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Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Samstag, 17. November 2007, 10:10

Im Rahmen eines hier geführten Ermittlungsverfahrens gegen ( kenn ich nicht ) sollen Sie gehört werden. Sie haben am 15.08.2004 über die Internetplatform ebay über Ihren account XXX einen Corsair 512MB PC3200 / 400 MHZ Top Ware zum Preis von 86 Euro ersteigert bzw. per SofortKauf erworben. Nach Angaben der VErkäufers wissen Sie dass es sich um einen unverzollten Artikel handelt und hätten diesen bei Ihrem zuständigen Zollamt verzollen müssen. Um den Sachverhalt zu klären darf ich Sie bitten nachfolgende Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und bis zum 25.11.07 zurückzusenden. Grundsetzlich muss ich Sie darauf hinweisen, das Sie auf soclhe Fragen die Auskunft verweigern können, deren Antwort Sie oder Angehörige in gefahr bringen könnte. Hauptzollamt Augsburg.

Hallo .... warum passiert so ein mist mir. Und ich habe inzwischen über 600 ebay Bewertungen. Da kann ich mich bestimmt dran erinnern. Oh man. Was macht man in solchen fällen.

Jawoll ... ich bin nicht allein LOL http://community.ebay.de/forum/ebay/thre…threadID=177827
aber Hallo http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=100485
was soll denn der Mist.

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Samstag, 17. November 2007, 11:34

ab in den papierkorb. mir sind nur beim überfliegen schon 3 rechtschreibfehler aufgefallen. das ist mit sicherheit nichts seriöses


oh. achso. echte post? dann kommen die fehler wohl vom abtippen.
dann enthalte ich mich

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Samstag, 17. November 2007, 12:49

Hi,

einfach mal den Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen. Das man Ware aus nicht EU Ländern verzollen muss, ist denke ich klar. Wenn Du Dich selber belasten würdest und davon gehe ich anhand Deiner Schilderung aus, kannst Du die Aussage verweigern. Für alles Andere ist Dein Anwalt und nicht dieses Forum da.

Gruß

Stefan

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Samstag, 17. November 2007, 14:00

Hast du gewusst, dass der Artikel unverzollt ist? Aussage verweigern/vom Anwalt beraten lassen. Hast du es nicht gewusst? Diesbezügliche Aussage machen.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 04:44

Das Problem ist ich weiss gar nichts mehr von der Sache, ich weiss nur noch das ich irgendwann einmal einen Kumpel zum Zoll schicken musste um ein Packet abzuholen. Hab aber keine Ahnung mehr ob es das Packet war.

?? mal sehen was mein Anwalt dazu meint.

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 10:44

*Dieses* Paket kann's nicht sein - wenn es vom Zoll abgeholt wurde, ist es dort auch verzollt worden, sönst hätten die Jungs vom Zoll es nicht 'rausgerückt.

Such' doch mal in Deinen Unterlagen, ob Du nicht doch irgendwas über den angesprochenen Speicherriegel findest. Sowas kaufst Du ja nicht täglich, oder? Dann kannst Du angeben, von der Zollpflicht nicht gewusst zu haben, vielleicht bist Du ja auch von einem Warenstandort in Deutschland ausgegangen, keine Ahnung. Dann würde ich als Laie von einer Nachzahlung des Zolls (kann bei einem Warenwert von 86 EUR ja nicht viel sein) und vielleicht einer Geldbuße ausgehen - sieh's als Lehrgeld an...

Allerdings - bei 600 eBay-Bewertungen kann auch der Verdacht aufkommen, dass Du semiprofessionell, also mit Gewinnabsicht handelst. Dann wird die Luft für Dich dünn - oder hast Du die evtl. Gewinne versteuert? hättest Du nämlich müssen... In diesem Fall könnte die Aussageverweigerung und in Zukunft etwas ebay-Zurückhaltung die bessere Variante sein.

Aber das solltest Du unbedingt !! mit einem Anwalt besprechen!

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 10:55

Ist der angegebene Artikelstandort eigentlich verbindlich anzugeben? Wenn bei ebay z.b. als Standort München steht und das Paket letztlich aus China oder sonstwo kommt und ich deshalb den Zoll nicht berücksichtigt habe, wär das...... suboptimal als Käufer.

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 12:33

Hmmmja....
Ist einem Kollegen von mir so gegangen, Laufschuhe gekauft, Artikelstandort war (angeblich) D, aber er musste das Paket vom Zoll abholen und den Zoll nachzahlen - weil's eben doch von sonstwo kam.

Ein Schnäppchen war's dadurch nicht mehr - aber was tun? Zurückgehen lassen und längere Diskussionen wegen der Rückzahlung anstrengen? Das hätte bedeutet: erst mal Geld weg, Schuhe auch weg. Oder zähneknirschend nachzahlen und eine negative Bewertung abgeben, dann ist der Fisch wenigstens gegessen.

