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Heimwerkerking

God

Innenraum Beleuchtung

Montag, 2. Januar 2006, 17:24

Hi Leute ich brauch mal wieder eure Hilfe
Es geht um blaue beleuchtung im innenraum des Autos. Wollte mir gern den Fußraum beleuchten und der verkäufer hat mir erklärt daswäre sogar erlaubt wenn folgende Punkte erfüllt sind
1. Das Licht darf von aussen nicht sichtbar sein (entfernung 3m)
2. man darf selber von dem Licht nicht geblendet werden
3. Es darf nicht möglich sein direkt in den Lichtkegel zu schauen.
Wenn diese 3 Punkte erfüllt sind darf das Licht auch während der Fahrt an sein. Zumindest nach aussage des verkäufers.
Wenn dem so ist würd sich da einiges vereinfachen für mich.
Aber nun möchte ich gern hören was ihr dazu sagt.

Zitat von »454-bigblock«


Treffender hätte man es nicht schreiben können!
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Blaine_the_Pain

Senior Member

Re: Innenraum Beleuchtung

Montag, 2. Januar 2006, 17:31

Das einfachste:
Ruf die nächstgelegene TÜV-Stelle an und frag da nach. Die dürften das besser wissen als ein Verkäufer.
Der frühe Vogel kann mich mal ;)

Mastercooling

God

Re: Innenraum Beleuchtung

Montag, 2. Januar 2006, 19:29

Zitat

Es gibt aber kein Gesetz in dem geregelt ist, daß man keine Fußraumbeleuchtungen haben darf. Es muss lediglich eines gewährleistet sein, das Licht darf nicht zuschaltbar sein (d.h. per Schalter bei der Fahrt oder ähnliches) sondern muss an den Türkontakt für die Innenbeleuchtung gekoppelt sein. Dann kann es keine Diskussion geben. Und wo keine gesetzliche Regelung da auch keine Stillegung des Fahrzeugs. So lange kann nicht mal der Arm des Gesetzeshüter greifen. Und sobald es einer versuchen sollte gleich wehren!!


Zitat von AutoExtrem

Meiner Meinung nach ist es immer riskant sowas zu machen da eben im Internet schon allein dazu 1000 Meinungen vorhanden sind und alle unterschiedlich. Mir persönlich wäre es zu riskant und nur damit ich eine blaue FRB habe lass ich mir nicht das auto wegnehmen.

Gruß Hanni

Heimwerkerking

God

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 12:21

Ich finde das schrecklich das es überall so schwamkmig formuliert ist.
Es ist nicht ausdrücklich verboten aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Sprich wenn man pech hat das einer der Herren der Rennleitung schlechte Laune hat gibts nen Knöllchen >:(
Solche bürokratischen Katastrophen gehen echt nur in Deutschland *aufreg*

Zitat von »454-bigblock«


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@re@50

Foren-Inventar

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 13:02

ALSO:

wenn das licht nur angeht wenn eine tür aufgeht als einsteigshilfe ist es erlaubt genauso wie unterboden beleuchtung. die lampen dürfen aber nicht mittels schalter oder ähnlichem zu schaltbar sein.


quelle: TÜV Wuppertal.

Manuel_aka_MDK

Foren-Inventar

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 13:47

Ich meine auch mal in ner ABE von ner Fußraumbeleuchtung gelesen zu haben, daß die ZWINGEND über die Türkontakte geschalten werden muß. Also leider nix mit Fast&Furious-Style... ;) ;D
Die Weisheit des Tages: "Nein, ISDN ist nicht die Abkürzung für 'Ich seh da nix'..." ^^

"10 Stunden harte Arbeit sind nix für ne Bürotussi wie mich..." - Chewy

Heimwerkerking

God

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 14:40

Zitat von »Erdbär«

Ich meine auch mal in ner ABE von ner Fußraumbeleuchtung gelesen zu haben, daß die ZWINGEND über die Türkontakte geschalten werden muß. Also leider nix mit Fast&Furious-Style... ;) ;D


Und genau da liegt der Knackpunkt. Es erzählt einem jeder was anderes. Die einen sagen ist erlaubt wenn es über Türkontakte geht die anderen sagen ist auch während der Fahrt erlaubt und dritte sagen dann ist garnicht erlaubt.
Das Problem liegt einfach darin das es nirgendsa zu 100% exakt festgelegt ist. Es ist also immer auslegungssache der Rennleitung. Beim TÜV wird es diesbezüglich nie beanstandungen geben.
Hab mich bei unserem TÜV erkundigt und meinen Onkel (der ist Fahrlehrer) mal zu dem Sachverhalt befragt.

Zitat von »454-bigblock«


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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 14:54

Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, bzw. Deine Dauerbeleuchtung doch möglich zu machen : Gibt es ein Gesetz dass regelt, dass ich während der Fahrt die Tür zu haben muss ??? So wäre doch allen geholfen ;D

Heimwerkerking

God

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 14:57

So ich hab hier folgendes gefunden:

Beleuchtung im Innenraum

Für die BRD gilt: Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen). Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.

