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Zitat von »TOC«
an die herren da oben:
die rückwärtssuche des örtlichen funktioniert nur mit telefonnummern (festnetznummern), die auch in den telefonbüchern stehen...
handynummern betrifft das nicht! oder hat von euch jemand schon ein "handy-telefonbuch" gesehn!? - nein, also...
Zitat von »TOC«
an die herren da oben:
die rückwärtssuche des örtlichen funktioniert nur mit telefonnummern (festnetznummern), die auch in den telefonbüchern stehen...
handynummern betrifft das nicht! oder hat von euch jemand schon ein "handy-telefonbuch" gesehn!? - nein, also...
Zitat von »Dooze«
Hm,schade, hätt ja klappen können. Käm mir halt grad gelegen ;D
Zitat von »buekka«
man kann aber auch seine handynummer ins tel-buch eintragen lassen von daher könnte es theoretisch schon funktionieren, wenn die nummer eingetragen und die rückwärtssuche nicht verboten wurde..
Zitat von »PoRo69«
An den Herren mit der Sonnenbrille auf dem Foto:
Ich habe da NICHT von Handynummern gesprochen, sonder allg. von Tel. Nummern. Das man Handynummern i.A. nicht rückverfolgen kann, brauchste mir wirklich nicht zu erklären.
Mfg PoRo
PharaoHat-Mo-Neten
unregistriert
Zitat
Sie können für einen in DasÖrtliche Telefonbuch eingetragenen Teilnehmer die Adressdaten mit Hilfe der Telefonnummer ermitteln, wenn dieser einer Rückwärtssuche (Suche mit Telefonnummer) nicht widersprochen hat. Geben Sie dazu die vollständige Telefonnummer (Vorwahl und Rufnummer) in das dafür vorgesehen Suchfeld der Rückwärtssuche ein.
Kamelhoecker
unregistriert
Zitat von »Manwe«
hm? das muss man erlauben? ich denke eher, dass man es explizit verbieten muss
Zitat von »Saiya«
"...wenn dieser einer Rückwärtssuche (Suche mit Telefonnummer) nicht widersprochen hat..."
Lol? Muss man jetzt also "widersprechen"? D.h., wenn man garnix sagt, stimmt man automatisch zu? Wäre es nicht besser, man müsste zustimmen? Find ich doof und hinterlistig....
MfG
Zitat
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