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Bluefake

God

Frage zu befristetem Garagenvertrag

Friday, June 16th 2006, 9:18am

Ich habe einen Garagenvertrag, der bis Oktober 2007 befristet ist. Nun habe ich einen Interessenten (Anwohner), der den Vertrag gerne übernehmen würde. Die Gesellschaft lässt mich jedoch nur aus dem Vertrag, wenn sie einen neuen über drei Jahre mit dem Nachmieter abschließen kann. Dieser jedoch will meinen Vertrag übernehmen, oder höchstens auf ein Jahr befristet abschließen.

Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus? Kann die Gesellschaft das einfach so bestimmen?
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

den

Senior Member

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Friday, June 16th 2006, 9:33am

dazu müsste man den mietvertrag kennen, in der regel endet das mietverhältnis, wenn es auf bestimmte zeit geschlossen ist, mit dem ablauf des vereinbarten zeitraums. oft findet sich allerdings im mietvertrag eine regelung, die eine stillschweigende verlängerung vorsieht, dann ist eine kündigung notwendig.

die gesellschaft ist natürlich nach beendigung des mietvertrages frei darin zu entscheiden, ob und an wen sie die garage danach vermieten möchte. auch die konditionen sind neu verhandelbar.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

CyberXY

God

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Friday, June 16th 2006, 12:12pm

ich hätt noch ne andere Lösung: was spricht dagegen dass du die garage einfach zu den gleichen Konditionen an den Interessenten "untervermietest"?

den

Senior Member

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Friday, June 16th 2006, 2:35pm

Quoted from "Dominic"

ich hätt noch ne andere Lösung: was spricht dagegen dass du die garage einfach zu den gleichen Konditionen an den Interessenten "untervermietest"?


...dass man dazu die erlaubnis des vermieters braucht.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

SpeedCat

God

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Friday, June 16th 2006, 3:00pm

Was niemand weiß....

Blöd wäre es nur, wenn der "Untermieter" dann Ärger macht. ;)
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Bluefake

God

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Friday, June 16th 2006, 5:05pm

Das Problem ist, dass der Vertrag noch bis 10.2007 läuft, ich aber jetzt die Garage los wäre.


edit: Über die Nutzung sind der Nachmieter und ich uns schon einig, nur über den Weg noch nicht. ;-)
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Jornada

Senior Member

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Saturday, June 17th 2006, 11:07am

Du hast (fast) immer nur eine 3 Monatige Kündigungsfrist.
Seit der Schuldrechtsreform sind "langfristige" Mietverträge nur noch unter ganz streng umrissenen Auflagen gültig.

Bei unseren Bekannten ging es da um einen Mietvertrag einer Wohnung, der mind. 1 Jahr läuft.
Und das war rechtswidrig......

Bluefake

God

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Saturday, June 17th 2006, 11:59am

Für Wohnmietverträge ist das auch rechtswidrig und derlei Regelungen sind nicht wirksam, jedoch gilt das nicht für Parknutzungsmiete. Diese darf befristet sein.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Jornada

Senior Member

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Saturday, June 17th 2006, 11:07pm

Ja, das mit dem befristet stimmt schon, aber du müsstest auch hier ein 3monatiges Kündigungsrecht haben....

Also könnte man ja "schwein" sein :-X

Bluefake

God

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Sunday, June 18th 2006, 12:14am

Das unterscheidet einen befristeten Vertrag doch gerade vom unbefristeten. Eben dass er über eine feste Frist abgeschlossen wird und man nicht einfach kündigen kann.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.