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FragMaster.nsn

Senior Member

Re: Beschädigtes Gehäuse per Post...

Mittwoch, 7. September 2005, 00:44

Zitat von »Dr._Mohr«


da es ein Privat Verkauf war hast Du natürlich das Große glück keine Ansprüche geltend zu machen d.h. dein Pech außer einer negativen Bewertung wird dir wohl nichts anderes überbleiben


Das ist nicht richtig. Der Gefahrenübergang liegt hier auf seiten des Verkäufers, denn dieser hat versichert verschickt. Somit hat er für den Schaden - in diesem Falle sogar fahrlässig - zu haften.