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JIM

Full Member

Rechtsfrage zu Gewährleistung

Montag, 26. Februar 2007, 14:05

unsere firma "WEB" hat im jahr 2003 ca. 2000 produkte an eine große discounterkette "XY" verkauft. diese produkte wurden zum größten teil an endverbraucher verkauft. die letzten 100 produkte wurden von "XY" an einen ebayhändler verkauft. der hat wiederrum an endverbraucher mit rechnung und ausgewiesener MWst. verkauft. ein endverbraucher beanstandet das produkt nun bei uns, er legt uns eine rechnung vom 5.5.06 vor. müssen wir die gewährleistung erbringen?

"XY" hat im jahr 2005 nochmal unsere produkte aus restbeständen verkauft. wann startet die gewährleistung?
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Shoggy

Sven - Admin

Re: Rechtsfrage zu Gewährleistung

Montag, 26. Februar 2007, 14:16

Afaik nein da die Gewährlseitung nur beim Händler geltend gemacht werden kann bei dem die Ware erworben wurde.

Wikipedia bringt es da in einem Satz auch schon deutlich auf den Punkt:

"Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette."

Stefan_K.

Moderator

Re: Rechtsfrage zu Gewährleistung

Montag, 26. Februar 2007, 14:20

Garantie gibt es aber auf das Produkt nicht, oder ?

JIM

Full Member

Re: Rechtsfrage zu Gewährleistung

Montag, 26. Februar 2007, 14:21

Zitat von »Stefan«

Garantie gibt es aber auf das Produkt nicht, oder ?



nein, es gibt keine garantie
Asus A7N8X-E Deluxe nForce2 AMD Athlon XP 2500+ 333-FSB 512 MB@XP 3200+ 2x 1024MB G.Skill PC400 CL2.5 Dual-Channel Sapphire X800 pro Creative Soundblaster Audigy 2 zs

Zettih

God

Re: Rechtsfrage zu Gewährleistung

Montag, 26. Februar 2007, 14:39

Dann seid Ihr IMHO 'raus, die ges. Gewährleistung ist Sache des Händlers.

Es sei denn, Ihr habt damals irgendwelche Sondervereinbarungen mit dem Discounter abgeschlossen, in denen Ihr Eusch zur Abwicklung der Gewährleistungsansprüche an den Discounter verpflichtet.

Oder es handelt sich um einen Sicherheits-Mangel oder konstruktiven Fehler - dann müsstet Ihr Euch IMHO das Thema "Produkthaftung" mal genauer ansehen.

Alles ohne Gewähr, bin auch kein Jurist.

Bluefake

God

Re: Rechtsfrage zu Gewährleistung

Montag, 26. Februar 2007, 20:58

Beim beiderseitigen Handelskauf gemäß § 377 HGB besteht die Obliegenheit des jeweiligen Käufers, Mängel der Kaufsache unverzüglich zu rügen. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, gilt die Ware als genehmigt, so dass alle Ansprüche gegen den Lieferanten wegen dieses Mangels ausgeschlossen sind.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.