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powerslide

unregistriert

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Montag, 11. Juli 2005, 22:29

weil nunmal für motorisierte 2-räder eine helmpflicht besteht

Lev

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Montag, 11. Juli 2005, 22:30

auch für fahrräder mit motor?
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

powerslide

unregistriert

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Montag, 11. Juli 2005, 22:44

fahrräder mit motor gelten als mofa.. müssen demnach auch ein versciherungskennzeichen haben.. und somit gilt auch die helmpflicht

palme_kex

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Montag, 11. Juli 2005, 22:48

Joa stimmt ist richtig Helmpflicht besteht bei Motorisierten 2rädern immer...
Das Lustige an der Sache ist ja auserdem noch das sie mich erst wegen fahren ohne Führerschein anklagen wollten, da ich aber nen Motorradführerschein gemacht habe viel das flach.
Wie banal ich habe nen Führerschein führ nen Fahrzeug was nicht auf der Straße fahren darf...

PharaoHat-Mo-Neten

unregistriert

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Montag, 11. Juli 2005, 23:04

Zitat von »palme_kex«

Mag sein ich konnte, mit dem Risiko das ich nen Fahrrad fahre treffe durch aus leben nur mit dem Risiko das nen Cop mich anhält eben nicht, schliesslich wohn ich aufm Dorf und da kennt man sich.


Das ist quasi die Lizenz zum verkehrsregeln brechen...
auch nicht schlecht... ^^

Zitat von »palme_kex«

Zweitens bin ich in der Feuerwehr, dass heist ich hab mit fast jedem ausm Dorf schonmal einen Getrunken.

Was dir jetzt was bringt? Wenn ich in der Feuerwehr bin, darf
ich mit einem Fahrzeug fahren, das keine Zulassung und keinen
Versicherungsschutz hat? Ahso, sry. ich muss natürlich noch
mit jedem getrunken haben...

Sry, aber du stellst dir hier ein Armutszeugnis erster Güte aus.
Gerade WEIL du bei der Feuerwehr bist, solltest du genau wissen, das man sowas nicht macht...naja, wenigstens muss
man dich aus so einem Bike nicht rausschneiden ;D ;D

Zitat von »palme_kex«


Es ist durchaus kein Schwachfug 300m zu fahren, wenn mans o das Auto zuhause stehen lassen kann und nicht laufen muss.
Ich weis ja nicht ob du schon mal Faul in deinem Leben warst, aber wenn ich da stehe und mich entscheiden muss 300m laufen (600m weuil ich ja auch wieder zurück muss) oder zufahren ohne das Auto zu benutzten, entscheide ich mich als fauler Mensch halt fürs fahren...

Nein, hast Recht. So faul war ich noch nie, dass ich so etwas
mache. Und natürlich ist es schwachfug 300m mit einem Fahrzeug zu fahren, mit dem du nicht fahren darfst.

CyberXY

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Montag, 11. Juli 2005, 23:08

wohl eher "fahren ohne Führerschein isses nich weil es für dieses 2rad keinen Führerschein gibt"

btw, nachdem du so ein teil hast geh ich mal davon aus dass du das nicht nur für 300m fahrten nimmst.... >:(

und: schonmal was von Fahrradfahren gehört? damit ist man schneller als mit so nem albernen teil ;D

und wenn du zu schnell damit bist und geblitzt wirst kann man dir nichts nachweisen weil kein Nummernschild dran ist

juergen_schelhorn

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Montag, 11. Juli 2005, 23:16

Zitat von »Dominic«

btw, nachdem du so ein teil hast geh ich mal davon aus dass du das nicht nur für 300m fahrten nimmst.... >:(


Ich hab auch son Teil und ich fahr mehr als 500 Meter, an guten Tagen. Jedoch fahr ich auf einem abgetrennten Privatparkplatz. Nur weil er so ein Teil hat, kannst du nicht davon ausgehen, dass er weiter als 300 Meter im öffentlichen Straßenverkehr fährt.

Zitat von »Dominic«

und: schonmal was von Fahrradfahren gehört? damit ist man schneller als mit so nem albernen teil


Stimmt auch nicht ganz ....


in meinem Fall, z.B. ;D



Naja, aber was du gemacht hast war unverantwortlich und meiner Meinung nach sinnlos und du, und nur du wirst die konsequenzen zu tragen haben.

