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Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 16:18

http://www.rechtslexikon-online.de/Nicht…eschaeften.html

da steht:

"Ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wird es so angesehen, als sei es überhaupt nicht vorgenommen worden."

aber, gibts dazu auch einen § ?
also wenn ich zb § 105 Abs 1 BGB nehme,
dann steht da:

"Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig."

aber was sind die folgen?

oder gehört das zum "allgemein" wissen?

(hoffentlich versteht jemand meine frage)

thx

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 17:11

Zitat von »futureintray«

http://www.rechtslexikon-online.de/Nicht…eschaeften.html

da steht:

"Ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wird es so angesehen, als sei es überhaupt nicht vorgenommen worden."

aber, gibts dazu auch einen § ?
also wenn ich zb § 105 Abs 1 BGB nehme,
dann steht da:

"Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig."

aber was sind die folgen?

oder gehört das zum "allgemein" wissen?

(hoffentlich versteht jemand meine frage)

thx


Wenn ich es richtig verstehe :

Ein 10 Jähriger kauft einen Maserati im Autohaus -> Kaufvertrag nichtig.

Du lässt Dein Testament auf einer Serviette von jemand anderem schreiben -> Nichtig

Eine Bank gewährt Dir einen Kredit, auch wenn sie weiss, dass Du ihn nie zurückzahlen kannst -> Sittenwidrig

Oder was meinst Du nun genau ?

Die Folge sollte wohl die Rückabwicklung des Geschäftes sein, bzw. die Stornierung.

Stell doch mal lieber die Frage HINTER der Frage.
Aus welchem Vertrag willst Du raus ?

Re: Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 17:21

max.. super gefaehrliches halbwissen hier!

1) der junge darf den maserati kaufen wenn die einwilligung im nachhinein abgegeben wird vom erziehungsberechtigten
2) ist gueltig da es sich hierbei um dein testament handelt (einseitige willenserklaerung mit einwilligung)
3) sittenwidrig is zwar shice aber erlaubt ;) und ja sowas nachzuweisen is ne andere geschichte

4) was future meint ist die im nachhinein vorgenommene anulierung oder fuer nichtig erklaerte willenserklaerung. sprich hat nie stattgefunden

mfg
leif

den

Senior Member

Re: Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 17:25

Nichtigkeit ist nicht gesetzlich definiert, eine Willenserklärung, die nichtig ist, entfaltet keinerleit Rechtswirkungen, dementsprechend kann kein wirksames Rechtsgeschäft zustande kommen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 17:26

ok, das wollte ich wissen.
danke für die antworten !

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 17:57

Zitat von »notgnixeL«

max.. super gefaehrliches halbwissen hier!

2) ist gueltig da es sich hierbei um dein testament handelt (einseitige willenserklaerung mit einwilligung)

mfg
leif


Rrrrichtig, deshalb ist das Forum ja auch keine Rechtsberatung....

Zum Testament :

"Ein Testament muß grundsätzlich – und zwar vom ersten bis zum letzten Buchstaben – eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein mit Schreibmaschine oder Computer geschriebenes Testament ist daher unwirksam, ebenso eine letztwillige Verfügung, die der Erblasser auf Tonträger gesprochen hat. Wird die Form nicht eingehalten, ist das Testament ungültig mit der Folge, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt"

Re: Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 18:23

önk... ein maschinell erstelltes testament ist gueltig unter notarieller beurkundung :P

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 18:25

Zitat von »notgnixeL«

önk... ein maschinell erstelltes testament ist gueltig unter notarieller beurkundung :P


Klugscheiss ON

Davon steht da aber gaynauso wenig wie davon, dass bei dem Bengel zum Autokauf die Eltern nachträglich zustimm0rn...

/Klugscheiss OFF

Re: Nichtigkeit?

Montag, 16. Juli 2007, 21:14

Zitat von »notgnixeL«

önk... ein maschinell erstelltes testament ist gueltig unter notarieller beurkundung :P

Geht ja auch gar nicht anders da vor allem sehr alte Menschen teilweise gar nicht mehr in der Lage sind richtig zu schreiben.

Re: Nichtigkeit?

Dienstag, 17. Juli 2007, 01:55

Zitat von »Shoggy«


Geht ja auch gar nicht anders da vor allem sehr alte Menschen teilweise gar nicht mehr in der Lage sind richtig zu schreiben.


Ein Testament ist so gut wie der Richter, der darüber urteilt!

Ein Beispiel aus meiner Familie gefällig?

Meine Mutter vermachte im Morphin Rausch Ihr Erbe.
Anfechtbar ist das nicht, da ein Morfinrausch nicht nachweisbar, denn es wird nur die Tagesdosis notiert, nicht der Schmerzschub, und war eigenhändig abgeschrieben "vor Zeugen" mit vielen Rechtschreibfehlern, welche nichtmal den Lebenspartner richtig schreiben konnte (obschon sie seit Jahren Rechnungen für Ihne geschrieben hatte) usw....

Resumee:
- Laut Arzt nicht fähig ein Testament zu schreiben
- Laut Gutachter, unter den Medis gar kein Problem....
(Der Gutachter würde mit den Medis die Tür zum Gericht nicht finden (Selbstversuch mit 50%))
- Der Richter glaubt dem Gutachter....
- Ein Versuch dem Richter die Medis zu geben klappte nicht ::)


na, ja - Recht haben und Recht bekommenb in Deutschland ist seeeehr schwer....
Da könnte ich noch mit Mietrechtsstreitigkeiten kommen.... :-X

Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Nichtigkeit?

Dienstag, 17. Juli 2007, 13:34

egal,
heute wirtschaftsprivatrecht geschrieben.
nur ein fall war nichtig, und zwar der wegen schwarzarbeit.

denke ich hab bestanden... hoffentlich ^^