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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Donnerstag, 3. August 2006, 23:44

Nabend !

Ein Bekannter (ja, wirklich!) hat heute statt einem 32" LCD-TV einen 42" LCD-TV von einem grossen Online-Versandhaus geliefert bekommen. In den Lieferpapieren, Rechnung, etc. steht überall 32", auch auf der grossen Kiste steht seine Adresse, so dass ein Fehler der Spedition ausgeschlossen ist. Gegen welches Recht verstösst er, wenn er das nicht meldet ? Betrug, Unterschlagung, oder ähnliches ? Er weiss nämlich nicht ob er sich freuen und die Klappe halten soll, oder da anrufen und das aufklären...  ::) Preislich liegt mehr als 1000,- Euro zwischen den beiden Geräten !

@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Donnerstag, 3. August 2006, 23:46

wenn er ehrlich ist meldet er es, wenn er das nicht ist behält er den großen und wenn die sich melden dann behauptet er es ist ein 32er weils ja überall auf der rechnung steht.


so ähnlich hat ein kumple damals ne neue grakar bekomme, msi mobo bestellt und ne 6800ultra bekommen von msi (damals brandneu aufm markt) er hat die graka behalten und das mobo nochmal bestellt welches dann ankam, und der shop hat sich bisher deswegen nicht bei ihm gemeldet.

major23hh

God

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Donnerstag, 3. August 2006, 23:48

ehrlich sein, melden und dann mal anfragen, ob so nette kunden n rabatt oder n gutschein kriegen.


achja: bei so nem großen gerät würde ich nie auf ne garantie verzichten, was er ja macht wenn er es behält!

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Donnerstag, 3. August 2006, 23:48

Ich hab ihm gesagt er soll ihn alleine schon deshalb zurückgeben, weil eine Diagonale von 107cm im Vergleich zu den geplanten 82cm echt riesig ist.

Aber es ging mir hier mal um Argumente die ich in Form von Paragraphen liefern kann...

MKfies

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Donnerstag, 3. August 2006, 23:50

Es wird ja ein Grund haben, warum er sich einen 32" bestellt hat.
Was nützt es, wenn das Gerät 10" größer ist, aber man nicht vernünftig gucken kann weil man zu dicht davor sitzt.

Rein rechtlich muss Er den Irrtum beim Versandhaus melden. Wenn Er es nicht macht, kann das Versandhaus auch nix machen.

Dj3000

Full Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 00:00

Zitat von »MKfies«

Es wird ja ein Grund haben, warum er sich einen 32" bestellt hat.
Was nützt es, wenn das Gerät 10" größer ist, aber man nicht vernünftig gucken kann weil man zu dicht davor sitzt.


Vll hat er den 32er ja auch nur bestellt, weil er keine 1000 eur mehr hatte? ;)

Ich würds auch melden.
Vor allem, wenn man quasi stammkunde bei dem Versandhaus ist.
Da gibts bestimmt was gut, wenn er das meldet.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 00:09

Zitat von »crazy«



Vll hat er den 32er ja auch nur bestellt, weil er keine 1000 eur mehr hatte? ;)

Ich würds auch melden.
Vor allem, wenn man quasi stammkunde bei dem Versandhaus ist.
Da gibts bestimmt was gut, wenn er das meldet.


Nee, er hatte zwischen 32er und 37er geschwankt. der 42er ist eigentlich zu gross.

Ist soweit ich weiss seine erste Bestellung da... (Aber wahrscheinlich nicht die letzte ;D ;D ;D)

Erkaeltung

God

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 00:46

Hi !

Naja ,ich finde er sollte es melden. Es wird vielleicht sowieso bald bemerkt werden. Immerhin kann es sein das ein anderer Kunde jetzt statt dem 42'er einen 32'er LCD-TV bekommen hat, und dieser Kunde wird auf jeden Fall reklamieren. Die verfolgen das dann zurück. Machen können die ihm wohl nix weil er ja sagen kann das er es nicht bemerkt hat.
Viel würde ich aber nicht erwarten was die Höhe oder den Wert eines Gutscheines betrifft. Vermutlich bekommt er nur eine Standard-Mail mit einem "Dankeschön".
Eigentlich kann er sich auch zurücklehnen und warten bis sich jemand bei ihm meldet.
Ich persönlich würde mir deswegen keinen Stress machen ;)

bU_m@N

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 01:37

Zitat von »Möppel«


Aber es ging mir hier mal um Argumente die ich in Form von Paragraphen liefern kann...


