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Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 01:30

hi leude

also beim durchstöbern nach neuem zubehör für meinen roller war ich auf ein angebot gestoßen wo ein polini sportauspuff angeboten wurde. als ich den preis bemerkte, welcher 1€ sofortkauf war, habe ich disen artikel sofort gekauft. deshalbe meine frage:

ist der verkäufer gezwungen mir den artikel für einen euro zu verkaufen ? denk das ihm ein fehler unterlaufen ist, was aber nicht mein problem sein sollte !

übrigens hier ist der link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…:MEWN:IT&ih=006



greezzz

jitmo
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Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 01:33

"gebot bindet"

heißt für mich wenn er 1€ SK reinsetzt muss er ihn auch dafür hergeben ob er will oder nicht

wenn er bei der auktion mist gebaut hat wirds wohl sein problem sein und auch bleiben

herzlichen glückwunsch zu deinem schnäppchen ;D ;D
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 01:34

Ja er muss dir den Artikel aushändigen ansonsten kannst du bei Ebay eine beschwerde einreichen wenn ers nicht tut.

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 01:42

Wenn der Verkäufer sich querstellt, hast du zweifelsohne entsprechenden Rechtsanspruch. Fraglich ist nur, ob du soweit gehen möchtest und mit den Kosten vertraut bist, wenn der Verkäufer de fakto blank ist.

Bitte halte uns auf dem Laufenden. Ach und: Glückwunsch!

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 01:44

hi

also kosten sind kein problem, bin soweit rechtschutzversichert und denke das wenn ich meinen recht durchsetzte ein dickes schnäppchen gemacht habe, denn listenpreis für den pott ist zur zeit ~200€ daher

jitmo

edit: muss mir ersma ne flsche aufmachen "prost"
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Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 01:54

hmm...der verkauft auch anderen krempel zu dem PReis... wer weiß wie original die sind... oder wo die her kommen...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 01:56

vlt original nachbau aus vietnamesisch [insert random country here] echt kinderhandgefertigt ::)
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 01:57

Zitat von »Man_In_Blue«

hmm...der verkauft auch anderen krempel zu dem PReis... wer weiß wie original die sind... oder wo die her kommen...

Man In Blue

nunja selbst wenner nich original pollini ist kostet nen sportauspuff mehr wie nen euro, denke eher das der die optin "sofortkauf" angeklickt hat und dabei irgendwas durcheinader gebracht hat,

und für nen euro kann auch ich nichts falsch machen selbst wenner aus coladosen zusammengeschwiesst is ;D

jitmo
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Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 02:04

Quatsch. in den Ebay-AGB steht, dass bei offensichtlichen Fehlern kein Zwang zur rausgabe besteht - da kann auch kein Richter was machen ;)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Montag, 14. August 2006, 02:10

Zitat von »x-stars«

Quatsch. in den Ebay-AGB steht, dass bei offensichtlichen Fehlern kein Zwang zur rausgabe besteht - da kann auch kein Richter was machen ;)


kam mir auch grad in den sinn, und die auktion scheint auch noch nicht sonderlich lang zu laufen, also hat ers wohl selbst noch nicht bemerkt...
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Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 02:11

naja aber wo soll der offensichtliche fehler sein das er ein angebot bei ebay reinsetzt mit dem satz "macht mir ein angebot" was grundlegend verboten ist da er privat handeln will.

es steht genau so in den agb's das ein angebot und kauf bindend ist. ich errinnere mich noch an den fall wo ein porsche für einen euro über die virtuelle ladenteke gegangen ist ...

jitmo

EDIT: eine erste mail vom verkäufer ist gerade gekommen mit zwei halben sätzen welche nichtmal einen sinn ergeben:

[glow=red,2,300]"sorry aber mir ist ein fehler unterlaufen !

Ich wollte bis zum Festpreis machen!!!"[/glow]

nunja habe dem geschrieben das ich auf meinen artikel bestehe, mal schaun wies weiterghet.

updates folgen  ;D

[glow=red,2,300] [/glow]

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Montag, 14. August 2006, 02:34

Google einfach ein bisschen danach...

