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TheJoker

God

Mal wieder was zum Mietrecht - Kaution

Sonntag, 20. Mai 2007, 12:26

Hi,

ich muss für die Schilderung der Situation etwas ausholen:

Vor gut zwei Jahren habe ich mit noch zwei anderen eine WG gegründert. Kurz darauf kam noch ein vierter dazu, da es eine Wohnung eigentlich für vier Personen ist.

Ich selber bin der Hauptmieter, alle Anderen haben einen Untermietvertrag mit mir. Die Kaution betrug 2120€. Da wir zu dritt waren, haben wir also jeder 710€ beigesteuert, und diese an den "eigentlichen" Vermieter (also meinen Vermieter) gegeben.

Einer der vier ist nun Ende letztes Jahr ausgezogen, und ein neuer kam hinzu- mit der Kaution haben wir es so geregelt, dass der neue Mieter die Kaution an den gibt der auszieht, um das möglichst einfach zu machen. Der neue Mieter hat also die Kaution an mich gezahlt, und ich habe sie dem der auszieht weitergegeben.
Allerdings waren das nicht die 710€, sondern 530€, da es ja mittlerweile vier Personen sind. Der Ausziehende war mit diesem Betrag einverstanden, da wir mit dem Differenzbetrag einige interne Neuanschaffungen gemacht hatten (schon während er bei uns wohnte), an denen er beim Auszug nicht mehr interessiert war- es war also OK für ihn NICHT die 710€ zu bekommen.
Ist etwas schwierig zu beschreiben, es geschah aber alles mit seinem Einverständnis. Quittung über die 530€ von mir an ihn existiert.

So, nun bekomme ich gestern einen Brief vom Arbeitsamt. Daran schreiben sie, dass sie mir für den ausgezogenen die 710€ Kaution überwiesen hatten, und diese nun gerne verzinst zurück haben wollen, da das Mietverhältnis beendet wurde.
Der Ausgezogene war damals arbeitslos, ich wußte aber bis heute nicht dass die Kaution vom Arbeitsamt bezahlt wurde- wenn ich mich recht erinnere habe ich die Kaution von ihm damals in bar erhalten.

Wie gehe ich nun am Besten vor? Ich würde eigentlich gern zurückschreiben, dass die Abrechnung persönlich gemacht wurde und das Geld persönlich übergeben. Von der Involvierung des Arbeitsamts wußte ich ja gar nichts. Und sie sollen sich daher direkt an den Ausgezogenen wenden.

Ist das OK? Wie sieht das mit der Verzinsung aus, und mit der Sache dass er "nach Absprache" nicht die gesamte Kaution zurück erhalten hat?
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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Mal wieder was zum Mietrecht - Kaution

Sonntag, 20. Mai 2007, 12:33

Also in der Regel ist der "Vermieter" dafür verantwortlich, dass die Kaution auf einem Sparbuch landet mit der "normalen" Verzinsung die es halt so gibt. Wenn DU einen Untermietvertrag mit ihm hattest dann wäre das also DEIN Part gewesen, bzw. DEIN Vermieter sollte dies mit den gesamten 21xx Euro auch so handhaben. Dann ist es im Weiteren so, dass die Kaution NICHT verrechnet werden darf für Mietrückstände etc... Technisch gesehen müsstest Du ihm also die kompletten 710 Euro (INCL. QUITTUNG!) geben, und er gibt Dir dann eine Abstandssumme zurück wegen der Anschaffungen während der Mietdauer. Das nun das Arbeitsamt ins Spiel kommt verkompliziert natürlich alles, denn die sind unberechenbar ;D ;D Vielleicht reicht es das ganze mal so zu schildern, vielleicht zerren sie Dich aber sonst auch vor den Kadi... In Zukunft lieber gleich wasserdicht vorgehen... Zur Not -> Anwalt fragen

den

Senior Member

Re: Mal wieder was zum Mietrecht - Kaution

Sonntag, 20. Mai 2007, 13:17

Schreib dem Arbeitsamt, dass Du Deinen Pflichten aus dem Mietvertrag nachgekommen bist, indem Du die Kaution an den Untermieter direkt zurückgezahlt hast (Quittung beifügen), verbunden mit der Auffoderung sich wegen etwaigen Rückfoderungsansprüchen an diesen zu halten. Die Verrechnungsgeschichte würd ich zunächst mal außen vorlassen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

TheJoker

God

Re: Mal wieder was zum Mietrecht - Kaution

Sonntag, 20. Mai 2007, 13:57

Ja, so ungefähr hatte ich das vor.
Die Frage ist nur, was die dann sagen, wenn auf der Quittung nur 530€ stehen. Mit dem ausgezogenen Mieter habe ich keinen besonderen Kontakt mehr, weiß aber dass er finanziell nicht besonders gut dasteht. Von daher wird das dann wohl nochmal auf mich zurückkommen, spätesens wenns um den Differenzbetrag geht.

Aber dazu mail ich mal eben nen befreundeten Anwalt an :)
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