§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

bei "die sache" handelt es sich um das 32" display, da dein bekannter und der verkäufer sich beim abschluss des vertrages darauf geeinigt haben. da der gegenstand des vertrages(32"display) ein wesentlicher inhalt ist, ist der vertrag nichtig wenn er vom vereinbartem abweicht. das ist ja der fall da 42" statt 32".

demnach hat der verkäufer das recht auf herausgabe des 42" displays nach § 812 bgb.

§ 812
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

allerdings muss der verkäufer dieses recht in anspruch nehmen. solange er es nicht tut kann sich dein bekannter über den 42" display freuen ohne sich sorgen zu machen. strafrechtlich ist ihm nichts vorzuwerfen.


:thumbsup:

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http://claasd.de/

Clark

God

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 15:16

Melden bei der Firma, dass die den abholen(!) können und gleichzeitig den passenden liefern dürfen.


Also so würde ich das machen ;)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

FragFreak

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 20:42

ich würde sowas niemals melden .. sonst wirst du nur angeschissen..

hab im bus ne nigelnagel neue PS potable gefunde..mit nem case , div. disk & gamez.. hab keinen cent dafür gesehn.. ich hab im bankautomaten über 150€ gefunde.. abgegeben und obwohl die bankleute meine daten weitergegeben haben hab ich wieder keinen cent gesehn.. zurück geben kann mans immernoch.. aber ich werd immer erstmal alles einsacken sonst siehste keinen cent..

wenn er das zurück schickt würde ich 50 € schon als überkrasse geste sehen..
ich glaube eher an nix!


fabelmann

God

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 20:46

dir stehen laut gesetzgeber 5% zu. wenn dir sowas so wichtig is, geh zum rechtsanwalt und klag das ein ::)

bU_m@N

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 21:24

Zitat von »fabelmann«

dir stehen laut gesetzgeber 5% zu. wenn dir sowas so wichtig is, geh zum rechtsanwalt und klag das ein ::)


das gesetz möchte ich sehen. 5% wofür bzw. von was ?
:thumbsup:

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fabelmann

God

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 21:38

Zitat von »bubu«



das gesetz möchte ich sehen. 5% wofür bzw. von was ?



§971 BGB hilft ;)

bU_m@N

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 22:21

ähm, das betrifft den finderlohn !

das greift hier nicht. hat ja schliesslich keiner was gefunden bzw. verloren. der kaufvertrag wurde ja abgeschlossen. nur das es sich beim 42" um einen falschen gegenstand handelt.
:thumbsup:

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fabelmann

God

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 22:27

Zitat von »bubu«

ähm, das betrifft den finderlohn !

das greift hier nicht. hat ja schliesslich keiner was gefunden bzw. verloren. der kaufvertrag wurde ja abgeschlossen. nur das es sich beim 42" um einen falschen gegenstand handelt.


hehe, aneinander vorbeigeredet. meinte den beitrag von frag freak :P

bU_m@N

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Freitag, 4. August 2006, 22:29

Zitat von »fabelmann«



hehe, aneinander vorbeigeredet. meinte den beitrag von frag freak :P


ahso, naja wer lesen kann.. hätte ich mal beide augen aufmachen sollen.
da stimmt das natürlich. aber auch nur wenn der besitzer ausfindig gemacht werden kann. was bei ner psp im bus natürlich schwer werden kann.
:thumbsup:

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FragFreak

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Samstag, 5. August 2006, 18:20

aber nicht bei 150€ im bankautomaten.. wenn ich das gewusst hätte hätte der dummen tusse nix wiedergeben.. bzw. die bank hätte meine tele nummer bekommen und dann hät die sich melden können..

selbst. wenn : dir kam das vor wie der kleinere.. du warst verwundert über das große bild"tolle fernseher verkaufen sie.."

hast du den geklaut oder wurde dir das bessere ding "untergeschoben" ?

wer soll dir das den übelnehmen

Hannibal-Lecter

God

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Samstag, 5. August 2006, 20:10

Zitat von »FragFreak«

aber nicht bei 150€ im bankautomaten.. wenn ich das gewusst hätte hätte der dummen tusse nix wiedergeben.. bzw. die bank hätte meine tele nummer bekommen und dann hät die sich melden können..

selbst. wenn : dir kam das vor wie der kleinere.. du warst verwundert über das große bild"tolle fernseher verkaufen sie.."

hast du den geklaut oder wurde dir das bessere ding "untergeschoben" ?

wer soll dir das den übelnehmen


Hm,
so Begriffe wie "Moral" und "Anstand" scheinen doch kein elementarer Bestandteil von Erziehung zu sein. Schade eigentlich.

Gruß Hannibal

DrStrange

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Samstag, 5. August 2006, 20:34

Bei Monopoly gab es doch die schöne Karte "Bankirrtum zu Ihren Gunsten"... ;)
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*