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Storm
God
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Zitat von »Bluefake«
Solange der Käufer unter 18 Jahre alt ist und ausserhalb seines Taschengeldes einkauft, ist der Vertrag schwebend unwirksam und bedarf der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Dein Kumpel wird den Roller zurücknehmen müssen.
FragMaster.nsn
Senior Member
Zitat von »Bluefake«
Solange der Käufer unter 18 Jahre alt ist und ausserhalb seines Taschengeldes einkauft, ist der Vertrag schwebend unwirksam und bedarf der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Zitat von »Bluefake«
Der Vertrag gilt solange als schwebend unwirksam, bis er vom gesetzlichen Vertreter insgesamt genehmigt oder widerrufen wurde. Eine Frist gibt es grundsätzlich nicht.
Zitat von »Manwe«
na wenn das so ist kauf ich mir jetzt einen super pc... und 1 tag vor meinem 18. geb ich den zurück und will mein geld wieder. immerhin haben meine eltern den vertrag ja nicht genehmigt...
![]()
Zitat von »Bluefake«
Wenn Dir der Verkäufer den PC ohne Nachfragen überlässt, ist das sein Problem.
Zitat von »Rotring«
nen defekten Roller für 350 Euro kaufen...da muss man schon einen an der Waffel haben :![]()
Zitat von »Storm«
Das geld war von der Mutter! Sie hat es ihm geliehen!
Und ausserdem hat sie ja von anfang an gewusst für was das geld ist!
Zitat
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck [...] von dem Vertreter [...] überlassen worden sind.
Zitat von »Its«
Also das halt ich für eine sehr wichtige Aussage. Damit ist meiner Ansicht nach § 110 erfüllt.
@Chewy, hat das dein benachbarter Anwalt bedacht, oder hast du ihn schon vorher gefragt?
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