Eben über dieses "gerechtfertigt" läßt sich trefflich streiten.
Ich kenne leider nicht die Definition für "prüfung der Sache" im Rahmen einer CPU.
Hierfür sollte man vielleicht mal in einer Uni in ne Bib gehen und JUS/NJW studieren gehen (Juristische Zeitschriften mit Urteilssprüchen).
Ich kann nur sagen, dass es sicherlich ein streitpunkt ist, ob die CPU nur geprüft wurde, oder ob das über das Prüfen hinausgeht.
Insofern kann es sich durchaus lohnen, den Verkäufer darauf aufmerksam zu machen.
Vielleicht schickt der einem sogar ein Urteil, wo es explizit drinnsteht. Nobody Knows.
Aber :
wer hier behauptet, es sei gerechtfertigt, die 13% abzuziehen, der stelle hier bitte den Link rein, in dem ein deutsches Gericht einem solchen Verhalten die Legitimation erteilt hat! Dabei bitte beachten das es um eine CPU geht und nicht um einen beliebigen Elektroartikel .. Juristen sind bei sowas sehr penibel.
Danke