfolgreich stellen, wenn ich nicht der Eigentümer einer Domain bin, und diese vom Eigentümer noch nicht gekündigt wurde?
Sprich: ich möchte eine Domain übernehmen, der bisherige Besitzer stellt sich aber etwas quer (nicht weiter ausgeführt), was die eigene Initiative angeht. Muss ich jetzt auf ihn warten, oder kann ich vorgreifen und den Transfer selbst und ohne sein initialisierendes Zutun anstossen?

Thx for help!
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Re: KK Antrag

Samstag, 21. Mai 2005, 14:05

nein kann man nicht
das wäre wahrscheinlich auch nicht legal

falls du ein berechtigtes interesse an der domain hast kannst du bei der denic einen dispute antrag stellen. das verhindert, dass die domain an jemand anderen übertragen wird und im falle einer kündigung durch den jetzigen inhabner fällt dir die domain zu

Re: KK Antrag

Samstag, 21. Mai 2005, 14:29

du kannst ihn auch selber anstossen, nur der jetzige Eigner muss dazu dann den KK ANtrag unterschreiben...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: KK Antrag

Sonntag, 22. Mai 2005, 14:38

wenns so leicht wäre dann würde kein mensch mehrere tausend € für ne domain zahlen, und irgendwie wärs dann auch sinnlos sich eine zu reservieren
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: KK Antrag

Sonntag, 22. Mai 2005, 14:51

wenn er sich nur querstellt, was den "aufwand" angeht, dann kannst du wie schon von clark geschrieben die prozedur auch selbst starten.

wenn er sich aber querstellt, weil er dir die domain nicht geben will, dann sollte das eigentlich selbsterklärend sein. ich vermute also, es geht bei dir um den obigen fall.