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Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 00:39

Hi ich habe da mal nen problem:
Ich hoffe hier antworten zu finden da ich nichts finde!
Mein Onkel hat ein Zweiradgeschäft und dort eine Honda Monky Eines kunden seit über 2 JAhren rumstehen!Ich habe mal gehört das es irgendwann ihm gehört weil er es ja nicht ewig für den kunden aufbewaren kann!
Nun zum Problem ich suche ein Gesetz was dieses besagt!
ICh würde diese monky ihm gerne abkaufen und wir wissen beide nicht wie da die Gestzliche grundlage ist!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und verbleibe schon mal mit herzlichem dank an alle antworter!
Nemo

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 01:53

auf die schnelle könnte dir evtl das hier weiterhelfen:

Ersitzung -> § 937 BGB

b000000000000ring

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 02:12

evetuell könntest du ja den besitzer ausfindig machen und dem das maschinchen für nen guten kurs abluchsen ;-)

jitmo
[glow=red,2,300] [/glow]

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 03:13

Die Ersitzung greift hier nicht, das ist eher etwas für Fundsachen deren Eigentümer vergeblich sucht aber der Finder dies nicht mitbekommt.

Hier scheitert es daran, daß Dein Onkel ja weiß, daß ihm das Eigentum an dem Mopped nicht zusteht.

Andere Geschichte: Meldet das Dingen beim Fundbüro als Fundsache und bietet an, das Teil bei euch im Laden weiter aufzubewahren. Die Fundbüros sind derart voll, daß dieses Angebot mit Sicherheit gerne angenommen wird. nach einem Jahr in dem sich niemand meldet gehört euch das Rebbelchen dann rechtmäßig.

Lösung auf die Schnelle: Meldet einfach die Papiere als verloren und lasst euch neue ausstellen. Wenn sich der Eigentümer jetzt 2 Jahre lang nicht gemeldet hat, stehen die Chancen gut, daß er es auch weiterhin nicht tut.... ;) Nicht ganz astrein, aber am schnellsten.
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

den

Senior Member

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 08:05

Zitat von »SpeedCat«

Die Ersitzung greift hier nicht, das ist eher etwas für Fundsachen deren Eigentümer vergeblich sucht aber der Finder dies nicht mitbekommt.

Hier scheitert es daran, daß Dein Onkel ja weiß, daß ihm das Eigentum an dem Mopped nicht zusteht.

Andere Geschichte: Meldet das Dingen beim Fundbüro als Fundsache und bietet an, das Teil bei euch im Laden weiter aufzubewahren. Die Fundbüros sind derart voll, daß dieses Angebot mit Sicherheit gerne angenommen wird. nach einem Jahr in dem sich niemand meldet gehört euch das Rebbelchen dann rechtmäßig.

Lösung auf die Schnelle: Meldet einfach die Papiere als verloren und lasst euch neue ausstellen. Wenn sich der Eigentümer jetzt 2 Jahre lang nicht gemeldet hat, stehen die Chancen gut, daß er es auch weiterhin nicht tut.... ;) Nicht ganz astrein, aber am schnellsten.


die ersitzung greift hier - richtig gesehen - nicht, da dein onkel weiß, dass das dingen einem anderen gehört.

fundbürolösung hat den nachteil, dass die auch gerne mal werthaltige sachen versteigern, wenn sichs lohnt.

die letzte lösung halte ich für einen schlechten ratschlag, schonmal was von unterschlagung gehört?

falls dein onkel eine reparatur an dem teil durchgeführt hat, die nicht bezahlt wurde, hat er u. u. ein werkunternehmerpfandrecht.

ansonsten eigentümer ausfindig machen und das ding für einen anerkennungspreis abkaufen.

V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 12:10

nach 30 jahren greift dann gewohnheitsrecht, mein ich mal gehört zu haben.

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 12:17

also bei meinem nobelfahradhändler steht auch auf jedem reperaturzettel drauf das das bike nach ka einer nicht langen zeit ihm gehört.. erst kostet das aufbewahren geld und dann isses weg. aber wann genau weiss ich ned..

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 15:20

Zitat von »den«



die ersitzung greift hier - richtig gesehen - nicht, da dein onkel weiß, dass das dingen einem anderen gehört.

fundbürolösung hat den nachteil, dass die auch gerne mal werthaltige sachen versteigern, wenn sichs lohnt.

die letzte lösung halte ich für einen schlechten ratschlag, schonmal was von unterschlagung gehört?

falls dein onkel eine reparatur an dem teil durchgeführt hat, die nicht bezahlt wurde, hat er u. u. ein werkunternehmerpfandrecht.

ansonsten eigentümer ausfindig machen und das ding für einen anerkennungspreis abkaufen.



Da sind ja wohl mindestens 2 Jahre aufbewahrung, die nicht bezahlt wurden, da müsste man doch was machen können (IANAL)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 16:03

Zitat von »den«




falls dein onkel eine reparatur an dem teil durchgeführt hat, die nicht bezahlt wurde, hat er u. u. ein werkunternehmerpfandrecht.


Mein Onkel hat Reparaturen durchgeführt ich weiß aber nicht in welcher höhe !
ich meine es gab da irgendwas mit 2 jahren und dann zum preis der reparatur zum verkauf freigegeben bin mir aber nicht sicher und ich finde das auch nicht mehr

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 16:57

moin... also ich schilder euch mal die lage wies in Ö aussieht...
dürfe mE bei euch nicht viel anders sein...

