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Quoted
Aus unerwünschter E-Mail-Werbung kann sowohl ein wettbewerbsrechtlicher als auch ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Empfängers an den Versender erwachsen. Es ist dabei unerheblich ob und wie häufig der Spammer schon spammte: Ein Unterlassungsanspruch entsteht ab der ersten E-Mail.
[...]Das neue UWG (seit 2004) regelt unmissverständlich die Ansprüche, die an E-Mail-Werbung gestellt werden, damit sie wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Empfänger in die Zusendung von Werbung per E-Mail vorher eingewilligt hat.
[...]Weniger umfassend, dafür individuell schützend und ohne Wettbewerber-Position lässt sich auch aus dem allgemeinen Haftungsrecht ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Spammer herleiten. Er konstruiert sich, wie jeder Unterlassungsanspruch in diesem Bereich, aus den §§ 1004 analog und 823 Abs. 1 BGB.
Für Privatanwender wird dann auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus dem Grundgesetz herleitet, rekurriert, der geschäftliche Anwender sieht einen ebenfalls grundrechtlich geschützten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Beides sind sonstige Rechte im Sinne des §823 Abs. 1 BGB.
Quoted from "Minusch"
Ein Kunde von mir ist auf der Suche nach einem Tool, mit dem er Werbe-Emails an mindestens 10.000 Empfänger versenden kann. Problem dabei ist, dass er erstens in Deutschland sitzt und zweitens ist das doch SPAM, welcher verboten ist, wenn Emails an Empfänger gehen, die diese nicht angefordert haben, oder?
FragMaster.nsn
Senior Member
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Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adresse identifizieren können:
hier Mail Adresse eintragen
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (siehe oben).
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichem Gruß
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Was ich immer gerne auf Spam antworte:
FragMaster.nsn
Senior Member
Quoted from "Limbachnet"
Spam-Regel Nr.1: NIE Antworten!! :
Wem antwortest Du denn? Die Absender-Adresse ist doch in 99% der Fälle eh gefälscht oder geklaut. Und das arme völlig unbeteiligte Schwein, dessen Mailadresse vom Spammer unberechtigterweise als Absender eingetragen wurde, bekommt dann noch tausende Protestmails. Das bringt nix.
Quoted from "FUNKMAN"
Noch 16 Posts... ;D
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Dir ist schon bekannt dass es unterschiedliche Arten von Spam gibt? Es gibt neben der Schwengelvergrößerunen auch Werbung von deutschen Unternehmen mit korrekter Absenderadresse und bei denen lohnt sich eine solche Antwort durchaus. Nicht nur des Spaßes wegen.
Und dir ist sicher auch bekannt, dass es Spamfilter gibt, welche den richtigen Mist bereits defnull schieben. Nach der Sieberei bleibt dann nur der recht offizielle und meist geringe Spam, welcher einer solchen Antwort bedarf.
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