hallo erstmal...
hab morgen verfassungsrecht prüfung und hätte da 2 fragen...
1.) wie lautet die genaue def. der authentischen interpretation
und wo gibts da probleme bei neuerlicher gesetzgebung usw. ?
2.) was genau ist der unterschied zw. enthebung und entlassung?
hab zwar gegoogelt aber nix brauchbares gefunden...
vielen dank im voraus
lg
andi
edit:
also was ich gefunden hab in den dicken wälzern *g
authentische interpret. ist wenn der gesetzgeber einen
neuerlichen akt der gesetzgebung interpretieren bzw.
die auslegung des "alten" klären.
quasi authentisch wäre zb. (österreich speziell) der
rechtssatz eines gesetztesprüfungsverfahren des VfGH.
für ergänzungen wäre ich sehr dankbar...
und für frage 2 sowieso
lg