für ein grundpraktikum brauchst du imho keine immatrikulationsbescheinigung, die uni will nur einen ordentlichen praktikumsbericht haben, welcher auch nicht zu alt (6 monate ?) sein sollte. man muss schließlich gewisse tätigkeiten nachweisen, die die prüfungsordnung vorschreibt.
edith: kann natürlich wirklich sein, dass die firma von sich aus eine haben will, auch wenn sie sich dadurch kostenlose arbeitskräfte vergraulen
beim fachpraktikum sieht das eventuell anders aus, darunter verstehe ich nämlich ingenieurnahe tätigkeiten, weshalb dieses zumindest bei uns auch erst nach dem vordiplom abgeleistet werden muss/kann.