ö-recht:
(
es handelt sich nach § 918 ABGB um Verzug:
wenn der schuldner die leistung entweder:
- nicht auf die bedungene weise (mangel)
- zur gehörigen zeit
- am gehörigen ort

rechtsfolgen wären dann zu unterscheiden nach objektivem (nicht
vom schuldner verursachtem) und subjektivem (verschuldeter Verzug) bei dem dann
zusätzlich schadenersatzansprüche (921) entstehen.

objektiver Verzug:
- Annahme d. Leistung kann verweigert werden
- Gläubiger hat Wahlrecht auf: Erfüllung, Rücktritt (unter setzung einer angemessenen Nachfrist)

wie gesagt beim subj. kommen noch SchEAnsprüche hinzu.
)

Gut... da dein Onkel hoffentlich nicht gem. 918 in Verzug ist,
sondern umgekehrt der Kunde die "richtig" erbrachte Leistung
nicht abnimmt --> Gläubigerverzug

Der Gläubigerverzug ist kein Verstoß gegen d. Gesetz, was mit
Strafe bedroht wäre, sondern nur eine Obliegenheitsverletzung.
Daraus ergibt sich dass die Abnahme der Leistung, außer
es wäre von großer Dringlichtkeit (gekaufter Bauschutt wird von
einem Grundstück nicht abgeholt auf dem gebaut werden soll...),
nicht Anspruchsmäßig durchgesetzt werden kann.

Der Gläubiger hat nur die widrigen Folgen zu tragen (1419):
- er Trägt die Preisgefahr
- SChuldner haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Trägt die Mehrkosten
- Befreiung durch Hinterlegung (bei Gericht)
- Schuldner kann Gegenleistung fordern (Kauf- , Werkpreis... )

Man kann also natürlich trotz Annahmeverzugs seines Vertrags-
partners die Gegenleistung fordern.



Was für dich interessant ist:
ist, dass sonstige Folgen, die der Gläubiger (nicht dein Onkel ;) )
zu tragen hat, alle durch den Annahmeverzug verursachten Mehraufwendungen des Schuldners sind, insbesondere die zusätzlichen Verwahrungskosten (und etwaige Kosten des hin- und Rücktransports).

Was er machen könnte ist das Rad gerichtlich hinterlegen zu
lassen (weiß nicht ob das bei euch geht)...


hoffe ich konnte dir mit der ö seite weiterhelfen.


mfg
andi

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 17:06

Zitat

ich meine es gab da irgendwas mit 2 jahren und dann zum preis der reparatur zum verkauf freigegeben

so einfach geht das nun wirklich nicht, wär ja noch schöner.

aber das hier sollte passen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug

hat dein onkel in seinen agb oder im vertrag ein standgeld vereinbart?
dann sollte euch das mopped indirekt sowieso schon gehören...

wenn nicht, wird es wohl zeit dafür, also mahnung schicken mit den standgeld-gebühren pro tag.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 17:10

edit:

sry... hatte mich verlesen und d. zitat nicht gesehn ;)

mfg
andi

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 17:19

das hatte ich ja auch erst eingefügt weils sonst nicht gepasst hätte mit deinem post. ;)
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 17:23

*gg aso ;)
dacht mir schon...

hauptsache missverständnis geklärt.

mfg
andi

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 18:23

also ist ein Selbsthilfeverkauf wohl nicht drin und die monkey muß versteigert werden oder wie

den

Senior Member

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 21:22

bei den ganzen koryphaen hier lehn ich mich mal soweit aus dem fenster und sage: allein durch zwei jahre auf dem hof rumstehen haben wird man leider nicht eigentümer.

setz dich mit dem eigentümer in verbindung und kauf das ding ab, so wies halt sonst auch läuft.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 21:39

der eigentümer wurde wohl schon mal benachrichtigt und hat gesagt er holt das ding ab ist aber auch darauf hin nicht gekommen!

den

Senior Member

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 22:58

das ändert nix dran, dass er eigentümer ist. anschreiben, frist setzen zur abholung.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 23:14

also es gibt bei so einer langen zeit etwas das

derelinquieren von beweglichen sachen (fahrnissen)

heißt, was zur ersitzung (eigentumserwerb) führen kann.

wie lange genau diese fristen sind (in ö glaub ich, bin zu faul
um nachzuschauen sind es 3 jahre, bin mir aber nicht sicher)
weiß ich nicht genau. dürfte aber kein problem sein nachzuschaun.

mfg
andi

den

Senior Member

Re: Gesetz (Eigentum)

Freitag, 21. Juli 2006, 23:24

Zitat von »3er_andi«

also es gibt bei so einer langen zeit etwas das

derelinquieren von beweglichen sachen (fahrnissen)

heißt, was zur ersitzung (eigentumserwerb) führen kann.

wie lange genau diese fristen sind (in ö glaub ich, bin zu faul
um nachzuschauen sind es 3 jahre, bin mir aber nicht sicher)
weiß ich nicht genau. dürfte aber kein problem sein nachzuschaun.

mfg
andi

Zitat von »ment0r«

auf die schnelle könnte dir evtl das hier weiterhelfen:

Ersitzung -> § 937 BGB


::)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.