Erstmal Korrektur: Stimmt, die zulässige Gesamtmasse zählt in diesem Fall - hatte ich mit der Anhängelast verwechselt (man darf auch einen 2t-Hänger - mit Führerscheinklasse BE - ziehen, solange das tatsächliche Gewicht des Hängers die Anhängelast nicht übersteigt).
Den Wohnwagen den man mit B fahren darf möcht ich mal sehen... :
Man In Blue
Das richtige (leichte) Zugfahrzeug vorausgesetzt: Sehr viele. Für B gilt:
Anhänger bis 0,75 t zulässiges Gesamtgewicht oder als Zug bis 3,5 t Gesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht d. Anhängers nicht größer als Leermasse d. Zugfahrzeuges)
D.h., wenn ich ein Zugfahrzeug habe, welches leer 1,5 Tonnen wiegt und eine zulässige Gesamtmasse von z.B. 2000 kg hat, dann darf ich einen Wohnwagen mit 1500 kg zulässigem Gesamtgewicht mit Führerscheinklasse B ziehen.
In der Gewichtsklasse befinden sich Modelle wie der Hobby Excellent 540 UL (nur mal als Beispiel). Bei 1500 kg zulässiger Gesamtmasse ist das Ding 7,41 Meter lang, 2,30 Meter breit und 2,56 Meter hoch. 4 Personen können darin schlafen.
Gruß Hannibal