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x-stars

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Montag, 5. Juni 2006, 14:05

Sag mal, genau das hab ich doch geschrieben :P :-*
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

TemplarOfSteel

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Montag, 5. Juni 2006, 16:08

Zitat von »taschenmesserL«



dann freu dich mal auf ne rote bewertung..
also ich seh das so:
es ist nicht klar, wer bzw wo die cpu kaputt gegangen ist. deine artikelbeschreibung ist, gelinde gesagt, "verwirrend". wenn du kulant bist, überweist du ihm das geld zurück, verkaufst die cpu bei ebay und die differenz zwischen der pretested und der neuen cpu verbuchst du als leergeld. so würde ich es zumindestens machen.

[...]

messi


Hi!

Mag ja alles richtig sein, aber meiner Meinug nach hat der Typ ganz klar dadurch, dass er die Ware weiterverwendet hat sein Recht auf Rückgabe verspielt.
Hätte er sich sofort beschwert, sein Geld gefordert und die CPU an Jitmo zurückgeschickt wäre ich auch darauf eingegangen, aber so? No way. Kulanz schön und gut, aber Arschkriecherei wegen einer Bewertung muss nun nicht sein.

MfG
keep my perspective straight
keep me away from hate
keep my eyes uncovered

den

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Dienstag, 6. Juni 2006, 10:28

Zitat von »x-stars«

Sag mal, genau das hab ich doch geschrieben :P :-*


du hast geschrieben, der satz bezieht sich auf die folgezeit, auch das ist unfug, der satz hat komplett keine rechtliche relevanz, weil es keine entsprechende eu-vorschrift gibt. :P :-*
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

MM

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Dienstag, 6. Juni 2006, 11:24

das ist doch eh hinfällig.....

er hat die Ware auf indirektem Wege umgetauscht und somit seinen Vertrag von der Verkäuferseite auch erfüllt.

Die Beschreibung is korrekt.....wer bei Ebay kauft und die Beschreibung nur überfliegt der spielt russisch Roulette.

Wenn ich was "teures" bei Ebay kaufe dann guck ich mir die Beschreibung sowie auch die Bewertungen des Verkäufers ganz genau an.

Edit: am Ende kommt wahrscheinlich raus, das der Käufer einfach irgendwas falsch eingestellt hat und die CPU deshalb nicht lief ;D da würd ich fast drauf wetten :D

Desktop: Phenom II X4 945@3GHz / Gigabyte GA-MA785GMT-UD2H Rev.1.0 / 2x2GB G.Skill F3-10666CL7 / Sapphire Radeon HD6850 1GB / 1TB SATA Samsung HD103SJ / 23" Acer TFT / Lian Li PC-V351B
Mobil: Mac OSX @ Samsung NC10 in weiß mit 2 GB RAM

jitmo

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Dienstag, 6. Juni 2006, 20:40

Zitat von »den«



der satz ist an sich kompletter unfug, niemand kann defekte sachen verkaufen und sich damit rausreden, es sei denn, sie sind ausdrücklich als defekt bezeichnet. und mit eu-recht hat das nullkommagarnix zu tun...


jap nur habe ich nicht versucht mich rauszureden, ich wusste nicht was mit der cpu ist und genau das habe ich zu verstehen gegeben, wie mein nachredner schon sagt man sollte die beschreibung kommplett durchlesen.

und vorallem erst umtauschen, merkt das was schief gelaufen ist und aus lauter verzweifelung dan durchdrehen ?! nene nich mit mir

jitmo
[glow=red,2,300] [/glow]

den

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Mittwoch, 7. Juni 2006, 10:23

ebay - 1,2,3... nene nich mit mir. ;D
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.