MfG
Ripper

Erkaeltung

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Montag, 11. Juli 2005, 23:29

" Mag sein ich konnte, mit dem Risiko das ich nen Fahrrad fahre treffe durch aus leben nur mit dem Risiko das nen Cop mich anhält eben nicht, schliesslich wohn ich aufm Dorf und da kennt man sich. Zweitens bin ich in der Feuerwehr, dass heist ich hab mit fast jedem ausm Dorf schonmal einen Getrunken. "


...das du ein Fahrrad triffst ? Ey gehts noch ? Es geht hier nicht um einen popeligen Sachschaden der auftreten kann.
Du wohnst aufm Dorf und hast mit fast Jedem schon Einen getrunken ,aha....was glaubst du wieviele mit dir noch Einen trinken gehen wenn du einen Fußgänger oder Radfahrer tötest oder dieser dann schwerbehindert im Rollstuhl dahinleben muß ?

Dir sollte man den Schein abnehmen und überhaupt niemals wieder zurückgeben.
Du bist bei der Feuerwehr ? Schonmal einen toten Zweiradfahrer gesehen oder einen schwerverletzten Fußgänger auf der Straße im Dreck liegen sehen ? Einen Autofahrer aus nem Wrack schneiden müssen ? Sag mal was lernt ihr eigentlich noch bei der FW ? Oder gehst du da nur zum saufen hin ? Gerade DU solltest wissen wie übel ein Unfall ausgehen kann ,oder nicht ?

Das was du hier geschrieben hast erzählst du mal den Beamten......
Zur Probezeit : Dein Schein / die Scheine sind futsch .

woodstock

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Dienstag, 12. Juli 2005, 00:09

Sehr schön. Ich hoffe und wünsche Dir aus vollem Herzen daß die deutschen Gesetze dich mit aller zur verfügung stehenden Härte treffen. Einen derartigen Haufen geistigen Durchfalls hab ich schon lange nicht mehr gelesen. Typen wie Dir sollte man den Lappen ganz abnehmen...

Woodstock

Storm

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Dienstag, 12. Juli 2005, 00:31

Hi,

mal zur feuerwehr...

bei der fw darf man jedes fahrzeug zum einsatzort fahren! aber nicht zurück! egal ob schein oder nicht! aber wie es eben ist auch mit blaulicht und martinshorn, wenn was passiert is man drann! zwar gemildert aber immer noch!

es gibt zum beispiel diese gestören feuerwehrler die wenn einsatz is mit 180 durch die ortschaft fahren nur um schnell zur fw kommen! man soll den umständen entsprächend fahren!

nur mal so viel von mir zur fw!

mfg
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

PhilS

Senior Member

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Dienstag, 12. Juli 2005, 01:21

Zitat von »Dominic«

wohl eher "fahren ohne Führerschein isses nich weil es für dieses 2rad keinen Führerschein gibt"


arg wasn das fürn scheiss?? LOL

man ey, es gibt 3 2-rad führerscheinklassen.

M: 45 km/h, 50cc
A1: 1. 80 km/h, 125cc, 15PS | 2. 125cc, 15 PS
A: 1. beschränkt: 34PS, <0,16kW/Kg &#124; 2. unbeschränkt: ALLES

Jez darfst du 3-Mal raten ob es für Pocketbikes (i.d.R. 40cc, 5PS, 60km/h) einen passenden Führerschein gibt  >:(

Man diese Dummheit kotzt mich an.. einfach mal labern

----

@ Palme
Hättest du besser nicht in diesem Forum schreiben sollen, alle pissen sich da gegenseitig an wenn man bloß ne Kippe aufn boden wirft..
Also 6/8er AC-Pur Schläuche sind für Ich-lieg-aufm-Boden-oder-bin-am-Schreibtisch-und-beide-Hände-wolln-nicht-von-der-Tastatur-weg 1L-Pet und 0,5er Bierflaschen geniale Mehrwegstrohhalme!

Bluefake

God

Re: Verstoß Gegen 1,6 PflichtversicherungsGesetzt

Dienstag, 12. Juli 2005, 01:26

Zitat von »Bela«

@ Palme
Hättest du besser nicht in diesem Forum schreiben sollen, alle pissen sich da gegenseitig an wenn man bloß ne Kippe aufn boden wirft..


Kippe auf den Boden ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 15 Euro. Angepisst sind wir nur, wenn jemand auch noch stolz auf seine Verfehlungen zu sein scheint. Damit sich hier keiner weiter angepisst fühlen muss, ist jetzt an dieser Stelle Schluss. Setzt euch mit dem Autor per KM in Verbindung, wenn noch Wortgefechte ausgetragen werden müssen.


Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.