T-Online ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert: Sie dürfen ab sofort nicht mehr die Verbindungsdaten von "Holger Voss" einem Telepolis leser speichern.
Das interessante dabei ist: Die Begründung warum sie es nicht dürfen ist nicht auf diese Person beschränkt.
Artikel
D.h. jeder kann jetzt von seinem Provider, insofern er eine Flatrate (eine echte, also Volumen UND Zeitunabhängig) hat, verlangen, dass er die Verbindungsdaten nicht speichert.
Eine Musterklage ist
hier zu finden.
Interessanterweise kann man das Urteil sogar noch weiter auslegen: Theoretisch dürfen nirgends mehr Verbindungsdaten gespeichert werden, solange es nicht für Abrechnungszwecke unbedingt benötigt wird. D.h. theoretisch wäre damit sogar die Speicherung meiner IP Adresse hier illegal...
Mal schaun, wann die ersten Forenbetreiber abgemahnt werden, weil sie die IP-Adresse speichern.
Datenschutzrechtlich ist dieses Urteil natürlich zu begrüssen, aber ob das gesellschaftlich positiv ist, kA.
PS: Alles IANAL!
Gruß
Clark
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Ich sehe gerade der Link für den Artikel is ja vöällig falsch:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23914/1.html
das is der richtige. sry...
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