Wenn man beim Artikelzustand lügen kann - warum soll man es beim Artikelstandort nicht auch tun können?

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 15:23

naja semiprofesionell einkaufen würde ich sagen, aber alles selbstgebrauch, und vieleicht 5% von den Bewertungen sind Verkäufe.

Hmm doofe Situation, bekomme ich da auf jeden Fall eine Strafe oder wie...., ich hab auch ne Internet Rechtsschutzversicherung.

Naja vom Zollamt einschüchtern lass ich mich nicht, werde mal meinen Rechtsanwalt Informieren. Kann auch sein das der Kauf überhaupt nicht zu stande kam. Was weiss ich. Die Rechnungen werf ich immer nach 2 Jahren weg.

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 15:43

Verjährt so etwas nicht?
Ich meine: August 2004... das sind shcon über drei Jahre...
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 15:48

In dem verlinkten Thread wurde erwähnt, dass bei Steuerstrafsachen eine Verjährung von 5 Jahren gilt.

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 16:44

Gibt es nicht auch noch so ne Pflicht relevante Unterlagen wie Rechnung aufzubewahren? Meine mum hat mir als ich vor Jahren mein erstes Konto bekam ganz stolz erklärt, dass ich nun die Auszüge 10 Jahre aufbewaren müsse ^^

Habe mich nie näher damit befasst, aber es klingt logisch und wäre auch für Rechnungen nachvollziehbar.

Und selbst wenn nicht würde ich die nicht nach 2 Jahren wegwerfen, wie kommt man dann dazu???
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 16:47

Was soll ich denn mit den Rechnungen bitte ? Ich hab die nur net weggeschmissen, weil ich zu faul bin die rauszusuchen.

dragonfood

unregistriert

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 16:51

Der Zoll scheint die Ebay Archive gerade durch zu gehen, habe vor ein paar Tagen in einem Forum für Tabakwaren einen ähnlichen Thread gelesen. Dabei waren aber die kosten zu gering (13€) und er musste nur einen Pauschalgebühr von 8€ zahlen.
Ich würde dir bei einem solchen Betrag aber auch raten auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten.

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 16:57

Zitat von »cronix«

Was soll ich denn mit den Rechnungen bitte ? Ich hab die nur net weggeschmissen, weil ich zu faul bin die rauszusuchen.

Naja, zB wenn der Zoll dich nach 3 Jahren anschreibt, nimmst du den Ordner von 2004 und suchst in den nach Datum sortierten Rechnung gezielt die betroffene Sache heraus und weißt dann selber direkt bescheid worum es genau geht... Nur so als völlig frei erfundenes Beispiel. :P ;D ;)
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 17:52

Zitat von »headfrag«

In dem verlinkten Thread wurde erwähnt, dass bei Steuerstrafsachen eine Verjährung von 5 Jahren gilt.


und weiter im thread steht: nur 3 jahre für zollgebühren

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Sonntag, 18. November 2007, 19:00

Rechnungen (und vor Allem die Belege, diese bezahlt zu haben!) hebe ich mind. 3 Jahre auf - IIRC verjähren Ansprüche bei Kauf/Verkauf/Werksverträgen usw. nämlich nach 3 Jahren.

Man kann also locker nach 2 Jahren und 11 Monaten eine Zahlungserinnerung/Mahnung für eine lange abgehakte Sache bekommen - wenn man dann keine Unterlagen mehr hat, sieht man u.U. alt aus.

Vielleicht könnten die Jura-Bewanderten hier im Forum solche Basics kurz bestätigen oder geraderücken?

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Montag, 19. November 2007, 10:00

Ich habe jetzt nicht alle Antworten durchgelesen, und laufe Gefahr etwas zu wiederholen :p

Meine Mutter arbeitet in einem Inkasso-Büro und hat jetzt schon öfters damit zu tun gehabt, dass sogenannte Anwaltskanzleien (Vornehmlich mit Östereichischem Absender) versuchen Geld aus angeblichen Schuldnern herauszupressen.
Sowas nennt man Betrug, daher ist dir mit einem Anwalt gut geraten!

Re: Ermittlungsverfahren in einer Steuerstrafsache

Montag, 19. November 2007, 12:17

Zitat von »Bigdaddy«

Ich habe jetzt nicht alle Antworten durchgelesen, und laufe Gefahr etwas zu wiederholen :p


Anscheinend nichtmal die Überschrift bzw. den ersten Post: Ermittlungsverfahren werden von Staatsanwälten geführt, nicht von (österreischischen) Anwälten ::)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."