Sie sind nicht angemeldet.
Jey
unregistriert
Zitat
Ich bin noch nicht Volljährig darf ich die IBL trotzdem besuchen ?
Nein, weder mit sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen noch in Begleitung des zuständigen Erziehungsberechtigten. Auch Besucher müssen mind. 18 Jahre sein.
Zitat von »beckerchen89«
schade, wir da auch mit perso kontrolliert,
sehe aus wie 18, geht klar oder?
lol. UAGGGHHHH flenn
-