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Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 14:23

Hi Leute,

ich habe eine Frage zum Widerrufsrecht bei Bestellungen im Internet. Wann und wie weit darf ein Händler den Erstattungsbetrag beschneiden, wenn der Endkunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht?
Es geht darum, dass ich eine CPU bestellt habe, diese zum Testen verbaut wurde und sich rausstellte, dass die CPU nicht unterstützt wird - der Sockel stimmte und Vorgänger wurden auch unterstützt. Im Einsatz war die CPU wenn überhaupt nur 10 Minuten gewesen. Nun hat der Händler - still und heimlich - mir das Geld zurücküberwiesen und den Betrag um etwas mehr als 13% beschnitten, auf dem Verwendungszweck steht "-10% WERTERSATZ". Ich habe keinerlei Aufschlüsselung darüber erhalten, wie sich dieser Wertersatz zusammensetzt bzw. warum er überhaupt erhoben wurde, noch habe ich eine Nachricht darüber erhalten, dass ich Wertersatz leisten muss - was ich auch nicht erwartet habe, wenn ich die Ware wie im Auslieferungszustand zurücksende.

Nun wollt ich von Euch wissen, wie sowas zustande kommen kann und vor allem warum? Auf eine bisherige Mail an den Händler habe ich bisher keine Antwort erhalten.

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 14:31

War die Ware verpackt (Reatail btzw. boxed)? Das Widerrufsrecht bezieht sich auf jeden Fall darauf, die Ware "wie im Laden" prüfen zu können - ich hab noch nie etwas im MediaMarkt ausgepackt und verbaut :-/.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 14:33

Ich weiß es hilft dir nicht weiter aber trotzdem:

Ich habe mal eine CPU mehrere Tage getestet, samt übertakten. Ich hab den vollen Betrag wieder bekommen. Ist aber auch schon 1-2 Jahre her!

Gruß, Buz
HONDA = Höllischer Orgasmus Nach Dem Anlassen

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 14:36

haha sag ich da nur

also ein fuer alle mal...

waren die im internet gekauft werden duerfen nicht wahrlos behandelt werden. der haendler darf bis zu 50% einbehalten wenn du die ware zurueckschickst, EGAL wie geil du sie behandelt hast.
und das is auch gut so... das verbraucherschutz gesetz is eh schon ziemlich krass pro dummer user und contrag lustiger haendler.

also freu dich dass es nur 10% waren!

mfg

leif

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 14:42

@notgnixeL:
Deine Kundenmails schreibst du aber schon noch in korrektem Deutsch, oder ;)

Wenn die Verpackung versiegelt war, oder es ersichtlich ist, dass diese geöffnet und der Inhalt verwendet wurde, kann der Händler einen angemessenen Wertersatz für Gebrauchsvorteil einfordern.

z.B. Wertersatz durch Verschlechterung der Ware/Siegel/Verpackung

Man bedenke, dass man selbst keinen vollen Wert zahlen möchte, wenn man eine aufgerissene oder beschädigte Verpackung erhält.

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 14:43

Zitat von »notgnixeL«


waren die im internet gekauft werden duerfen nicht wahrlos behandelt werden. der haendler darf bis zu 50% einbehalten wenn du die ware zurueckschickst, EGAL wie geil du sie behandelt hast.
und das is auch gut so... das verbraucherschutz gesetz is eh schon ziemlich krass pro dummer user und contrag lustiger haendler.


Naja, wenn nix in den AGB dazu steht, so darf er genau 0.0% abziehen und nicht einen Cent mehr.

Wenn es in den AGB aufgeschlüsselt ist, so hast du das ja beim Kauf akzeptiert...

IANAL...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

powerslide

unregistriert

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 14:52

nein.. das muss NICHT in den AGB's stehen. das ist eine klausel des FAG.

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 14:53

nö fragmaster ;D die versuch ich immer in tuerkisch zu schreiben aber da bin ich noch nich so gut :D

@clark
das ist eine vorraussetzung die jeder shop eigentlich erfuellt :)
solange der anwalt beim ausarbeiten nich total geschludert hat

wobei ich mir bei der vorrausetzung noch nichmal sich bin. ich glaube eher dass man das auch so darf allerdings bin ich mir hier absolut nich sicher. muesste mal jemand das bgb durchforsten

mfg
leif

Kamelhoecker

unregistriert

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 15:09

Zitat von »notgnixeL«

haha sag ich da nur

also ein fuer alle mal...

waren die im internet gekauft werden duerfen nicht wahrlos behandelt werden. der haendler darf bis zu 50% einbehalten wenn du die ware zurueckschickst, EGAL wie geil du sie behandelt hast.
und das is auch gut so... das verbraucherschutz gesetz is eh schon ziemlich krass pro dummer user und contrag lustiger haendler.

also freu dich dass es nur 10% waren!

mfg

leif


Das darf ich doch mal kurz ein wenig "beschneiden"...

Zitat


b) Verbraucher muss Wertersatz leisten

Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Die Tatsache somit, dass ein Verbraucher eine Sache ausgepackt hat und sie dadurch gegebenenfalls durch den Unternehmer nicht mehr zu verkaufen ist, fällt dem Verbraucher nicht zur Last.