Und was ich viel interessanter finde ist das hier:
Die super Show für Tuningfans und Clubmeeting-Spezialisten verspricht FOLIA TEC...the Carstyling Factory® mit dem coolen weißen LED-SpotLight, einem Unterboden-Kit der Sonderklasse mit TÜV-Teilegutachten! Diese exceptionelle Aufwertung des Car Outfits erregt großes Aufsehen und macht die Standspur auf dem nächtlichen Event zur glitzernden Erlebnis-Street. Neben Unterboden, können auch Türverkleidungen, Spoiler und andere Teile ins rechte Licht gesetzt werden. Damit dabei allen Wünschen Rechnung getragen wird, bietet FOLIA TEC® in den Farben weiß und blau jeweils zwei Varianten zur Auswahl: Einmal die Version Kit mit 2 x 4 klaren Einzelleuchten im Chromring mit jeweils 3 LEDs und zum zweiten, das Set mit 2 x 4 klaren Einzelleuchten im Kunststoffgehäuse mit jeweils 5 LEDs ( beide Male: Durchmesser 5 mm).

Vorteile der LED-Lichtspender: sie sind langlebig, hoch unempfindlich gegen Stoß- und Vibration, verbrauchen wenig Strom und können angeschraubt oder angeklebt werden. Während der Einbau der weißen SpotLights als Einstiegsleuchten vom TÜV bestätigt werden – das Teilgutachten mit ausführlicher Gebrauchsanleitung (in 9 Sprachen) liegt den Packungen bei – müssen die blauen Spots noch auf die Genehmigung verzichten. Preis für die Sets zwischen 36.50 € und 79.90 €.

Quelle: foliatec.de

Zitat von »454-bigblock«


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@re@50

Foren-Inventar

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 14:59

Zitat von »Heimwerkerking«


...
Während der Einbau der weißen SpotLights als Einstiegsleuchten ...



und das bedeutet das es mittel tükontakt funktionieren MUSS und nicht zuschaltbar.

Heimwerkerking

God

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 15:19

Nur das ist das erste was zugelassen ist. Bisher hies es bei UBB immer das es im Straßenverkehr garnicht erlaubt ist. Auch nicht im Stand über Türschalter.

Zitat von »454-bigblock«


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Gemini

Senior Member

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 15:49

also wenn du so


oder ähnlich durch die Straßen fährst, kannse davon ausgehen, dass du angehalten wirst. Aber gut ... Kumpel hat die UV-Fussraumbeleuchtung an den Schalter gemacht, an dem normalerweise die Nebelscheinwerfer hängen, die er nicht hat. Einfach den Schalter beim Hersteller bestellt und ab damit. Wenn die Rennleitung kommt, einfach die Nebelscheinwerfer drücken und gut is ^^
Kennen Sie Ted?

@re@50

Foren-Inventar

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 15:51

Zitat von »weihnachts-gemini«

also wenn du so


oder ähnlich durch die Straßen fährst, kannse davon ausgehen, dass du angehalten wirst. Aber gut ... Kumpel hat die UV-Fussraumbeleuchtung an den Schalter gemacht, an dem normalerweise die Nebelscheinwerfer hängen, die er nicht hat. Einfach den Schalter beim Hersteller bestellt und ab damit. Wenn die Rennleitung kommt, einfach die Nebelscheinwerfer drücken und gut is ^^



ja aber wenn die das vorher schon gesehen haben bevor du es ausgemacht hast, gibts ne saftige strafe, so ähnlich hatte das ein freund auch.

Gemini

Senior Member

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 15:54

versteh nich was daran so schlimm sein soll ... untergrundbeleuchtung kann man ja wegen ablenkung der anderen noch verstehen ... aber FRB ?! das sieht doch im normalfall eh keiner und den fahrer wirds wohl kaum ablenken.
Kennen Sie Ted?

@re@50

Foren-Inventar

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 15:57

Zitat von »weihnachts-gemini«

versteh nich was daran so schlimm sein soll ... untergrundbeleuchtung kann man ja wegen ablenkung der anderen noch verstehen ... aber FRB ?! das sieht doch im normalfall eh keiner und den fahrer wirds wohl kaum ablenken.



so ist es aber, es ist NUR zur einstiegshilfe zugelassen.

Gemini

Senior Member

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 15:59

was mich verwundert:

Zitat


1. Das Licht darf von aussen nicht sichtbar sein (entfernung 3m)
2. man darf selber von dem Licht nicht geblendet werden
3. Es darf nicht möglich sein direkt in den Lichtkegel zu schauen.


dann KANN es doch keiner sehn ... ich mein die 3m Abstand hat man schnell und ... ach naja ... der deutsche TÜV halt ;)
Kennen Sie Ted?

@re@50

Foren-Inventar

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 16:05

schau dich einfach nur mal im foliatec shop um bei fast allen leucht produkten steht dabei "Nicht zulässig im Bereich der StVZO" umsonst schreiben die das nicht dazu.

crushcoder

God

Re: Innenraum Beleuchtung

Dienstag, 3. Januar 2006, 16:09

Zitat von »Heimwerkerking«

Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden.

wie oft seh ich leute mit der (serien-)innenraumbeleuchtung auf der autobahn.
das ist normalerweise zum glück nicht so stark wie eine rückfahrleuchte (eine verwechslung damit könnte wirklich verkehrsgefährdend sein), aber bei vans erschrickt man mitunter schon kurz und ist dadurch unnötig abgelenkt.

auch leselampen für den zigarettenanzünder sind ja keine seltenheit.

dagegen scheint mir eine fußraumbeleuchtung die mit dem türkontakt angeht als völlig unbedenklich.

wenn die polizei das anders sieht kann man es ja vielleicht ausdiskutieren, andererseits muss man so eine diskussion auch nicht provozieren, zumal der nutzen der beleuchtung ja auch eher fraglich ist.

va dürfte eine solche beleuchtung dazu führen das der wagen auch sonst genau kontrolliert wird, und auch wenn nichts gefunden wird, die zeit hat man verschwendet.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.