Es steht ja wohl außer Frage dass es ein Einstellungsirrtum war :-(

BSP:
http://www.netzwelt.de/news/70090-falsch…net-laptop.html

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Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 02:38

es gibt auch andere fälle wie z.b hier

http://www.netzwelt.de/news/68209-zwei-h…er-30-euro.html

des weiteren hat der verkäufer 16 seiner 20 bewertungen durch verkäufe erhalten und brauch mir nicht mit der ausrede kommen neu bei ebay oder noch nie was verlauft, zumal die letzten 5 aus verkäufen von rollerteilen sind

jitmo
[glow=red,2,300] [/glow]

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 02:39

Zudem: Fehler unterlaufen jedem mal... warum also jetzt darum so viel Wind machen...

Man In Blue
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Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Montag, 14. August 2006, 02:52

Du hast vermutlich keine Chance.
Nur eines von vielen Urteilen:

Zitat

Das Amtsgericht Kassel entschied im Urteil vom 30. Januar 2002 (Az. 410 C 5115/01) zu der Frage, ob ein Anfechtungsrecht im Sinne des § 119 BGB besteht, wenn man sich im Rahmen einer Internet-Auktion bei eBay vertippt hat. Im konkreten Fall entschloss sich der Verkäufer zum Verkauf eines noch neuwertigen Produktes zum Neupreis von etwa 1.000 Euro. Nachdem der Verkäufer die bei eBay vorgestellten Auktionsbedingungen akzeptierte und das Verkaufsangebot mit einem Startpreis von 1,00 DM abgab, klickte er in der Weise ein Feld an, dass er den Kaufgegenstand zugleich auch für 1,00 DM zum Sofortkauf anbot. Der spätere Käufer nahm das Angebot per Mausklick für 1,00 DM an, was die automatisierte Vertragsbestätigung von eBay auslöste. Der Käufer forderte den Verkäufer daraufhin dazu auf, das Gerät herauszugeben und erklärte sich bereit dafür 1,00 DM zu zahlen. Der Verkäufer erklärte seinen Irrtum und wolle nicht zu 1,00 DM verkaufen. Das Amtsgericht gab dem Verkäufer Recht, weil zwischen den Parteien kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. In diesem konkreten Fall nahm das Gericht einen zulässigen Widerruf der Willenserklärung gemäß § 119 Abs. 1 BGB an. Insbesondere stellte das Amtsgericht darauf ab, dass das Angebot des Verkäufers zum Sofortkauf für 1,00 DM beruhe offensichtlich auf einer fehlerhaften Eingabe in das System, die der Verkäufer unverzüglich richtiggestellt und damit angefochten hat.

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 04:49

www.bit-racer.de - The Community

Zitat von »-ManiaC-«

dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 07:13

Zitat

Der NEUPREIS liegt bei 202,90 € SOFORT - KAUF ist moeglich !!! Machen Sie mir einfach ein gutes Angebot !!!


steht so in der ersten auktion und ich denke er meint damit das du dich per mail mit ihm auf ein preis einigst und es dann für 1€ kaufst und ihm dann das vorher vereinbarte geld überweist, so spart er nämlich ne menge an ebay gebühren.

und sowas ist nicht rechtens also kann er auch nich sagen oh habe mich vertan, weil solange niemand geboten hat kann man die auktion ändern/lassen.,

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 07:27

ich würde mich trotzdem bei ebay beschweren, da er in seiner auktion deutlich einen verkauf ausserhalb der ebay-platform vorschlägt, was laut den agb von ebay nicht erlaubt ist.

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 10:13

EDIT : seite 1 mal ganz durchgelesen :-X


Würde mich trotzdem bei ebay beschweren

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 10:17

Zitat von »daNiel«

DU bist im Recht, du hast eine Auktion die laut Ebay i.O war (sonst wäre sie wohl nicht online gewesen) "gewonnen" bzw du hast einen Artikel via Sofort Kauf erworben.


Jaaa neee Iss klaaaaa xD

Du kannst versuchen ihm da n bisschen Druck zu machen, schreib halt n paar schön formulierte Mahnungen, vieleicht fällt er drauf rein...

Aber deinen Rechtlichen Anspruch da drauf kannst du vergessen, kein Richter der Welt würde da nicht den "Irrtum" erkennen...
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