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masterofkame

Full Member

rechtsfrage --> mietrecht

Sonntag, 17. Juni 2007, 00:08

hallo erstmal:

bitte nur antworten von den juristen unter euch
und kein laienwissen.

habs schon in meinem uni-forum gepostet aber da is
glaub ich im moment keiner mehr on. vielleicht ja hier
im ac-forum.

link:
http://www.freeforen.com/phpbb/phpbb1369…nsforum-f4.html
--> mietrechtsfall geht nur mit anmeldung...

is zwar nach österreichischem recht, aber viell. gibts ja gute
denkanstöße....

könnt hier im ac forum posten.


lg und vielen dank schonmal im vorraus
andi


ps: hier der fall

es geht prinzipiell um ne kündigung wegen lärmbelästigung des nächtens
durch musik, laute stimmen usw. sprich fall von § 30/2 Z3 MRG.

wie der Vermieter den Mieter aus der Mietwohnung kündigen kann,
falls Z3 vorliegt ist klar, jedoch wie sieht es umgekehrt aus, wenn
folgende sv-lage gegeben ist.


also wie gesagt lärmbelästigung des nächtens (s.o.).
Die polizei wurde nie gerufen und auch eine persönliche Abmahnung
des Mieters durch die Parteien wurde nicht vorgenommen.
Die Vorfälle wurden lediglich telefonisch beim Vermieter angeprangert.
Dieser informierte den mieter 1 malig per telefon, dass beschwerden
vorliegen würden und der mieter dies zu unterlassen hätte (wegen
beschwerden von vor 1 woche), der mieter respektierte dies und
unterließ jegl. ruhestörung. Er wurde jedoch 1 woche später erneut
vom vermieter angerufen wobei ihm dieser mit der fristlosen kündigung
drohte, da es schon wieder "anrufe" gab, falls es erneut zur ruhestörung käme.
(zeitliches problem hier:)
1. ruhestörung 1. Woche d. Monats
2. ruhestörung 2. woche d. monats
jedoch kam der anruf wegen des 1. vorfalls erst nach der 2. störung
und der 2. anruf wegen des 2. vorfalls eine woche später, also i.d. 3. woche.


die fragen jetzt:
was kann der mieter gegen eine evntl. kündigung machen
und ob der mieter überhaupt kündigen od. unterlassungsklage nach ABGB
wirken kann?
und wie das unterlassen d. Störungen nach dem ersten anruf
im hinblick auf den 2. anruf zu werten ist, da der mieter erst
kenntnis der störung der anderen Parteien im Haus mit dem 1. anruf erhielt,
er aber generell einsieht dass die nachtruhe zu waren ist.




meine meinung:

was er tun kann:
Ruhestörungen generell zu vermeiden (ist klar), gegen die kündigung
binnen 14 tagen beim zuständ. bg einspruch erheben mit begründung
er habe die nachbarn nicht gestört (--> beweislage).
ich denke dass vor gericht hier nicht bewiesen werden kann, dass
eine konkrete störung vorliegt, da es zu keiner persönlichen abmahnung
durch die anderen parteien gekommen ist und auch keine polizei
vor ort war (evtl. verwR-strafe..., oder 108? stgb).

der mieter kann natürlich kündigen, jedoch wird er nicht erfolg haben.


bezügl. der 2. mahnung per telefon:
er reagierte auf die erste mahnung mit der er kenntnis davon erhielt,
dass die anderen Parteien sich gestört fühlten, was er vorher nicht
wusste da wie schon gesagt keine polente und keine pers. abmahnung.
die 2. mahnung betraf geschehnisse die VOR der ersten mahnung
stattgefunden haben, also wird sie durchs reagieren auf die 1. mahnung
belanglos wurde.

den

Senior Member

Re: rechtsfrage --> mietrecht

Sonntag, 17. Juni 2007, 11:01

jo seh ich genau so. ;D ganz im ernst: in einem deutschen forum für wasserühlungen stehen die chancen ziemlich schlecht, dass du einen experten für östereichisches mietrecht findest. und mich da jetzt einzulesen hab ich ehrlich gesagt keine lust. :P
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

sebastian

Administrator

Re: rechtsfrage --> mietrecht

Sonntag, 17. Juni 2007, 12:40

Zitat von »3er_andi«


bitte nur antworten von den juristen unter euch
und kein laienwissen.

soetwas ist in deutschland nicht erlaubt da es einer rechtsberatung sehr nahe kommt.

Zitat


link:
http://www.freeforen.com/phpbb/phpbb1369…nsforum-f4.html
--> mietrechtsfall geht nur mit anmeldung...

dann melde dich da an!

Da wir uns mit einem solchen Thema nur mehr ärger einhandeln könnten, nicht das du dich dann im rechtsstreit auf das Forum berufst. Ist hier dicht.
Es gibt genug Beratungsstellen zum Thema Mietrecht. Auch sollte dir ein Anwalt für wenige EUR schon mal sagen können in welche Richtung du dich bewegen musst und wie die Lage Juristisch aussieht. Aber im Forum wirst du dafür keinerlei Antworten finden.
Topic Closed.

Sebastian