Und vor Ende März wurde das Arbeitsverhältnis ja offensichtlich auch beendet, soviel zum rechtlichen Verfall des Resturlaubs vom Vorjahr
Mal ganz abgesehen davon was Dir rechtlich zusteht, wie steht denn der Betrieb zu der Sache? Im Streitfall dürfte da doch schon eine telefonische Betratung durch einen Anwalt Klarheit darüber bringen, wie die Rechtslage in Deinem Fall genau ist.