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Studentische Hilfskraft x2

Mittwoch, 20. September 2006, 21:20

Hi,
ich werde bald wahrscheinlich einen Job als studentische Hilfskraft haben und hatte vor mich noch um einen zweiten zu bewerben. Wieviel darf ich mir denn als Student dazuverdienen? Bafög bekomme ich nicht, sondern nur etwas Geld im Monat von meinen Eltern. Versichert bin ich auch noch über selbige und das soll auch so bleiben.

Viele Grüße
Eike

Re: Studentische Hilfskraft x2

Mittwoch, 20. September 2006, 21:31

du kannst als studentische hilfskraft maximal 80 std im monat arbeiten, soweit ich informiert bin. zudem musst du natürlich damit rechnen, dass du renten- und krankenversicherung zahlen musst, wenn du über 400€ verdienst. ich würde darauf achten, mit beiden jobs nicht über 400€ zu kommen. achtung, wenns 2 verschiedene unis sind, eine 2te lohnsteuerkarte mit steuerklasse 6 beim bürgeramt abholen und im finanzamt ein freibetrag eintragen lassen, der ebenfalls auf der ersten lohnsteuerkarte notiert wird. so werden auch bei 2 lohnsteuerkarten keine beiträge abgezogen, sofern du unter 400€ mit beiden jobs zusammen bleibst!

PoRo69

Senior Member

Re: Studentische Hilfskraft x2

Mittwoch, 20. September 2006, 21:34

Servus,
die gesetzliche Krankenversicherung meiner Eltern hat Ärger gemacht, als ich im Monat mehr als 350€uro verdient habe. Ich musste daher eine Studenten Versicherung abschließen (50€uro im Monat). Ist angeblich so gesetzlich geregelt. Also, wenn dann unter 350 €uro im Monat, oder deutlich mehr :-)

Mfg PoRo
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Re: Studentische Hilfskraft x2

Mittwoch, 20. September 2006, 23:54

Wenn du mehr als ca 7500 € pro Jahr verdienst, musst du Abgaben zahlen und deine Eltern bekommen kein Kindergeld mehr. Darauf musste ich immer achten, damit mein Vater nicht böse wird... ::)

Mfg, sauerrahm.
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Re: Studentische Hilfskraft x2

Donnerstag, 21. September 2006, 00:08

Ab ca. 7500 Euro musst Steuern zahlen und ab ca. 8600 Euro kriegen Deine Eltern kein Kindergeld mehr AFAIK.
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

Re: Studentische Hilfskraft x2

Donnerstag, 21. September 2006, 00:10

^^Jepp,
mit der Grenze hatte ich bisher fast immer zu kämpfen. Es macht einfach keinen Sinn, sagen wir soviel mehr zu arbeiten, dass man statt 7500 Euro sagen wir 10000 Euro im Jahr verdient - wenn die Eltern dafür dann 1500 Euro Kindergeld verlieren, hat man im Prinzip vom Mehreinkommen nur noch 1000 Euro übrig, aber für 2500 Euro gearbeitet...

Gruß Hannibal

Re: Studentische Hilfskraft x2

Donnerstag, 21. September 2006, 14:10

ich würd es so machen: selbst krankenversichern (55€/monat oder so als student) und dann bis an die kindergeldgrenze arbeiten :) .. was heisst.. würd es so machen: so mach ichs seit ich student bin (und eigentlich alle die ich kenn) :) .. ein zweiter job würd da garnicht reinpassen von den Einnahmegrenzen.. und auch von der zeit her. irgendwann "will die Uni" auch etwas Aufmerksamkeit...
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Re: Studentische Hilfskraft x2

Donnerstag, 21. September 2006, 16:48

oh safti kennt sich aus :)

also die dak sagt, dass ich soviel geld verdienen darf wie ich will. solange ich nicht mehr als 20 stunden die woche arbeite darf ich über meine eltern versichert bleiben. was kommt sonst noch an abgaben auf mich zu? es wären ca 650€ im monat und um die 7500€ grenze im jahr mach ich mir keine sorgen, da kann ich einfach mal nen monat arbeitspause machen *g*

Re: Studentische Hilfskraft x2

Donnerstag, 21. September 2006, 16:56

Die Grenze ist übrigens auch nicht soooo fest.

