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masterofkame

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an die jus/jura kollegen...

Mittwoch, 6. Dezember 2006, 16:14

hallo erstmal...

hab morgen verfassungsrecht prüfung und hätte da 2 fragen...

1.) wie lautet die genaue def. der authentischen interpretation
und wo gibts da probleme bei neuerlicher gesetzgebung usw. ?

2.) was genau ist der unterschied zw. enthebung und entlassung?

hab zwar gegoogelt aber nix brauchbares gefunden...

vielen dank im voraus

lg
andi


edit:
also was ich gefunden hab in den dicken wälzern *g
authentische interpret. ist wenn der gesetzgeber einen
neuerlichen akt der gesetzgebung interpretieren bzw.
die auslegung des "alten" klären.

quasi authentisch wäre zb. (österreich speziell) der
rechtssatz eines gesetztesprüfungsverfahren des VfGH.

für ergänzungen wäre ich sehr dankbar...
und für frage 2 sowieso ;)

lg

Minusch@Linux

unregistriert

Re: an die jus/jura kollegen...

Donnerstag, 7. Dezember 2006, 10:57

Kann nur was zu 2. sagen:

Die Enthebung bezieht sich nur auf das Amt welches Ausgeübt wird, d.h. der Enthobene ist weiter im Unternehmen beschäftigt -> Personalratsvorsitzende. Dieser wird enthoben, aber nicht entlassen.

Die Entlassung bezieht sich auf das vollständige ausscheiden aus dem Unternehmen.

Eine Enthebung zieht nicht zwangsweise eine Entlassung nach sich -> z.B. Alter oder Krankheit

Eine Entlassung jedoch beinhaltet zwangsweise eine gleichzeitige Enthebung.

Ich hoffe, das ist richtig.

Gruß
UadE