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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 21:52

An alle Streifenhörnchen ;D

Hab hier eine Streitfrage im Raum stehen, und wüsste gerne was nun richtig ist :

Also, ich als Fahrer und Halter eines Fahrzeuges transportiere eine Person im Auto. Diese Person schnallt sich jedoch nicht an. Wenn nun im Rahmen einer Polizeikontrolle ein Bußgeld wegen nicht anschnallens verhängt wird, wen trifft das ? Den Fahrzeugführer, die Person die nicht angeschnallt ist, oder ggfs. einen abweichenden Halter ? Falls es die Person direkt trifft, ab welchem ALTER ist das so ? Ich meine, wenn ich minderjährige transportiere werde ich ja wohl sicherlich dafür haften müssen.

Am besten Begründung mit §§§ :-)

Danke !!!

Manwe

God

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 21:59

also in der fahrschule wurde uns gesagt, dass wir (fahrer) dafür zahlen dürfen.

ob das nun so korrekt ist oder die fahrlehrer einfach mal n bisschen "angst" machen wollen, damit sich alle leute immer anschnallen ist was anderes.

selbst wenn die fahrlehrer damit gelogen haben, ist diese "lüge" durchaus gut..

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 22:01

Zitat von »Manwe«

also in der fahrschule wurde uns gesagt, dass wir (fahrer) dafür zahlen dürfen.

ob das nun so korrekt ist oder die fahrlehrer einfach mal n bisschen "angst" machen wollen, damit sich alle leute immer anschnallen ist was anderes.

selbst wenn die fahrlehrer damit gelogen haben, ist diese "lüge" durchaus gut..


Das ist auch meine Information, aber ich hätte gerne einen Paragraphen den ich zum Beweis zitieren kann...

Epfelbutz

Full Member

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 22:12

/me = S-Hörnchen ;)

Der frühere Passus, dass der Fahrzeugführer für das Anschnallen der Fahrgäste verantwortlich ist, wurde aus dem Bußgeldkatalog gestrichen...
Dies wird nurnoch auf die Garantenstellung beschränkt (Beifahrer betrunken/behindert/kann nicht für sich sorgen, Kind im Auto)...
Ausserhalb dieser Fälle haftet der entsprechende Mitfahrer wegen verstoß gegen §21a StVO (Gurtanlegepflicht) selbst.
Dieser Passus wurde entfernt, da davon auszugehen ist, dass die allgemeine Gurtpflicht bekannt ist und der Fahrer bei mündigen Mitfahrern wohl anderes zu tun hat, als sich dauernd zu vergewissern, dass die Mitfahrer angeschnallt sind.

Butz - Fahrlehrer sind auch nur Menschen ;)
www.bit-racer.de - The Community

Zitat von »-ManiaC-«

dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 22:16

Kriegt der Beifahrer auch nen Punkt in Flensburg ?

Epfelbutz

Full Member

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 22:22

*Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt - 30 Eur

*Ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert - 30 Eur
*bei mehreren Kindern - 35 Eur pro Kind

*Ein Kind ohne jede Sicherung transportiert - 40 Eur, 1 Punkt
*bei mehreren Kindern - 50 Eur pro Kind, 1 Punkt

Das mal als Auszug aus dem Bußgeldkatalog...

Du siehst: Normaler Sicherheitsgurt nicht angelegt, egal ob Fahrer oder Mitfahrer: 30 Euro, keine Punkte...
Beim Fahrer wird es allerdings wie schon oben geschrieben bei Kindern oder anvertrauten Personen (Garantenstellung) schnell teuer.

Butz - Bußgeldsatz bei den Kindern gehört trotzdem erhöht ::)
www.bit-racer.de - The Community

Zitat von »-ManiaC-«

dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf

chu

Moderator

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 22:47

Ist ganz simpel: wer sich bei mir nicht anschnallt fährt nicht mit. Egal ob Kumpel oder nicht. Ende der Diskussion ;-)
Learn to read the feed. Earn the right to write. :thumbup:

fabelmann

God

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 22:56

Zitat von »Akula«

Ist ganz simpel: wer sich bei mir nicht anschnallt fährt nicht mit. Egal ob Kumpel oder nicht. Ende der Diskussion ;-)



noch simpler: wir ham keine gurte ;D

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Donnerstag, 27. Juli 2006, 23:35

Zitat von »fabelmann«




noch simpler: wir ham keine gurte ;D


Old-Timer oder Zweirad ?

fabelmann

God

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Freitag, 28. Juli 2006, 00:10

oldtimer. aber schnell voran gehen soll, dann kommen hinten keine personen rein, das ist dann doch zu brenzlig.

LeifTech

God

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Freitag, 28. Juli 2006, 00:25

Zitat von »Akula«

Ist ganz simpel: wer sich bei mir nicht anschnallt fährt nicht mit. Egal ob Kumpel oder nicht. Ende der Diskussion ;-)

same here.. wer sich nich anschnallen mag fliegt raus.. no diskussiona

Henne

Full Member

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Freitag, 28. Juli 2006, 02:44

Ich bestehe bei mir im Auto ganz eindeutig auf anschnallen, schon aus Selbstschutz.
Angenommen ich verursache selbstverschuldet einen Unfall, bei dem eigentlich nicht viel passiert wäre und jemand stirbt, weil er nicht angegurtet war, dann würde ich mir wahrscheinlich trotzdem den Rest meines Lebens Vorwürfe machen; ergo Gurtpflicht.

Bei Leuten die Probleme mit dem Gurt haben hilft es, wenn man einfach mal so aus 60 km/h eine richtige Vollbremsung macht, also so schnell wie möglich und so gewaltsam wie möglich mit Anlauf auf's Pedal donnern (gelobt sei der ADAC-Sicherheitskurs).
Nach den folgenden Beschimpfungen kann man dann fragen, ob derjenige die Variante mit dem Baum als Bremse nicht doch lieber mit Gurt testen möchte ;) ;D

Zitat von »Eikman«

Juhu, ich werde mal in einer Signatur zitiert :D

Manwe

God

Re: Wer haftet bei "Verkehrsdelikt" ???

Freitag, 28. Juli 2006, 02:47

also einfach mal so ne unangekündigte vollbremsung bei 60 km/h ist schon etwas hart.. 30 km/h hat in der fahrschule schon locker gereicht um einen netten effekt zu erreichen. und wir waren angeschnallt :P