Da kann man alles mögliche absetzten: Studiengebühren, Fahrtkosten, Fachbücher, Rechner...

Also da ist einiges machbar...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

PoRo69

Senior Member

Re: Studentische Hilfskraft x2

Donnerstag, 21. September 2006, 18:14

Hallo,
doch ich habe heute nochmal mit meinem Versicherungsmenschen gesprochen, und der hat folgendes gesagt:

"Wer als Student im Monat mehr als 350€uro verdient, fällt gesetzlich NICHT mehr in die Elternversicherung, sonder muss zwingend eine studentenversicherung abschließen. Die 350 euro beziehen sich dabei explizit nicht auf das jahr, sondern werden tatsächlich auf einzelne Monate bezogen. Als Ausnahme zur Regel gilt: Im Jahr 2 Monate über 350 Euro, kein Problem".

Und zum thema ich hab mal bei der DAK nachgefragt: Das hatte ich damals auch, es hieß : " Kein problem, können sie machen, gibt nichts zu beachten" - naja, bis dann vor 2 Wochen ein Brief ins Haus flatterte, und ich zum Nachzahlen aufgefordert wurde. Habe mich dann auch entsprechend informiert - siehe oben.

Mfg Poro

Edit: Mir fällt da gerade etwas ein: Obiges Bezieht sich auf Arbeiten neben dem Studium, nicht unbedingt auf eine Tät. als Student. Hilfskraft, ob es da dann unterschiede gibt, weiß ich nicht
Zu Verkaufen: Cuplex, Airplex 240 (orginal verpackt) bei Interesse Pm

Re: Studentische Hilfskraft x2

Donnerstag, 21. September 2006, 19:54

Meine Information bezüglich der DAK stammt von der Internetseite der DAK.

Re: Studentische Hilfskraft x2

Donnerstag, 21. September 2006, 19:58

Zitat von »Clark«

Die Grenze ist übrigens auch nicht soooo fest.

Da kann man alles mögliche absetzten: Studiengebühren, Fahrtkosten, Fachbücher, Rechner...

Also da ist einiges machbar...


Nennen sich Werbunskoste und kannst du pauschal mit 900Euro berechnen, drüber musst du alles nachweisen :)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Studentische Hilfskraft x2

Freitag, 22. September 2006, 07:15

Zitat von »x-stars«



Nennen sich Werbunskoste und kannst du pauschal mit 900Euro berechnen, drüber musst du alles nachweisen :)


Jepp - und ab nächstem Jahr wird es mit den Fahrtkosten schwierig, weil die Entfernungspauschale dann erst ab dem 20. Kilometer bezahlt wird >:(

Wenn man mal mehr als 80 Stunden im Monat arbeitet, muss man zusätzlich Lohnsteuer bezahlen. Die bekommt man aber in der Regel am Jahresende erstattet - also bloß eine Art zinsfreies Darlehen an Vater Staat.

Gruß Hannibal

Re: Studentische Hilfskraft x2

Freitag, 22. September 2006, 13:31

die krankenkasse meldet sich erstaunlich schnell bei dir wenn sie merken, dass sie Geld von dir bekommen können ;) von daher musst du vielleicht im Vorfeld nichtmal unbedingt groß was klären. Einfach bei deinem/n Arbeitgeber/n angeben dass du bei eben deiner Versicherung versichert bist. (edit: einfach mal anrufen, die sind immer extrem freundlich und hilfsbereit.. zumindest bei der TK :) )

Weitere Ausgaben sind eben das, was man als Student so braucht, die sind aber unabhängig davon, ob du selbst arbeitest oder das geld vom himmel regnet :)

Ausser der Krankenversicherung läuft bei mir alles andere noch über meine Eltern mit.. Glaube ich zumindest ;)
V: Cuplex (sock. 478), Twinplex (gf-4 halterung), Airplex-Classic, Eheim 1046, div. Winkel, 2 Gehäusedurchführungen... alles Plug'n'Cool