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Grubka

Senior Member

Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core möglich?

Dienstag, 6. Juni 2006, 22:46

Hallo,
Schwager hat sich bei smscore.de angemeldet.
Die 14tägige Testphase (wo man noch kündigen kann) ist eigentlich noch nicht abgelaufen.
Jetzt möchte ich der Vertragskündigung (oder besser gesagt: der Testmietgliedschaft) noch Nachdruck verleihen und somit sein Alter (15 Jahre) miz ins Spiel bringen?

1. Wie geschäftsfähig ist er?
2. Ist der Vertrag (falls die Testmietgliedschaft doch schon abeglaufen ist oder die lange zum Bearbeiten brauche oder was auch immer) rechtskräftig?

Gruß vom Gubka

Re: Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core mögli

Dienstag, 6. Juni 2006, 22:55

In der Testphase kündigen, dann gibts auch keine Probleme (Datum auf dem Faxbeleg/Poststempel zählt). Ab 14 Jahren ist man eingeschränkt geschäftsfähig, google mal nach dem "Taschengeldparagraphen" - normalerweise wird er die Rechnungen, die kommen, wenn er "vergisst" zu kündigen, auch zahlen müssen ::).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core mögli

Mittwoch, 7. Juni 2006, 00:14

Der Vertrag ist schwebend unwirksam, solange die "Erziehungsberechtigten" nicht zugestimmt haben.

Also wenn die Eltern das raus kriegen und sagen NEIN, dann ist er Vertrag unwirksam.
Es sei denn, es handelt sich um den eigenen Verfügunsrahmen, also das Taschengeld. Da gibt es allerdings keine festgelegten grenzen.

Vergessen habe ich noch, das man unter 18 keine "Folgeverträge" abschließen kann, da man die Tragweite nicht absehen kann.
Also keine Handyverträge, Haustiere, Mofas und Abos.....

MM

Senior Member

Re: Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core mögli

Mittwoch, 7. Juni 2006, 02:16

tja wenn er es vergisst dann wird er wohl zahlen müssen.......meine Schwester hat auch mal unvorsichtigerweise bei hausaufgaben.irgendwas 80€ blechen müssen.....

Edit: das wären ja in diesem Fall für 2 Jahre im vorraus: 24 * 8€ = 192€ :o

da könnte man den Weg über den schwebenden Zustand des Vertrages dann doch nutzen....

Desktop: Phenom II X4 945@3GHz / Gigabyte GA-MA785GMT-UD2H Rev.1.0 / 2x2GB G.Skill F3-10666CL7 / Sapphire Radeon HD6850 1GB / 1TB SATA Samsung HD103SJ / 23" Acer TFT / Lian Li PC-V351B
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Grubka

Senior Member

Re: Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core mögli

Mittwoch, 7. Juni 2006, 11:59

Naja, wir haben einfach mal ne Mail hingeschickt.
Kam auch ne automatische Antwort zurück.. Mal sehn.
Es ist ja nicht noch nicht mal ne Woche von der 2wöchigen um.
Das mit dem schwebend würde mich auch mal interessieren wie das ist...
Aber bei smscore ist es ja nur erstmal n Jahresvertrag der stillschweigend n 2. Jahr weiterläuft, wären trotzdem erstma 96 Euro.

Re: Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core mögli

Mittwoch, 7. Juni 2006, 15:38

da du ja ohnehin in der testzeit kündigen kannst, ohne dass kosten entstehen, würde ich mich recht wenig um das alter deines schwagers und damit zusammenhängende paragraphen scheren.. abmelden und gut ist. ::) ;)

Re: Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core mögli

Donnerstag, 8. Juni 2006, 19:09

Zitat von »Grubka«


Das mit dem schwebend würde mich auch mal interessieren wie das ist...


das bedeutet das der vertrag unwirksam ist.
er wird erst durch die zustimmung des gesetzlichen vertreters dem geschäftspartner gegenüber wirksam.
kinder zwischen 7 u. 18 jahren können keine schuldgeschäfte ohne die einwilligung ihrer eltern schliessen.
der "taschengeldparagraph" bezieht sich nur auf geschäfte die dein schwager mit eigenen mitteln bewirkt hat und die im rahmen seines zur verfügung gestellten taschengeldes liegen.
ein abbo fällt also nicht unter den "taschengeldparagraph".
:thumbsup:

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Re: Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core mögli

Freitag, 9. Juni 2006, 11:10

zur sicherheit würe ich die kündigung in der testphase noch per fax senden und den sendebericht aufheben. dann sollte es nicht soweit kommen, dass man mit taschengeldparagraph etc. argumentieren muß...
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Re: Kündigung eines 15-Jährigen bei SMS-Core mögli

Samstag, 10. Juni 2006, 12:11

bei solchen Firmen sollte man grundsätzlich alles mit Einschreiben UND Rückschein machen um sich abzusichern. Kostet zwar nen € mehr aber der kann Gold wert sein.

In erster Linie wollen die die Kohle deines jüngeren Schwagers und das Alter oder sonstige Umstände sind denen schnuppe. Dazu ist jedes Mittel recht. Auch Feilscherei um das Absendedatum der Kündigung, Behauptungen Mails/Faxe nicht erhalten zu haben etc.

Ich spreche da aus Erfahrung mit der Kündigung eines Zeitungsabos meiner Oma.

Und geht das Problem sofort und mit Nachdruck an. Auch wenns evtl schwer fällt weil es Ärger geben könnte holt deine/seine Eltern mit ins Boot. Noch ist kein wirklicher Schaden entstanden.

Gruss
jan
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