Auch hier ist eine Belehrung Voraussetzung dafür, dass eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers besteht. Der Verbraucher muss deutlich und unmissverständlich darüber informiert werden, dass er die durch Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu ersetzen hat. Es ist daher anzunehmen, dass der Unternehmer dem Verbraucher auf den voraussichtlichen Umfang der allein durch die Ingebrauchnahme eingetretene Wertminderung hinweisen muss. Ferner muss der Verbraucher darüber informiert werden, wie er die drohende Wertminderung vermeiden kann.

quelle

Also wäre doch eher mal die Frage :
Wurdest du darüber aufgeklärt, dass du Wertersatz leisten musst? in den AGBs evtl ?
Wenn ja: hast du die CPU ausgepackt und dann mit WLP beschmiert und dann aufs Board setzen wollen, oder hast du nur ausgepackt, gesehen passt nicht, und wieder eingepackt .. wenn das der fall ist würde ich mich mit dem Verkäufer nochmal in verbindung setzen .. denn wie man im Quote erkennt, ist das KEINE Berechtigung Wertminderung einzufordern ;)

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 15:20

Danke Kamelhoecker für den Link.

Ich wurde über die Möglichkeit des Wertersatzes belehrt, wie folgt:

Zitat

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Die Verpackung wurde von mir geöffnet, das Siegel entsprechend entfernt bzw. zerstört durch einen Schnitt, die CPU wurde verbaut, WLP wurde verwendet und es stellte sich dadurch raus, dass die CPU nicht unterstützt wird. Also ausgebaut, WLP komplett entfernt, wieder in die OVP gepackt und in der Versandverpackung vom Händler zurückgeschickt. In meinen Augen war es nur eine Prüfung der Sache, keine Benutzung wie bei einem Besitzer.

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 15:23

Zitat von »powerslide«

nein.. das muss NICHT in den AGB's stehen. das ist eine klausel des FAG.


Schade, dass es kein F A G gibt... ;)

ausm BGB
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Und ich würde mal fast behaupten, dass sogar ein _kurzfristiger_ Einbau einer CPU dem bestimmungsgemässen testen entspricht (auch mit WLP) und somit keinerlei Wertersatz zu leisten ist.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 15:33

du hättest aber vorher schauen können, ob die cpu von deiner hardware untestützt wird bevor du sie überhaupt bestellst.

somit hast du dies versäumt und dem verkäufer unnötig kosten verursacht. also war es dein fehler, dass der verkäufer jetzt die gebrauchte ware nochmal verkaufen muss.
von daher sind doch 13% absolut ok.
du solltest da auch mal versuchen die seite des verkäufers zu verstehn ;)
[CENTER][/CENTER]

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 15:41

Zitat von »Patrickclouds«


du solltest da auch mal versuchen die seite des verkäufers zu verstehn ;)


wenn nur alle so denken wuerden haetten wir ein reicheres und besseres deutschland.. aber das verstehen die meisten ja garnich dass am anderen ende meistens auch jemand mit familie sitzt :-/

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 16:37

deshalb kauft man solche sachen wenn man sich unsicher ist beim händler vor ort. der kann dir vermutlich vorher sagen passt ned oder lässt mit sich reden.

Jedenfalls hast du den Auslieferungszustand verändert, somit ist ne kleine Wertminderung imho total in Ordnung.

man sollte halt genau wissen was man bestellt und sonst: ebay
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 17:02

Zitat von »Patrickclouds«

du hättest aber vorher schauen können, ob die cpu von deiner hardware untestützt wird bevor du sie überhaupt bestellst.

Ich habe vorher geschaut und sogar meine bisherige Hardware in Form eine aktuellen BIOS Updates durch den Hersteller angepasst, so dass die CPU laufen sollte, was sie dann aber nicht getan hat. Von daher kann man mir nicht unterstellen ich hääte versäumt mich vorher zu informieren.
Ebensowenig habe ich den Auslieferungszustand der Ware in so weit verändert, als dass ich die Verpackung geöffnet habe.

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 17:09

Zitat von »KingofBohmte«


Ebensowenig habe ich den Auslieferungszustand der Ware in so weit verändert, als dass ich die Verpackung geöffnet habe.


hä? wie hast du die CPU getestet ohne die verpackung zu öffnen?
*verwirrt*

kein wunder dass die nicht funktioniert hat
;D

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 17:20

"als das" ist in diesem Fall die Einschränkung, Dominic:

Ist so, als ob man das Auto nach der Probefahrt zurückbringt: Es ist nichts anders, außer der kleinen Delle vorn, als ich Frontal vorm Baum gelandet bin ::).

Im Ernst, auch wenn die CPU wie neu ist, was würdest du tun, wenn du eine CPU geliefert kriegst, an der das Herstellersiegel (dass nciht ohne Grund dort ist) durchgeschnibbelt ist, die CPU also offensichtlich schon mal von jemandem "begutachtet" worden ist? Meine Reaktion wär: Zurück damit.
Hat übrigens auch einen Grund, warum Tray-CPUs günstiger sind als "boxed"-Varianten - und es liegt nicht an dem schönen Herstellerlogo auf der Verpackung :P.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 17:27

Zitat von »x-stars«

"Im Ernst, auch wenn die CPU wie neu ist, was würdest du tun, wenn du eine CPU geliefert kriegst, an der das Herstellersiegel (dass nciht ohne Grund dort ist) durchgeschnibbelt ist, die CPU also offensichtlich schon mal von jemandem "begutachtet" worden ist?

Mag sein, aber lt. dem Qote vom Kamelhoecker ist die Öffnung der OVP kein Grund zur Wertminderung.

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 17:31

wieviel sind denn diese 10%? 10€ oder 50€?

Re: Das Widerrufsrecht und seine Folgen

Freitag, 8. Dezember 2006, 19:18

Sie froh, das Du die Ware überhaupt wieder losgeworden bist.

Viele örtliche Händler nehmen die Ware überhaupt nicht wieder zurück.
Da kannste froh sein, wenn der Online Händler Dir nur 13% abgezogen hat.