richtig. natürlich brauche ich als freiberufler auch eine gewinnabsicht.
davon unberührt bleibt, dass ich in der gründungsphase durchaus auch mal keinen gewinn mache, und dies auch absehbar ist. das ist wichtig wg. eventueller steuervorauszahlungen, von denen das finanzamt absieht, wenn ich glaubhaft machen kann, dass ich zB im ersten jahr operativen verlust mache. zB weil ich als teilhaber in eine privatpraxis einsteige, und aufgrund der dadurch entstehenden kosten per saldo zunächst im minus bin. allerdings kanndann die nachfrage kommen, wie ich denn dann meinen lebensunterhalt finanziere. da kommen dann andere einkommensquellen (auch familiär) ins spiel, und eben die gewinnabsicht, dass ich mir in der privatpraxis im nächsten jahr ne goldene nase verdienen will.
also:
theoretisch habe ich immer eine gewinnabsicht.
praktisch kann das steuer-technisch durchaus sinnig sein, zunächst keinen gewinn zu machen.